Die Nationalbibliothek wurde in den letzten 200 Jahren als Gym-nasial-, Pantoffel- (Privatbibliothek des Lehrpersonals des Athenäums), Stadt-, Universitäts- und/oder Nationalbibliothek behandelt. Zwischen 1940 und 1965 schluckte sie die damals größten wissenschaftlichen staatlichen Bibliotheken: Gewerbe-, Lehrer- und Regierungsbibliothek. Was stellt sie denn nun dar? Die Verwirrung ist groß. Die Nationalbibliothek wird bis heute immer wieder als Endstation bibliothekspolitischer Gedankenspiele missbraucht.
Nehmen wir die Nationalbibliothek bibliothekstypologisch unter die Lupe:
Trägerschaft: 1798-1803 staatlich, 1803-1848 kommunal, ab 1848 wieder staatlich.
Profil der Bestände: Drei Viertel des Gesamtbestandes bestehen aus nicht-luxemburgischer Literatur, die nicht zum ersten Mal in der Geschichte (Juli-September 1867) als Grundstock einer Universitätsbibliothek verkauft wurde. Der Schwerpunkt liegt auf den Geisteswissenschaften. Die Luxemburgensia, also die in Luxemburg gedruckte und verlegte Literatur, sowie ausländische über Luxemburg, stellt mit circa 300 000 Medieneinheiten die weltweit einzigartigste Spezialbibliothek dar. Auch wenn die dazugehörenden Dienstleistungen keineswegs Weltniveau besitzen. Unter Spezialbibliothek versteht man: auf bestimmte Zielgruppen zugeschnittene Bestände.
Art des gesammelten Materials: Während nicht-luxemburgische Dokumente ausgewählt und erworben werden, gelangt die überwiegende Mehrheit der Luxemburgensia über Pflichtabgabe (Dépôt légal) kostenlos in die Nationalbibliothek. Eine seit 1958 existierende autoritäre, allumfassende Pflichtabgabe (d‘Land, 09.01.2009) sorgt selbst für die Abgabe (06.11.2009) von archivalien-ähnlichen Erzeugnissen: Plakate, Postkarten, Pläne, handschriftliche Musikalien et cetera und neu: eines unendlichen Teils des Internets.
Zielgruppe: Ausleihe erst ab 16 (19. Jahrhundert: ab 17 Jahre), überwiegend Studenten, Lehrpersonal und Forscher. Solange Unterhaltungsaufgaben übernommen wurden (bis 1962 Literatur, bis heute Populärzeitschriften und ab 1992 eine Mediathek) konnten bis zur Eröffnung der neuen Stadtbibliothek (Ex-Ciné-Cité) im September 2008 und durch den damit verbundenen Monopolwegfall dieser Frequenzbringerangebote im Zentrum, ebenfalls Stadtbewohner hinzugezählt werden.
Funktionsbereiche: Die Nationalbibliothek stellt im Bereich der Luxemburgensia die zentrale Archivbibliothek des Landes dar. Der nicht-luxemburgische Bestand stammt von der Gymnasialbibliothekstradition her; rein luxemburgisches Lehrmaterial war und ist bis heute ein Problem (Politikum „Schulbuchmarkt“).
Versorgungsbereich: Das Großherzogtum Luxemburg ist die territoriale Einheit, die es gilt, primär vollständig abzudecken.
Versorgungsniveau: Die Nationalbibliothek bedient, allein wegen ihres Luxemburgensia-Bestandes, einen hochspezialisierten Bedarf aus dem In- und Ausland. Das Angebot ausländischer Zeitschriften der Nationalbibliothek ist wiederum für die Universitätsbenutzerschaft interessant; dies ist vielleicht jedoch nur noch eine Frage der Zeit.
Art und Weise der Bestandsnutzung: Eine Nationalbibliothek ist vor allem eine Gebrauchsbibliothek. Jedoch betreibt die luxemburgische Nationalbibliothek die Ausleihe, womit Verbrauch und Verlust eine gewichtige Gefahrenquelle für die langfristige Erhaltung von Mehrfachexemplaren darstellen. Fehlende nationale Universitätsbibliotheksbestände müssen seit den 1930-er Jahren über internationalen Leihverkehr in überwiegend „parasitärer“ Art und Weise im Ausland bestellt werden.
Auch wenn es sich bei dieser Aufzählung eindeutig um die Merkmale einer Wissenschaftlichen Bibliothek handelt, die nach politischem Willen ja unter anderem auch noch die wahrlich nicht kleinen Bibliotheken des Großherzoglichen Instituts beherbergen soll, gesellte sich vor kurzem mit dem neuen, vermurksten Bibliotheksgesetz auch noch ein Bücherbus (neue Zweigstelle, eine fünfte: Diekirch) hinzu. Nun dürfte der bibliothekarische Nonsens seinen Höhepunkt definitiv erreicht haben. Hiermit wurden ebenfalls Sonderformfunktionen einer Öffentlichen Bibliothek integriert. Dieses Land hat doch in über 200 Jahren von sechs möglichen Unesco-Bibliothekstypen gleich fünf in einer einzigen Form vereinigt. Wahrlich einzigartig – und bescheuert! Die Nationalbibliothek ist ein überfordertes, unbeherrschbares, unendlich personalverschlingendes Monstrum geworden. Keine einzige ihrer von der Politik zugewiesenen Aufgaben kann sie richtig gut erfüllen. Nur wer traut sich, ihr welche abzunehmen? Weniger wäre eindeutig mehr.
Das von Jean-Claude Juncker am 5. Mai 2010 angekündigte Kirchberg-Projekt mag stark an das 2002 (d‘Land, 01.03.2002) zurückgezogene Gesetz vom 20. Juli 1998 betreffend den Nationalbibliothek-Zweigstellenbau erinnern. Ein absolutes neues Standortelement kann nicht von der Hand gewiesen werden: Diesmal soll doch tatsächlich ein Neubau nur für eine Bibliothek entstehen. Keine Umnutzung eines bestehenden Gebäudes – ein Novum in der Geschichte dieses Landes. Irgendwie zu schön, um wahr zu sein. Ein gewisses Misstrauen bleibt angebracht.
Jedoch ist die Argumentation für den neuen Baugrund (gegenüber der Deutschen Bank) von bestechender Einfältigkeit: Die Nähe zu einer Supermarkt- und Kinokette sei für die Nationalbibliothek optimal (Luxemburger Wort, 25.04.2009). Nun waren die vorherigen Reflexionen, das heißt die Nähe zu Philharmonie, Mudam und Festungsmuseum am Europaplatz, nicht unbedingt brillanter.
Die Standortdebatte ist uralt: Plateau Bourbon, Aldringen, Limpertsberg, Fischmarkt, Heilig-Geist-Plateau, Kirchberg, ... Selbst Batty Weber sah die Nationalbibliothek in seinem Abreißkalender 1922 höchstens in der Hauptstadt angesiedelt. Nur war die Universitätsbibliotheksfunktion damals kein Thema. Selbst wenn die Nationalbibliothek ab 2014 auf Kirchberg gebaut werden sollte, ist diese Standortwahl in der jetzigen Form Unsinn. Die Universitätsstudenten werden in Esch/Belval angesiedelt werden. Viele ihrer Quellen würden jedoch in der Retortenstadt Kirchberg liegen. Währenddessen übernimmt die Stadtbibliothek erfolgreich ihre längst überfällige Funktion als Zentrumsbibliothek. Der Kirchberg-Campus (Ex-IST) wird ebenfalls samt Bibliothek nach Esch/Belval umziehen. Nur eine Hochschulbibliothek, die des Priesterseminars, wird (wohl noch) auf Kirchberg verbleiben. Die EU-Bibliotheken (EU-Kommission, CJUE, BEI [&] Europaschule) profitieren weiterhin von ihrer quasi exterritorialen Sonderstellung. Die Nationalbibliothek sollte sich, wie im Ausland absolut üblich, auf ihre Kernaufgabe, die Luxemburgensia-Sammel- und Verwertungsaufgabe konzentrieren. Dies hieße, dass erstens ihre nicht-luxemburgischen Bestände der jungen, nach wissenschaftlichen Quellen lechzenden Universität und zweitens die Mediathek ihrer staatlichen Zwillingsschwester in Düdelingen (CNA) übergeben würden. Somit entstünde eine wahre Nationalbibliothek, mit entsprechenden vorzeigbaren Dienstleistungen. Und eine richtige Nationalbibliothek kann an jeden beliebigen Ort des Landes versetzt werden. Denn als Spezialbibliothek werden die Nutzer nämlich einfach gezwungen, sich dorthin zu begeben.
Ein Nationalbibliothek muss nicht in einer Hauptstadt stehen. In Belize, Bolivien, Brasilien, Deutschland, den Niederlanden und der Slowakei steht sie nicht dort. Dies vor allem aus historischen Gründen: Regierungssitz versus Hauptstadt, neue Hauptstadternennung. Also nicht wegen des Versäumnis, das richtige Grundstück mitsamt der dazugehörenden wichtigen zukunftsorientierten Erweiterungsfläche zu reservieren. Kombinierte National- und Universitätsbibliotheken gibt es auch: in Dänemark, Island, Israel, Kosovo, Kroatien, Mazedonien, Slowenien, et cetera. Jedoch befinden sie sich auch in der Nähe der Universität (Politik der kurzen Wege). Sowieso ist dieser Bibliothekstyp vom Tisch: die im Kulturinstitutsgesetz vom 25. Juni 2004 (Artikel 9) angedeutete „BNU – Bibliothèque nationale et universitaire“ ist bereits seit fünf Jahren so gut wie gestorben. Interessant sind hingegen kombinierte Nationalarchive und -bibliotheken (Provenienz- und Pertinenzprinzip): Ägypten, Bangladesh, Bolivien, Irak, Iran, Kanada, Marokko, undsoweiter. Library and archives – in Luxemburg im gemeinsamen Gesetz vom 5. Dezember 1958 vereinigt, mit damals jedoch bereits getrennten Leitungen. Träger, Bestandsprofil, Langzeitarchivierung, Zielpublikum, Versorgungsbereich und -niveau, sowie Bestandsnutzung – die Gemeinsamkeiten sind verblüffend, wurden bisher jedoch von der Politik ignoriert. Dass die aktuelle Lage des Nationalarchivs betreffend dessen Kulturgutbedrohung an Bedeutung verloren hat, ist ein Skandal. Unglücklicherweise waren die Feuchtigkeitsprobleme des Natonalarchivs nicht so medienwirksam in Szene gesetzt worden wie die der Nationalbibliothek. Man bemerke: Primärquellen (Nationalarchiv) sind bedeutend wertvoller zur Existenzberechtigungsgrundlage eines Nationalstaates als Sekundärquellen (Nationalbibliothek). Von den einen wird abgeschrieben, um die zweiten zu erzeugen. Im nationalen Literaturarchiv in Mersch (CNL) sind beide Funktionen im Kleinen bereits seit der Gründung integriert. Ein Kulturinstitut, eine kleine, effiziente Struktur mehr in der überschaubaren Luxemburger Buchkulturlandschaft, und doch ein unleugbares, nachahmenswertes Erfolgsmodell geglückter Aufgabenausgliederung von Nationalarchiv und -bibliothek.
Immer weiter den Himmel stürmen wollen, geht nicht. Die neu erkorene Stätte ist nicht geeignet für eine Universitätsbibliothek, weil ohne Nähe zu Universität. Auch nicht für eine bessere Schulbibliothek ohne entsprechende Schule oder für eine Öffentliche Bibliothek (Stadtbibliothekszweigstelle?) mit nationalstaatlichem Gesamtauftrag. Jeder Standort in diesem Land kann jedoch für eine National- oder Spezialbibliothek herhalten. Nur sollten sich die Entscheidungsträger nach über zwei Jahrhunderten Kakophonie endlich zusammenraufen: Welche Nationalbibliothek möchte dieses Land? Welchen Zweck erfüllt sie an welchem Standort am besten? Eine Rückbesinnung auf primäre Ziele (core activities) wäre sinnvoll und würde viele Probleme lösen. Never waste a crisis – na denn.