Eine Besteuerung des Kindergelds würde 148 Millionen Euro zusätzliche Steuern einbringen. Die 105 748 Familien mit Kindern würde dies durchschnittlich 1 400 Euro im Jahr kosten

Das vierte Sparpaket

d'Lëtzebuerger Land vom 17.01.2014

Die CSV/LSAP-Koalition hatte unter chaotischen Umständen drei Sparpakete produziert, die neue DP/LSAP/Grüne-Koalition arbeitet an dem nächsten und es soll alles bisher Gesehene in den Schatten stellen. Denn das übergeordnete Ziel der Legislaturperiode soll ein ausgeglichener Staatshaushalt sein, wozu nächstes Jahr eine Milliarde Euro und 2016 sogar 1,4 Milliarden Euro durch Steuererhöhungen eingebracht oder eingespart werden sollen. Gleichzeitig soll 2016 eine Steuerreform durchgeführt oder zumindest „angekündigt“ werden, wie Finanzminister Pierre Gramegna (DP) am Dienstag dem parlamentarischen Haushalts- und Finanzausschuss erklärte. Wobei die geplante Kombination von Steuersenkungen auf der einen Seite und Einsparungen als Leistungskürzungen auf der anderen Seite unweigerlich einen Umverteilungseffekt verursacht.

Die Koalition hat beschlossen, die Sparmaßnahmen zuerst bei den familienpolitischen Leistungen anzusetzen. Denn das Familienministerium macht mit zwei Milliarden Euro ein Sechstel aller Staatsausgaben aus, die verschiedenen familienpolitischen Leistungen kosten einschließlich Verwaltungsaufwand jährlich 1,1 Milliarden Euro. Alleine die Familienzulagen, das heißt Kindergeld einschließlich der Staffelung nach Rangfolge und Alter der Kinder sowie Sonder- und Schulanfangszulagen, machten 2012 711,39 Millionen Euro aus. Ihre Kürzungen sind zudem politisch leichter durchsetzbar. Denn die Familienzulagen wurden im Laufe der Zeit weitgehend fiskalisiert, indem beispielsweise 1994 die Unternehmerbeiträge zur Familiengeldkasse abgeschafft wurden. Die Leistungen der Sozialversicherung werden dagegen als Anrechte aufgefasst, die, wie bei einer Versicherung, durch Beitragszahlungen entstehen. Zudem stehen die Familienzulagen im Fadenkreuz der „sozialen Selektivität“, weil sie eine „horizontale Umverteilung“ anstreben, von kinderlosen zu kinderreichen Haushalten, und keine „vertikale“ von reichen zu armen Haushalten. Deshalb ist die Familienpolitik auch traditionell die Domäne der CSV, als konservatives Pendant zur Sozialversicherung, für die sich vor allem die LSAP interessiert.

So plant die Regierung eine Kindergeldsenkung für Familien mit mehr als einem Kind. Augenblicklich erhält eine Familie mit einem Kind 185,60 Euro Kindergeld, eine Familie mit zwei Kindern aber nicht den doppelten Betrag, sondern 440,72 Euro. Eine Familie mit drei Kindern erhält 802,74 Euro, mit vier Kindern 1 164,56 Euro und mit fünf Kindern 1 526,38 Euro. So dass dem Staat ein Einzelkind 185,60 Euro wert ist, ein Kind mit vier Geschwistern aber 305,28 Euro. In den Erläuterungen zur Reform der Familienzulagen von 1959 hieß es dazu 1951: „La graduation des allocations familiales ainsi obtenue est d’ailleurs conforme à l’objet même des allocations, étant donné que la charge des enfants s’accroît progressivement avec leur nombre, ce dont tiennent compte d’ailleurs la plupart des législations étrangères.“ Angesichts der in den Siebziger- und Achtzigerjahren geschürten Panik vor dem angeblichen Aussterben der Luxemburger verfolgte die Staffelung des Kindergelds aber auch das natalistische Ziel der Förderung kinderreicher Familien.

Die Generalinspektion der sozialen Sicherheit stellte für die DP/LSAP/Grüne-Koalition verschiedene Simulations concernant les prestations familiales an. Dabei errechnete sie, dass der Staat jährlich 125 Millionen Euro sparen würde, wenn das progressive Kindergeld abgeschafft und für jedes Kind einheitlich 186,50 Euro gezahlt würden. Wobei die Einsparungen vor allem bei den Familien mit zwei oder drei Kindern erfolgen, denn nur vier Prozent der Fami­lien mit Kindern haben mehr als drei Kinder.

Doch DP-Familienministerin Corinne Cahen schlug am Montag in Le Quotidien vorsichtig vor, den einheitlichen Kindergeldbetrag lediglich für die ab Januar nächsten Jahres geborenen Kinder einzuführen. Das würde – ähnlich der einstigen Pensionsreform für die ungeborenen Staatsbeamten – zu einer 18-jährigen Übergangszeit führen. Dafür wären aber die kurzfristigen Einsparungen unerheblich, so dass die Auswirkungen auf den Staatshaushalt für 2015 und 2016 ausblieben, wenn über eine Milliarde gespart werden soll.

Ganz anders wären die Auswirkungen einer in der Vergangenheit wiederholt von der LSAP befürworteten Besteuerung des Kindergelds und anderer Familienleistungen, welche die „horizontale Umverteilung“ unter dem Einfluss der Progression der Einkommenssteuer durch eine „vertikale“ ersetzen würde. Sie würde nach Berechnungen der Generalinspektion der sozialen Sicherheit 148 Millionen Euro zusätzliche Steuern einbringen. Die 105 748 Familien würde dies durchschnittlich 1 400 Euro im Jahr kosten. Eine solche Besteuerung wäre aber vielleicht politisch nur im Rahmen der für frühestens 2016 angekündigten Steuerreform durchsetzbar und könnte durch andere Maßnahmen teilkompensiert werden, so dass die Mehreinnahmen geringer als die errechneten 148 Millionen Euro ausfielen.

Eine Besteuerung der Familienzulagen würde die Steuerlast der Familien mit Kindern um durchschnittlich 11,6 Prozent erhöhen. Doch seit längerem versuchen die verschiedene Regierungen, das Anrecht von Grenzpendlern auf Sozialleistungen zu beschneiden, vor allem indem die Anpassung des Kindergelds an den Index und die einst vor den Wahlen beliebte Kindergelderhöhung durch Naturalleistungen wie die Chèques services ersetzt wurden. Auf die Besteuerung des Kindergelds war dagegen bis heute verzichtet worden, unter anderem weil dies bei Grenzpendlerhaushalten, von denen nur ein Beschäftigter hierzulande arbeitet, kaum zu kontrollieren sei und deshalb zu Ungerechtigkeiten führen könnte. Die Generalinspektion der sozialen Sicherheit errechnete nun, dass die Besteuerung der Familienzulagen die Steuerlast der Einheimischen um neun Prozent, diejenige der Grenzpendler aber um das Doppelte, um 18,7 Prozent, erhöhen würde.

Erwogen wird auch die Besteuerung des Kinderbonus, der 2008 unter chaotischen Bedingungen als Ersatz für die Kinderermäßigung auf der Einkommenssteuer eingeführt worden war. Die LSAP hatte ihn als „Einstieg in ein Negativsteuersystem“ gefeiert – so dass eine Besteuerung dieser angeblichen Negativsteuer nicht ohne Ironie wäre. Laut Generalinspektion der sozialen Sicherheit würde eine Besteuerung des Kinderbonus, der monatlich 76,88 Euro pro Kind ausmacht, 50 Millionen Euro einbringen. Die einzelnen Familien würde das rund 470 Euro jährlich kosten und ihre Steuerlast um durchschnittlich 3,6 Prozent erhöhen, wobei bei Grenzpendlern die Erhöhung erneut fast doppelt so hoch wie bei Einheimischen wäre.

Die gleichzeitige Besteuerung der Familienzulagen und des Kinderbonus würde sogar deutlich mehr als die Summer der beiden Einzelmaßnahmen einbringen, nämlich 221 Millionen Euro jährlich. Sie würde die Steuerlast der Familien mit Kindern im Durchschnitt um fast 2 100 Euro oder 15,4 Prozent erhöhen. Abgesehen davon, dass durch die Progressivität der Einkommenssteuer vor allem die Mittelschichtenwählerschaft der drei Regierungsparteien zur Kasse gebeten würde, wäre eine Steuererhöhung, die einseitig Familien mit Kindern träfe und Steuerpflichtige ohne Kinder schadlos ließe, politisch schwer zu vermitteln – beziehungsweise ein gefundenes Fressen für die Familienpolitiker der CSV-Opposition.

Die erhöhten Kindergeldsätze von 16,17 Euro für Kinder über sechs beziehungsweise von 48,52 Euro für Kinder über 12 Jahre sollen bestehen bleiben, versprach die Familienministerin. Obwohl sie alleine jährlich 64 Millionen Euro kosten.

Nach dem zweiten Calot-Bericht über das angebliche Aussterben der Luxemburger war 1986 die jährlich im August ausgezahlte Schulanfangszulage eingeführt worden, die, je nach Zahl und Alter der Kinder, zwischen 113,15 und 323,34 Euro jährlich ausmacht. Im Wahlkampf hatten verschiedene Kandidaten gefunden, dass diese Zulage überholt sei und für Haushalte mit mittleren und höheren Einkommen bloß einen Mitnahmeeffekt verursache, obwohl sie jährlich 34 Millionen Euro kostet. Doch die Familienministerin versprach nun, dass diese Zulage „nicht angetastet“ werde,

Selbstverständlich sind DP, LSAP und Grüne versucht, ihre Sparmaßnahmen durch sozialpolitische Gegenleistungen „abzufedern“. Aber dabei droht rasch das Sparziel aus den Augen verloren zu werden, wie das Beispiel der Kindergeldstreichung für Studenten zeigte, als die Kosten der Reform der Studienbeihilfen die Einsparungen beim Kindergeld wesentlich überstiegen.

Für reformbedürftig wurde im Wahlkampf wiederholt das System der Chèques services erklärt, mit denen den Grenzpendlern 2009 eine Kindergelderhöhung vorenthalten wurde, indem diese, als vom „Export“ ausgeschlossene Naturalleistung verkleidet, in eine Bezuschussung der Kinderbetreuung verwandelt wurde. Doch statt der versprochenen „kostenlosen Kinderbetreuung“ war die Kostenbeteiligung für Haushalte mit dem dreifachen beziehungsweise dreieinhalbfachen Mindestlohn Ende 2012 binnen vier Monaten zweimal erhöht worden. Nun erwägt die Regierung die Abschaffung der Chèques services für drei kostenlose Stunden Sport- oder Musikunterricht wöchentlich. Die Ersparnis beliefe sich allerdings nach Berechnungen der Generalinspektion der sozialen Sicherheit auf lediglich eine Million Euro jährlich, so dass nicht ausgeschlossen ist, dass die Regierung sich nach einer drastischeren Kürzung der Dienstleistungsschecks umsieht, um ihre Einsparungen zu vergrößern.

Für Einsparungen vorgemerkt ist auch die Mammerent, welche die CSV als Wahlgeschenk für einen Teil ihrer treusten Wählerinnen eingeführt hatte, als sie 2002 befürchtete, am Rententisch leer auszugehen. Doch statt dass diese „Übergangsmaßnahme“, wie hinter vorgehaltener Hand versprochen, aus biologischen Gründen rasch zu einem Ende käme, stiegen die Zahl der Bezieherinnen und die Kosten in einem beeindruckenden Rhythmus – auf derzeit 65 Millionen Euro jährlich. Deshalb hatte die CSV/LSAP-Regierung schon zweimal die Zahl der Bezugsberechtigten verringert, doch diese wird übernächstes Jahr wieder steigen, wenn die Frauen 65 Jahre alt werden, die mit 60 Jahren keinen Anspruch mehr auf die Mammerent bekamen. Eine geplante Verschärfung der Antikumulbestimmungen trifft aber nicht unbedingt die sprichwörtliche Bankiersgattin, die ein Leben lang Hausfrau war und mit 86 Euro Mammerent monatlich nicht einmal ihren Pilates-Kursus bezahlen kann. Die Generalinspektion der sozialen Sicherheit warnt vielmehr, dass jede Verschärfung der Antikumulbestimmungen auf Kosten von Rentnerinnen und Witwenrentnerinnen bloß die Ärmsten zu treffen drohe, ohne dass nennenswerte Einsparungen entstünden.

Romain Hilgert
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