Pedinotti und Socimmo 2011, Mangen und Boon 2012: einige wenige Insolvenzen sorgten in den vergangenen Monaten für Schlagzeilen. Über Wochen verfolgte das Land das Schicksal der rund 500 Socimmo-Mitarbeiter, die wegen der ausstehenden Löhne mit ihren Familien vor dem Wirtschaftsministerium protestierten. Im Fall Mangen musste der frischgebackene Wirtschaftsminister Etienne Schneider (LSAP) sich gegen Vorwürfe verteidigen, sein Ministerium habe die Insolvenz beschleunigt und eine Lösung verhindert. Dabei hatte er, wie auch sein Vorgänger Jeannot Krecké (LSAP) im Fall Socimmo, das Gegenteil versucht, eine Vereinbarung mit den Gläubigern zu verhandeln, am Ende aber nichts ausrichten können – es war zu spät. Vergangene Woche machten neue Zahlen Schlagzeilen: 2012 lag die Zahl der Insolvenzen erstmals über der Tausender-Marke.
Nun hat der Regierungsrat einen Gesetzentwurf von Justizminister François Biltgen (CSV) zur Reform des teils 100-jährigen Insolvenzrechts angenommen. Dabei geht es in erster Linie darum, Möglichkeiten zu schaffen, die ein Eingreifen erlauben, bevor es zu spät ist. Angedacht ist ein Früherkennungssystem, damit früh Alarm ausgelöst werden kann, wenn eine Firma in Schwierigkeiten gerät. Das Comité d’évaluation des entreprises en difficulté (CEED), soll sich aus Vertretern der Steuer- und Enregistrementsverwaltungen, des Sozialversicherungssystems und des Wirtschaftsministeriums zusammensetzen. Dort sollen Informationen, die dem Sekretariat des Konjunkturkomitees zugestellt werden müssen – beispielsweise über Entlassungen oder Anträge zur Genehmigung von Kurzarbeit –, aus den Firmenbilanzen, die bei der Bilanzzentrale hinterlegt werden müssen, mit den Informationen über Zahlungsrückstände bei den direkten, indirekten Steuern oder den Sozialversicherungsabgaben abgeglichen werden. Das Gesetzprojekt sieht vor, dass auch Gerichtsurteile, die etwas über die finanzielle Lage einer Firma aussagen, zum Beispiel aus Zahlungsklagen, überstellt werden sollen. Es wird Aufgabe des Sekretariats des Konjunkturkomitees sein, zu ermitteln, wie es um die Chancen der jeweiligen Firmen steht, und eine Art Lagebericht zu erstellen – der später auch in gerichtlichen Verfahren genutzt werden kann. Dieser wird Grundlage für die Entscheidungen im CEED darüber, ob man den Firmen die Zusammenarbeit mit einem conciliateur empfiehlt oder die Insolvenz schnell ausgelöst wird, bevor sich mehr Schulden anhäufen können. Dabei ist die Aufgabenstellung des coniliateur relativ vage gehalten – er kann wie ein Unternehmensberater Einsicht in die Betriebsführung nehmen, um Defizite aufzudecken, oder helfen, mit den Gläubigern Zahlungspläne zu verhandeln. Zahlungspläne, die – das ist neu – falls es die Firma dennoch nicht schafft, durch ein Insolvenzverfahren nicht in Frage gestellt werden.
Seit die Vorlage vergangene Woche im Regierungsrat verabschiedet wurde, ist das Echo durch die Bank positiv. „Wir begrüßen die Initiative“, sagt Tom Wirion von der Handwerkskammer (CDM). Auch der Handelsverband CLC attestiert Fortschritte. Ganz ohne Sorgen sehen sie die Vorlage allerdings nicht. Thierry Nothum, Direktor der CLC, bemängelt, dass sich das CEED ausschließlich aus Beamten zusammensetzen soll. „Es muss sichergestellt werden, dass hier die Kompetenzen vorhanden sind, um die Lage in den Firmen in Bezug auf die Betriebsführung, aber auch die Marktpositionierung einzuschätzen“, meint Nothum und wünscht sich deswegen die Einbindung von Fachleuten, beispielsweise aus den Berufskammern. Wirion ist es wichtig, dass die Unternehmer durch die neuen Gremien und Prozeduren nicht entmündigt werden. Bedenken gibt es auch im Hinblick auf die Informationen, die dem Sekretariat des Konjunkturkomitees und dem CEED zur Verfügung stehen werden. Das liegt einerseits daran, dass trotz gesetzlicher Verpflichtung und den Fortschritten in den vergangenen Jahren längst nicht alle Firmen ihre Bilanzen innerhalb der vorgeschriebenen Fristen bei der Bilanzzentrale veröffentlichen, sie als Informationsquelle also nicht zur Verfügung stehen. Und andererseits daran, dass die Berufskammern ein wenig eifersüchtig auf die Informationen sind, die das Sekretariat sammelt und aus Datenschutzgründen vertraulich behandeln wird. Die hätten ihre Mitglieder natürlich auch gerne, um sich ein Bild über die Situation ihrer Geschäftspartner machen zu können.
Dennoch sieht auch Wirion von der CDM, dass durch das CEED in Zukunft bei der Entscheidung, ob eine Insolvenz ausgelöst wird, eher mehr Informationen berücksichtigt werden als heute. Denn Steuerverwaltungen und Sozialversicherungen veranlassen 90 Prozent aller Insolvenzverfahren, wie das Justizministerium ermittelt hat. Sie haben auch heute schon die Möglichkeit, sich untereinander abzustimmen, bevor sie die Insolvenz eines Unternehmens beantragen, das seine Zahlungen nicht leistet. Doch das Wirtschaftsministerium, das über das Sekretariat des Konjunkturkomitees in Kontakt mit den Unternehmen steht, ist davon ausgeschlossen. Die Verwaltungen werden aber auch in Zukunft das Recht behalten, als individuelle Gläubiger Insolvenzverfahren zu veranlassen.
Mit dem neuen Gesetz soll das schwerfällige und deswegen kaum eingesetzte Instrument der gestion controllée ersetzt werden. Nach dem Vorbild der amerikanischen Chapter-11-Verfahren können Firmen künftig bei Gericht Gläubigerschutz beantragen, um sich zu reorganisieren oder sich mit den Gläubigern zu einigen. Wie viele Firmen diese Möglichkeit nutzen werden, bleibt abzuwarten. Schafft ein Unternehmen die Reorganisation nicht aus eigener Kraft, können die Gerichte einen Mandataire de justice einsetzen.
Dass Betrüger und Schummler künftig strenger verfolgt werden sollen, begrüßen die Berufskammern ausdrücklich, die auf einen Abschreckungseffekt setzen. Dieser bleibt bislang aus. Das liegt nicht etwa daran, dass die Gesetze bisher nicht scharf genug sind – im Gegenteil –, sondern daran, dass es am nötigen Personal fehlt, um zu ermitteln. Im Justizjahr 2009-2010 wurden 29 Bankrott-Urteile gesprochen, davon zwei für betrügerischen Bankrott. Zwischen September 2010 und Februar 2011 waren es neun – dabei sind laut Justizministerium aktuell rund 3 000 Insolvenzverfahren anhängig. „Die Dunkelziffer liegt viel höher“, sagt Thierry Nothum, der schätzt, dass bei einem Viertel aller Insolvenzen betrogen wurde. Deswegen wollen die Gesetzesautoren den Unterschied zwischen banqueroute frauduleuse und banqueroute simple abschaffen. Der Tatbestand bleibt derselbe, ist aber keine Straftat mehr, sondern lediglich ein Vergehen. Dadurch können künftig Ermittlungen veranlasst werden, ohne einen Untersuchungsrichter einzuschalten, was die Verfolgung von Betrügern erleichtern soll. Theoretisch zumindest, denn am chronischen Personal- und Materialmangel bei der Kriminalpolizei ändert auch dieser Gesetzentwurf nichts.
Auf jeden Fall eine Änderung bringen soll die Möglichkeit, Firmen, in denen es weder Substanz noch Beschäftigte gibt, über ein administratives Verfahren aufzulösen, statt wie bisher über ein gerichtliches. In 30 Prozent aller Insolvenzen gibt es den Angaben des Justizministeriums zufolge gar keine Beschäftigte; die Firmen sind leere Hülsen, wahrscheinlich für eine bestimmte Immobilien- oder Finanztransaktion gegründet und danach nie wieder aktiv. Doch ihre Insolvenz und Abwicklung verursacht Kosten für die Allgemeinheit. Im Schnitt sind es 2 500 Euro pro Firma schätzen das Justizministerium: Honorare für Kuratoren und Liquidatoren, Veröffentlichungen in den Tageszeitungen. Darauf soll in Zukunft verzichtet werden, die Abwicklung, wenn die Bedingungen erfüllt sind, vom Firmenregister übernommen werden. Ein Vorstoß, der den Zeitungen wie Kuratoren und Liquidatoren, die mit diesen Abwicklungen, die kaum Arbeit verursachen, leichtes Geld verdienten, nicht freuen wird.
Den Kuratoren, die auch komplizierte Fälle annehmen, wird es aber auch in Zukunft nicht an Aufträgen mangeln. Beobachter sind sich einig: Durch die geplanten Reformen wird die Zahl der Insolvenzen, die seit 2008 steigt, nicht dramatisch fallen. Das liegt an den Ursachen, die zur Insolvenz führen. Zwar gibt es darüber keine offizielle Erhebung, wie Tom Wirion von der CDM bedauert. Doch meist sei die Ursache endemisch und auf mangelnde Kenntnise und Praxis in der Firmenführung zurückzuführen, meint Wirion, früher selbst in vielen Fällen aus Kurator tätig. Eine Feststellung, die zur Frage führt, inwiefern die Kompetenz- und Qualifikationsanforderungen zum Erhalt einer Handelsermächtigung mit den Anforderungen übereinstimmen, denen sich die Geschäftsleute im Alltag stellen müssen. Deswegen glauben Wirion und Nothum, dass die bessere Vorbereitung und Ausbildung angehender Geschäftsleute das beste Rezept gegen spätere Insolvenzen sind. Dies wird für die Geschäftsleute mit dem neuen Gesetz und der geplanten strengeren Verfolgung von Bankrotteuren wichtiger als zuvor, weil keine schwerwiegenden Fehler in der Geschäftsführung mehr nachgewiesen werden müssen, damit eine Verurteilung erfolgen kann. Doch wenn beispielsweise die Buchhaltung nicht klappt, muss das nicht unbedingt heißen, dass die Geschäftsleute Betrug im Sinn haben, sondern kann auch darauf zurückzuführen sein, dass sie es schlicht nicht besser können.
Nach dem Regierungsrat vergangene Woche wurden auch die sozialen Aspekte der Reform unterstrichen. Sie gehen aber eigentlich auf bereits verabschiedete Gesetze zurück. So ist in dem vergangenen Dezember angenommenen Gesetz über die Überverschuldung vorgesehen, dass ehrliche Geschäftsleute, deren Insolvenz nicht durch ihre Schuld entstanden ist, von ihrer Schuldenlast befreit werden können. Eine Möglichkeit, die Thierry Nothum begrüßt: „Auch bei den Unternehmern gibt es Sozialfälle, denen nach einer Insolvenz nichts mehr bleibt, weil sie alles in ihre Firma gesteckt haben.“ Bereits Anfang 2012, nach der Insolvenz von Mangen Constructions, waren die Modalitäten zur Auszahlung ausstehender Löhne geändert worden. Sie können seither bis zu einer gewissen Decke bei der Adem geltend gemacht werden.
Jean-Luc Karleskind
Catégories: Communes, Niveau de vie, Politique économique
Édition: 11.01.2013