EU-Türkeiabkommen

Legal, illegal,…

d'Lëtzebuerger Land vom 25.03.2016

Die Europäische Kommission hat sich im Vorfeld des letzten EU-Gipfels alle Mühe gegeben, keine Zweifel an der Rechtmäßigkeit des EU-Türkeiabkommens aufkommen zu lassen. Die Werte Europas sind heilig und dürfen nicht geschändet werden, denn sie sind offiziell das Fundament, auf dem die Europäische Union aufgebaut ist. Also hat die Kommission ein Gutachten in Auftrag gegeben und am 16. März eine sogenannte Mitteilung dazu veröffentlicht. Darin steht unter anderem, dass dem Türkei-Abkommen nichts entgegensteht, wenn es rechtliche Garantien für die Rückführung von irregulären Migranten und Asylsuchenden gibt. Frans Timmermans, erster Vize-Präsident der EU-Kommission, begründete bei dieser Gelegenheit das Abkommen nicht etwa mit der Notwendigkeit, den Zustrom von Flüchtlingen zu unterbinden, sondern sagte: „Niemand, der den Prinzipien Anstand, Menschlichkeit und Solidarität treu bleibt, kann mit der aktuellen Situation zufrieden sein.“

Entscheidend für die Frage, ob das Abkommen rechtskonform ist, sind vor allem drei Punkte. Erstens darf es keine Massenabschiebungen geben, zweitens muss Griechenland die Türkei als sicheres Drittland anerkennen und drittens müssen die Rechte der Abgeschobenen innerhalb der Türkei nach internationalen Standards gewahrt bleiben. Seit dem vergangenen Wochenende versuchen die EU, die Mitgliedstaaten und die Türkei fieberhaft, genug Experten und Übersetzer nach Griechenland abzustellen, damit individuelle Asylverfahren durchgeführt werden können. Griechenland hat damit begonnen, die Migranten in Lager zu bringen, aus denen sie sich nicht mehr entfernen dürfen. Die vielfach beschworenen Hotspots verwandeln sich nach und nach in Gefängnisse. Die individuellen Asylverfahren müssen nach EU-Mindeststandards durchgeführt werden.

Diese fordern unter anderem, dass jeder, der Asyl beantragen will, dies schnell und effektiv tun kann, dass Verfahren nicht länger als sechs Monate dauern, Behördenmitarbeiter geschult sind und Menschen mit Behinderungen, Traumata, Krankheiten oder unbegleitete Minderjährige die notwendigen Hilfen bekommen. Offensichtlicher Missbrauch soll schneller zum Ausschluss vom Asyl führen. Es steht zu befürchten, dass der EU die formale Einhaltung dieser Kriterien auf Dauer gelingen wird. Als sicher kann gelten, dass Griechenland noch auf lange Zeit keinen effektiven Rechtsweg für Einsprüche von Asylsuchenden bieten kann, der ebenfalls vorgeschrieben ist.

Als zweites muss das griechische Parlament die Türkei als sicheres Drittland einstufen. Dies soll bis zum 28. März gelingen. Für die Einstufung als sicheres Drittland gelten Regeln des Flüchtlingshilfswerks der Vereinten Nationen und des EU-Rechts. Sichere Drittstaaten müssen die Genfer Flüchtlingskonvention (GFK) vorbehaltlos anerkennen und insbesondere Flüchtlinge nicht in ihre Herkunftsstaaten abschieben. Die GFK galt ursprünglich nur für Flüchtlinge aus europäischen Ländern, erst in einem Zusatzprotokoll von 1967 wurde der geografische Vorbehalt abgeschafft. Dieses Protokoll hat die Türkei nie ratifiziert. Nach dem Buchstaben des Gesetzes kann die Türkei deshalb kein sicheres Drittland sein. Hier könnte sich für abgeschobene Asylsuchende eine Klagemöglichkeit vor dem Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte ergeben. Ob es wirklich dazu kommt, muss die Praxis erweisen. Die EU begnügt sich mit Absichtserklärungen der Türkei, die Flüchtlinge nach internationalem Recht zu behandeln.

Drittens wird zu prüfen sein, welchen Rechtsstatus zurückgeschobene Migranten und Flüchtlinge in der Türkei haben werden. Syrer haben immerhin einige eingeschränkte Rechte. Zuletzt hatte die Türkei der EU die Erteilung von mehr Arbeitserlaubnissen für Syrer versprochen. Zweifel bestehen vor allem in der Behandlung von Migranten aus Afghanistan und Irak, die nicht zurückgebracht werden können. Rechtsverstöße seitens der Türkei sind nicht nur durch Amnesty International wiederholt dokumentiert worden. Damit die Türkei die Standards erfüllen kann, braucht sie ein funktionierendes Rechtswesen. Das, was jedoch von einer unabhängigen Justiz in der Türkei noch übrig ist, wird gerade vom Präsidenten Recep Tayyip Erdogan konsequent abgebaut. Journalisten werden willkürlich verhaftet, dem Verfassungsgericht offen der Kampf angesagt, Wissenschaftler, die sich per Unterschrift gegen die Kurdenpolitik wenden, werden als Terroristen verfolgt und zum Teil verhaftet.

Die EU stützt sich in ihrer Abschottungspolitik vor allem auf die Türkei. Sie muss dies tun, weil sie aus Mangel an Solidarität nicht handlungsfähig ist. Wer seine Flüchtlingspolitik auf einen Staat baut, der die Demokratie mit Füßen tritt, kann sich winden, wie er will, rechtsstaatlich wird diese dadurch nicht. Hinzu kommt: Sollten 72 000 Flüchtlinge aus der Türkei übernommen worden sein, muss alles neu verhandelt werden. Wem das Wasser bis zum Hals steht, sagt mit Außenminister Jean Asselborn: „Der Deal mit der Türkei ist besser als gar kein Deal.“ Möglich ist aber auch, dass die Flüchtlinge denken „legal, illegal, …“ und sich nicht abschrecken lassen, nach Europa zu kommen.

Christoph Nick
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