Ernsthaft geglaubt, dass die DP-CSV-Mehrheit sich auf ihren Antrag einlassen würde, hatten die Stater Gemeinderäte François Benoy (Grüne), Guy Foetz (déi Lénk) und Tom Krieps (LSAP) nicht. Schon vor zwei Wochen kam die Idee in den Gemeinde-Ausschüssen für Finanzen und Urbanismus nicht gut an: „Populistisch“ nannte sie DP-Rat Claude Radoux stellvertretend für seine Fraktion. CSV-Finanzschöffe Laurent Mosar wollte „nicht jetzt“ so einen Schritt gehen: Wenn die Regierung an einer Reform der Grundsteuer arbeitet, wieso sollte die Stadt Luxemburg dann eine kleine lokale Reform beschließen und die Grundstücksbesitzer unter ihren Wählern ärgern? Und so erhielt der Antrag, Bauland, das erschlossen ist und rasch bebaubar wäre, 30 Mal stärker zu besteuern, damit es bebaut wird, im Gemeinderat am Montag keine Mehrheit. Doch die drei Räte machten um ihre Idee immerhin so viel Publicity, dass sie im kollektiven Gedächtnis nicht nur der lokalen Politik einen Platz erhielt.
Und im März hatte der Diekircher Gemeinderat etwas ganz Ähnliches beschlossen – einstimmig, mit DP und CSV: Für die 40 Grundstücke, die in Diekirch nach Erteilen einer Baugenehmigung rasch bebaubar wären, wird ab 1. Januar 2021 eine 20 Mal höhere Steuer fällig. Es sei denn, ihre Besitzer entschließen sich zum Verkauf oder beantragen eine Baugenehmigung. „Wieso auch nicht?“, sagt der Diekircher LSAP-Bürgermeister Claude Haagen. „Bauland soll bebaut werden. Die Gemeinde hat für die Erschließung dieser Flächen, ihre Anbindung an Straßen und Wege und an Energie- und Wassernetze bezahlt.“ Von den 40 Grundstücken sei nur eines im Jahr 2005, „also in diesem Jahrtausend“ erschlossen worden. Die meisten anderen in den Siebzigerjahren. „Da soll keiner behaupten, sie würden für Kinder zurückgehalten.“ Haagen sagt, er hätte kein Problem damit, „falls sich nichts tut“, die Besteuerung nächstes Jahr erneut zu erhöhen. „Ich habe alle Besitzer angerufen. Manche finden, was der Gemeinderat beschlossen hat, ganz schlimm.“ Andere würden darüber nachdenken, zu bauen. „Naja, sollen sie!“
Wovon Diekirch Gebrauch macht und was die drei Oppositionsparteien in der Hauptstadt zu testen versuchten, ist in dem zwölf Jahre alten Pacte logement-Gesetz gewollt: Es hat zwei neue „Flächenkategorien“ eingeführt, darunter B6 zur Besteuerung erschlossener Bauflächen, die noch ohne Baugenehmigung sind. Für jedwede Fläche, ob Acker, Geschäftsraum oder Bauland, rechnet die Steuerverwaltung zunächst eine „Besteuerungsbasis“ aus. Die multiplizieren die Gemeinden anschließend mit lokalen „Hebesätzen“ je nach Flächenkategorie. Seit 2008 haben die Gemeinden dabei mehr Freiheiten und können sich ihre Grundsteuerreform selber basteln. In der vorigen Regierung rief LSAP-Innenminister Dan Kersch dazu sogar einmal öffentlich auf: „Erhöht doch eure Hebesätze!“ 2008 aber hatte die damalige Regierung durchaus Angst vor ihrer eigenen Courage: Zwei Jahre zuvor hatte sie die Vermögenssteuer abgeschafft. Nun betete sie, dass die Gemeinden keine lokalen Grund-Vermögenssteuern einführten. Denn noch ist die Grundsteuer niedrig, weil sie auf Einheitswerte zurückgerechnet wird, die von 1941 datieren. Doch selbst aus ihnen kann eine hohe Steuer werden, falls eine Gemeinde hohe Hebesätze beschließt. DP-Wohnungsbauministerin Maggy Nagel schätzte 2014, erst ein Hebesatz von „10 000 Prozent oder mehr“ könne Besitzer dazu anregen, brachliegendes Bauland einer Nutzung zuzuführen. Als Mondorfer Bürgermeisterin hatte sie den Hebesatz für B6-Flächen auf 1 000 Prozent erhöhen lassen. In Diekirch liegt er zurzeit bei 750 Prozent, ab 2021 bei 15 000 Prozent. In der Hauptstadt beträgt er 500 Prozent, ihn auf 15 000 Prozent zu verdreißigfachen, fände Finanzschöffe Mosar „ungerecht“ und „nicht zielführend“, wie er am Montag erklärte.
Darin steckt die Weigerung, zu einer lokalen Vermögenssteuer als Mittel zur „Mobilisierung“ von Baulücken oder anderem Brach-Bauland zu greifen. Mosar rechnete am Montag im Gemeinderat vor: Für zwei Ar große Grundstücke könne die Grundsteuer, die zurzeit im Bereich von ein paar hundert Euro, vielleicht aber auch 1 500 Euro im Jahr liegt, bei 15 000 Prozent Hebesatz bald auf 8 000 Euro, bald auf über 20 000 Euro steigen. Den Ausschlag gebe, wann ein Baugrundstück erschlossen wurde. Für erst kürzlich erschlossene Flächen fiele die Steuer höher aus als für solche, die schon länger ungenutzt liegen. „Ausgerechnet die würden wir dann begünstigen.“
Dass Luxemburg-Stadt, wo in die Kategorie B6 nicht 40 Flächen fallen, sondern 420, sich unter einer DP-CSV-Mehrheit diesem Abenteuer nicht aussetzen will, überrascht nicht weiter. Mosar trifft aber einen Punkt: Grundbesitz als Vermögen besteuern zu wollen, ist politisch nicht zwangsläufig dasselbe wie Bauflächen zu mobilisieren. Würden vor kurzem erschlossene Flächen hoch besteuert, wäre das logisch, denn ihr Vermögenswert stieg durch die unlängst vorgenommene Erschließung. Aber die Alternative, der Steuer zu entgehen, indem man Bauland bebaut, gerade für schon länger ungenutzt liegende Flächen weniger attraktiv zu machen, wäre ein Widersinn.
Deshalb schlägt die Innenministerin sich mit der Frage herum, ob eine reformierte Grundsteuer eine Wertsteuer bleiben oder eher zu einer Flächensteuer werden soll. Was genau gelten soll, wurde noch nicht mitgeteilt. Auszuschließen ist aber nicht, das am Ende daraus eine Steuer je nach dem „Planungszustand“ von Flächen wird. Wartet eine Gemeinde die Reform lieber ab, ist das nicht unverständlich. Die Hauptstadtführung aber wartet vielleicht besonders ab. Das Gegenteil bleibt zu beweisen. Laurent Mosar kündigte am Montag an, über den Sommer werde über eine „spezifische Spekulationssteuer“ nachgedacht. Doch so schwer fassbar wie „Spekulation“ sein dürfte, ist es nicht sehr wahrscheinlich, dass ausgerechnet der Stater DP-CSV-Schöffenrat einen ernsthaften Vorschlag dazu macht, der obendrein rein lokal wirken würde..