„Wir müssen schauen, dass die Arbeit, die seit 2005 geleistet wurde, nicht für die Katz ist“, meinte Alex Bodry (LSAP), der Vorsitzende des parlamentarischen Ausschusses der Institutionen und der Verfassungsrevision, am Montag über die geplante Verfassungsrevision. Die Regierungskoalition hatte vor einem Jahr während einer Klausur in Mondorf beschlossen, dass die neue Verfassung bis Ende dieses Jahres vom Parlament in erster Lesung verabschiedet und dann Anfang 2018 als erste Verfassung überhaupt in der Landesgeschichte durch ein Referendum legitimiert werden soll. Doch auf seinem Krönungskonvent Mitte Oktober vergangenen Jahres versetzte CSV-Spitzenkandidat Claude Wiseler im Forum Geesseknäppchen den Regierungsplänen den Gnadenstoß, als er riet, man solle jetzt nichts überstürzen und mit dem Referendum bis nach dem Dauerwahlkampf warten.
In Claude Wiselers Worten wiederholte der christlich-soziale Berichterstatter der Verfassungsrevision, der Grevenmacher CSV-Bürgermeister Léon Gloden, am Montag, man solle die Verfassungsrevision „in aller Ruhe und ohne Zeitdruck vornehmen“. Insbesondere da ein Referendum nicht drei Monate vor oder drei Monate nach Wahlen organisiert werden könne.
Das ist dann die Rache der CSV für den Versuch von DP, LSAP und Grünen, ihre Sperrminorität zu umgehen. Die CSV sieht nun keinen Grund, kurz vor den Wahlen der Regierung zum politischen Erfolg eines geglückten Referendums über die Verfassungsrevision zu verhelfen. Sie kann sich durchaus vorstellen, das von allen Parteien versprochene Referendum nach den Kammerwahlen nächstes Jahr zu veranstalten, wenn sie, so hofft sie, wieder an der Macht ist. Dann käme ihr ein Erfolg des Referendums zugute und es wäre klar, dass die Landesverfassung als Hausordnung des CSV-Staats nur geändert werden könnte, wenn die CSV an der Spitze des CSV-Staats steht.
Um das Referendum aufzuschieben, muss die CSV aber die ihm vorangehende erste Lesung im Parlament verzögern, ohne den verheerenden Eindruck aufkommen zu lassen, dass sie aus parteipolitischem Kalkül mit etwas so Wichtigem wie der Landesverfassung spielt. Vor der ersten Lesung müssten sich, so Alex Bodry, „alle Parteien über die Prozedur und den Zeitplan einig sein, sonst geht es schon im Streit los“. Die Revision hat aber nur eine Chance, eine Wählermehrheit zu finden, wenn alle Parteien geschlossen dazu aufrufen.
Für Alex Bodry ist es durchaus vorstellbar, dass die Verfassungsrevision vor den Kammerwahlen in erster Lesung verabschiedet wird. „In den nächsten Wochen“ könnte bereits mit dem Zusatzgutachten des Staatsrats zu den letzten Änderungsanträgen gerechnet werden. Und ansonsten stehe bloß noch das Kapitel über die Justiz offen. Das hänge, so Léon Gloden, von der geplanten Justizreform und davon ab, wie sich die Regierung bei der Schaffung eines Höchsten Gerichts und eines Nationalen Justizrats entscheide. Aber neben dem Statut der Monarchie ist die Justiz der Bereich, der die größten Änderungen in der Verfassung erfahren soll.
Weil die Regierungsmehrheit nicht auf die für eine Verfassungsrevision nötige Zweidrittelmehrheit kommt, macht sich Alex Bodry wenig Illusionen darüber, dass die CSV vor den Wahlen zu einer ersten Lesung im Parlament zu bewegen ist. Deshalb schlug er schon zum Trost vor, dass Mehrheit und Opposition vor den Wahlen wenigstens eine Resolution im Parlament verabschieden, in der sie ihre Unterstützung für den Revisionsentwurf erklären. Damit sollte so gut wie möglich verhindert werden, dass nach den Wahlen und möglicherweise neuen Machtverhältnissen die eine oder andere Partei Einzelteile des Kompromisstextes wieder in Frage stellt. CSV-Vertreter Léon Gloden wollte sich nicht zur Idee einer Resolution äußern. Denn Alex Bodry habe sie in einem Interview erwähnt und einmal kurz im parlamentarischen Ausschuss zur Sprache gebracht, aber die CSV habe noch nicht darüber diskutiert.
Doch über die Verzögerungstaktik der CSV hinaus stellt sich die Frage, ob die Verfassungsrevision in ihrer geplanten Form überhaupt noch zeitgemäß ist. Denn über eine lange von der CSV abgelehnte allgemeine Verfassungsreform wird seit mehr als 30 Jahren diskutiert, seit 2005 wird an einem Entwurf gearbeitet, den der damalige CSV-Ausschussvorsitzende Paul-Henri Meyers im April 2009 hinterlegt hatte und der seither begutachtet und abgeändert wird.
Erklärtes Ziel der Revision ist bis heute, die Verfassung zu „modernisieren“. Bisher hatte eine aus dem autoritären Obrigkeitsstaat des 19. Jahrhunderts stammende Verfassung den CSV-Premierministern jeden Spielraum gelassen, die Verfassung metaphorisch so auszulegen, wie es ihnen politisch gerade in den Kram passte. Aber das seither geschaffene Verfassungsgericht und das europäische Recht machen eine willkürliche Auslegung immer schwieriger. Zudem lässt die Lektüre des Verfassungstextes im Ausland einen dem Ansehen des Investitionsstandorts abträglichen Verdacht aufkommen, dass Luxemburg eine absolutistische Operettenmonarchie sei. Deshalb hieß es, schweren Herzens den Verfassungstext an die Verfassungswirklichkeit und die vom nationalen Wettbewerbsstaat verlangte Rechtssicherheit anzupassen, bis hin zur „parlamentarischen Guillotine“, um der eigenen Mehrheit unpopuläre Gesetze aufzuzwingen. Seit die 2000 initiierte Remonarchisierung der Politik gründlich gescheitert ist und der Großherzog mit seinem Widerstand gegen das Euthanasiegesetz eine Verfassungskrise heraufbeschwört hatte, waren sich auch alle großen Parteien einig, den Staatschef auf eine symbolische Funktion zurechtzustutzen.
Im Geist des triumphierenden Neoliberalismus, der den Staat den Märkten unterordnet, planten die Parteien jahrelang im parlamentarischen Ausschuss an einer Verfassung, die so modern sein sollte, dass alle feudalen, patriarchalischen, idyllischen Verhältnisse daraus gestrichen, alle bisher ehrwürdigen und mit frommer Scheu betrachteten Tätigkeiten darin ihres Heiligenscheins entkleidet werden sollten. Der Großherzog sollte nur noch ein höherer Staatsbeamte mit Sozialversicherungsanspruch und die Kirche vom Staat getrennt werden, die Verfassung sollte säkular und rationell wie die Satzungen der Aktiengesellschaften im Handelsregister werden.
Aber vielleicht hat das Parlament damit so viel Zeit verloren, dass es nun zu spät kommt. Denn seit der Finanzkrise von 2008 gibt es in fast allen Ländern eine wachsende Bewegung gegen die Globalisierung, die Liberalisierung und Deregulierung, gegen die blinde Gewalt der Märkte. Mangels linker Alternativen drückt sich diese Bewegung vor allem in Populismus und Schlimmerem aus, im Rückzug und Identitätswahn, in Ausgrenzung und politischer Mystik, in Sprachpflege und Burka-Phobie bis hin zu Brexit und Donald Trump. Vielleicht bevorzugt im Geist der Zeit ein großer Teil der Wähler nun wieder eine Verfassung, die Carl Schmitts politische Theologie zelebriert wie die falschen Kerzenleuchter in der Abgeordnetenkammer.
Viele Verfassungstechniker, die hinter den verschlossenen Türen des parlamentarischen Ausschusses einen Verfassungstext aushandeln, erlebten das Ergebnis des Referendums von 2015 als Schock. Sie bekamen es plötzlich mit der Angst zu tun, dass das undankbare Wahlvolk ihren Text nicht mehr haben will.
Als sich das Referendumsdebakel abzeichnete, hatte das Parlament in einem Anflug von Panik das Volk aufgerufen, über eine Internetseite noch schnell eigene Vorschläge für die Verfassungsrevision einzureichen. Außerdem beauftragten sie eine Marktforschungsfirma, 60 Kandidaten für eine Fokusgruppe auszuwählen, um zwei Tage lang von Parlamentarismusforschern die Akzeptanz des neuen Produkts testen zu lassen. Alex Bodry freute sich über das Ergebnis, weil es zeige, dass die Abgeordneten „nicht allzu weit von den Vorstellungen der Bürger entfernt“ waren.
In der Angst, dass bei dem versprochenen Referendum eine breite Front von Sprachsäuberern, Tierschützern, Monarchisten, Betschwestern, Antiklerikalen und Regierungsgegnern den Revisionsentwurf mehrheitlich zu Fall bringen, war man plötzlich zu allen Zugeständnissen bereit. Die politisch heiß umkämpfte Sprachenfrage rückt von Artikel 41 in Artikel 4 hoch; statt den Sprachgebrauch, wie bisher, einem Gesetz zu überantworten, heißt es erstmals: „La langue du Luxembourg est le luxembourgeois.“ Ende November reichte der Ausschuss ein Paket Änderungsanträge mit nicht einklagbaren Verfassungsaufträgen nach, die alle Lobbys zufriedenstellen sollen, die er bis dahin abgeblockt hatte, vom Kinderschutz über den Ombudsman bis zum Denkmalschutz. Laut einem neuen Artikel soll der Staat nicht den sozialen Fortschritt, aber doch den Sozialdialog gewährleisten, auch damit die doch etwas an Dollfuß und Salazar erinnernden Berufskammern nicht in der Verfassung erwähnt werden müssen. Statt des Bekenntnisses zum Tierschutz bescheinigt die Verfassung den Tieren nun ein eigenes Statut, das sogar weiter reicht als das geplante neue Tierschutzgesetz.