Vergangenes Jahr stiegen die vor allem von großen Banken und Finanzgesellschaften gezahlten Körperschaftssteuereinnahmen des Staates von 1 581 auf 1 996 Millionen Euro. Das lässt sich so an einer bunten Powerpoint-Grafik an der Wand ablesen. Jean-Jacques Rommes, ehemaliger Direktor der Bankenvereinigung ABBL, dann des Unternehmerdachverbands UEL und nun im vorzeitigen Ruhestand als Vizepräsident des Wirtschafts- und Sozialrats, sieht darin erste gefährliche Indizien, dass die Besteuerungsgrundlage auf Druck der OECD und der Europäischen Union ausgeweitet wurde und die Unternehmen mehr Steuern zahlen mussten. Weshalb keine Zeit verloren werden dürfe, den Steuersatz für die Unternehmen zu senken, damit sie nicht abwanderten.
Das will Pascale Toussing so nicht durchgehen lassen. Auch wenn die ehemalige Erste Regierungsrätin im Finanzministerium und nun Direktorin der Steuerverwaltung als alles andere denn unternehmerfeindlich gilt, so stellt sie doch klar, dass der Einnahmenanstieg in Wirklichkeit darauf zurückzuführen sei, dass einige wenige Großunternehmen ihre Steuern beglichen hätten. So steht es auch im Bericht, den sie gemeinsam verabschiedet hatten: „En ce qui concerne l’année 2017, la hausse considérable des recettes IRC est, d’une part, liée à des soldes d’impôt substantiels suite à l’imposition definitive des années d’imposition 2014 et 2015, et, d’autre part, une conjoncture favorable qui a également eu un effet positif sur les avances d’impôts “ (S. 19).
Aber bei den Wahlen am 14. Oktober war etwas schiefgelaufen. Im Wahlkampf hatte die DP versprochen, den Körperschaftssteuersatz „an die Durchschnittssätze in Europa und in den OECD-Ländern heranführen“, die CSV wollte ihn von 18 auf 15 Prozent senken. Doch wider Erwarten war die Koalition der energischen Körperschaftssteuersenker nicht zustande gekommen. Nun geht die DP eine weitere Koalition mit der LSAP ein, die in ihrem Wahlprogramm „keine Notwendigkeit, den Unternehmenssteuersatz weiter zu senken“ erkannt hatte, und mit den Grünen, die „die Körperschaftssteuer nicht weiter absenken“ wollten.
Während Mehrheitspolitiker vielleicht gerade irgendwo in der sauber restaurierten Altstadt über das Programm der nächsten Regierung nachdachten, saß die Spitze des Wirtschafts- und Sozialrats am Montag auf dem Kirchberg zusammen, wo die Geldabstraktion die Landschaft, die Architektur und die Menschen abstrahiert. Ziel war es, eine Rechtfertigung für die Zukunft der globalen Steuervermeidungsindustrie zu verbreiten, von deren Brotkrumen das kleine Großherzogtum satt wird und die nun durch Harmonisierungsbestrebungen von OECD und Europäischer Union bedroht ist.
Nicht dass der Wirtschafts- und Sozialrat irgendetwas beschließen könnte. Entscheidungen über strategische Fragen der Besteuerung von Niederlassungen großer Banken, Investitionsfonds und Internetfirmen werden diskret andernorts getroffen, an der politischen und personellen Schnittstelle von Bankenlobbys, Unternehmensberatern und Finanzministerium. Ihre Darstellung als unumgängliche Sachzwänge fällt dann anderen zu. Etwa dem 1966 gegründeten und 2010 vorübergehend von den Unternehmern boykottierten Wirtschafts- und Sozialrat, dem technokratischen Spiegelbild der politischen Tripartite. Hier sollen Vertreter von Unternehmerverbänden, Gewerkschaften und Staatsapparat die längerfristigen wirtschaftspolitischen Strategien legitimieren, meist im hohlen Ton sozialpartnerschaftlichen Expertentums.
In ihrer 202 Seiten starken Analyse des données fiscales au Luxembourg 2018 beschreiben die Sozialpartner und leitenden Beamten im Wirtschafts- und Sozialrat die Maßnahmen der Organisation für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (OECD) und der Europäischen Union gegen „unfaire“ oder „aggressive“ Steuerpraktiken multinationaler Unternehmen als ein Komplott: „Les conséquences de la crise financière de 2007-2008 ont sensiblement changé la donne en raison d’une pression budgétaire et médiatique. En effet, les médias, et donc l’opinion publique, étaient désormais plus sensibles au sujet de l’évasion et de l’optimisation fiscales par notamment les entreprises multinationales, dans un climat de méfiance généralisée de l’opinion publique envers les banques d’abord, des acteurs économiques en général par la suite. L’OCDE y a vu un momentum politique pour redynamiser ses travaux en matière de fiscalité internationale et le sujet a finalement été abordé au niveau du G20, lors du Sommet de Los Cabos, en 2012“ (p. 55).
Als Folge dieses neuen politischen Schwungs entstanden der Aktionsplan der OECD gegen die Erosion von Steuerbemessungsgrundlagen und die Gewinnverlagerung (Beps) von 2013, die EU-Richtlinie zur Bekämpfung von Steuervermeidungspraktiken (Atad) von 2016, der noch verhandelte EU-Richtlinienentwurf für eine gemeinsame konsolidierte Körperschaftsteuer-Bemessungsgrundlage (CCCTB) sowie die dieses Jahr vorgeschlagenen EU-Richtlinientwürfe über die Unternehmensbesteuerung einer signifikanten digitalen Präsenz (SDP) und ein gemeinsames System einer Digitalsteuer auf Erträge aus der Erbringung bestimmter digitaler Dienstleistungen (DST). Sie verfolgen alle ähnliche Ziele: Verhindern, dass multinationale Konzerne in Ländern mit hohen Steuersätzen künstlich hohe Kosten und Schulden bilanzieren und so ihre Profite an Tochterunternehmen in Staaten wie Luxemburg mit niedrigen Steuersätzen verschieben können.
Zu diesem Zweck zwang die Europäische Union Luxemburg schon, ab 2015 auf Mehrwertsteuereinnahmen aus dem Internethandel zu verzichten, musste das Parlament mit dem Haushaltsgesetz für 2016 diskret die 2007 eingeführten Intellectual property (IP) box abschaffen, mit der multinationale Unternehmen Profite als Lizenzgebühren für die Benutzung von Marken, Urheberrechten und Patenten durch Luxemburg schleusen konnten; dieses Jahr musste eine OECD-konforme Bestimmung Gesetz werden. Durch multilaterale Bestimmungen müssen Steuerschlupflöcher in den Abkommen geschlossen werden, die mit 83 anderen Staaten zur Vermeidung einer doppelten Besteuerung in Luxemburg und in den Partnerländern unterzeichnet wurden. Durch eine Kontrolle von Land zu Land sollen die Phantasiepreise eingedämmt werden, die sich Tochterunternehmen multinationaler Unternehmen gegenseitig verrechnen, um Profite durch Luxemburg zu schleusen, wo sie niedriger versteuert werden. Die Regierung sah sich bereits gezwungen, eine solche Bestimmung diskret ins Haushaltsgesetz für 2017 zu schreiben.
Ein Musterabkommen der OECD sieht ein außergerichtliches Verständigungsverfahren vor, das bei Beanstandungen die Auslegung von Doppelbesteuerungsabkommen klären soll. Die OECD setzt außerdem Regeln durch, mit denen verhindert werden soll, dass Unternehmen Doppelbesteuerungsabkommen nutzen können, um weder in dem einen noch in dem anderen Land Steuern zu zahlen, oder sie Zinslasten bilanzieren, die in keiner Verbindung zur wirtschaftlichen Aktivität stehen. Weitere Empfehlungen der OECD sollen Unternehmen zwingen, ihre „aggressive Steuerplanung“ offenzulegen, die 2014 plötzlich als „Rulings“ in aller Munde war.
Bis Ende nächsten Jahres muss das Parlament die EU-Richtlinie ratifizieren, die Höchstgrenzen vorschreibt, um Zinsen abzusetzen, und die Verschiebung von Profiten zwischen Tochterunternehmen nach Luxemburg bremsen und verhindern soll, dass Unternehmen die Steuergesetzgebung einzelner Länder innerhalb und außerhalb der Europäischen Union gegeneinander ausspielen können. Weil sich Bataillone von Steuerberatern zwischen Kirchberg und Cloche d’or ihren Kunden immer neue Tricks verkaufen, sieht die Richtlinie sicherheitshalber Rundumklauseln gegen aggressive Steuerplanung vor.
Der Entwurf der CCCT-Richtlinie soll die Besteuerungsgrundlage von multinationalen Unternehmen mit einem konsolidierten Umsatz von 750 Millionen Euro in der Europäischen Union vereinheitlichen, einschließlich verschiedener Abschreibungsmöglichkeiten. Die Richtlinienentwürfe für Internetgeschäfte sollen vor allem darauf hinauslaufen, dass die Besteuerung im Land der Kunden erfolgt, damit die Geschäfte nicht fiktiv in dem Land mit den niedrigsten Steuern bilanziert werden.
Der Wirtschafts- und Sozialrat ist überzeugt, dass „un déplacement de la fiscalité vers le lieu de consommation ne vise pas seulement à imposer plus les entreprises concernées, mais surtout à répartir les ressources fiscales en proportion du poids démographique des États“. Da ihm aber nicht einfällt, wie millionenschwere Steuerersparnisse für Amazon zu rechtfertigen sind, dessen Umsatz vier Mal so groß ist wie das Luxemburger Bruttosozialprodukt, „le CES ne prétend pas définir où dans ce débat se trouve un supplément de justice fiscal”. So gelingt es dem Wirtschafts- und Sozialrat, auch die Gewerkschaftsvertreter in die Komplizität mit dem „oberen ein Prozent“ einzubinden, durch die der Sozialstaat finanziert wird.
Denn „[d]es reproches sont régulièrement adressés au Grand-Duché d’être un paradis fiscal. Ils reposent sur des descriptions souvent partielles et parfois fausses ou surannées, ne tenant pas compte des grandes tendances en matière de fiscalité internationale“. Doch wenn in einer globalisierten Wirtschaft „de petits États heurtent la base fiscale de grands États, ces derniers ont une tendance à accuser les premiers d’être à la source d’injustices fiscales, voire d’être des paradis fiscaux“ (S. 68).
Luxemburg ist aber keine Steueroase, die die Bemessungsgrundlage anderer Staaten anzapft, oder ist keine mehr, und wenn, dann nur von der Not getrieben. Schließlich kann das Großherzogtum gar nicht anders, klagt der Wirtschafts- und Sozialrat. Denn „[l]e pays a résolument parié sur l’ouverture totale qui permet de localiser ici des activités qui servent les clients dans d’autres pays, le plus souvent membres de l’Union européenne. Ce choix est logique et plus ancien que les traités de Rome. Privé de marché notable dans un monde marqué par la division du travail et les économies d’échelle, le pays n’a d’autre choix que d’exporter sur base de niches de compétence ou de souveraineté“ (S. 67).
Nach den Mehrwertsteuereinnahmen aus dem elektronischen Handel und den Steuern aus der IP Box hätten die großen Länder es auf die Steuern von Google, Apple, Facebook und Amazon abgesehen. Ähnlich stehe es um die vom französischen Präsidenten Emmanuel Macron vorgeschlagene und auch hierzulande von einigen Parteien geforderte „taxe sur les transactions financières qui concurrencerait, le cas échéant, la taxe d’abonnement luxembourgeoise sur les organismes de placement collectif“ (S. 68).
Umso eindringlicher fordern die Unternehmer im Wirtschafts- und Sozialrat, weiteren Harmonisierungsbestrebungen vorzugreifen und listen noch einmal ihren Forderungskatalog auf: die Unternehmensbesteuerung von 26 auf 21 Prozent zu senken, die Vermögenssteuer abzuschaffen, die Körperschafts- und die kommunale Gewerbesteuer zusammenzulegen. Die Gewerkschaftsseite wünscht dagegen Ausnahmeregelungen für Kleinstaaten, einen EU-weiten Mindeststeuersatz für Unternehmen und will vor weiteren Steuersenkungen erst einmal die Auswirkungen der Steuerreform vom vergangenen Jahr abwarten. Umso mehr als diese bereits mit der Erweiterung der Bemessungsgrundlage gerechtfertigt worden war.