Pressegesetz

Abgehakt

d'Lëtzebuerger Land vom 27.05.1999

Nachdem im Herbst letzten Jahres die lang versprochene, von Premierminister zur Priorität erklärte Reform des aus dem Jahre 1869 stammenden Textes durch zahlreiche Prozesse gegen Luxemburger Zeitungen und Journalisten in die Schlagzeilen geriet, meldete sich die sich bis dahin still verhaltende Journalisten-Gewerkschaft ALJ als Lobbyist in Sachen neues Pressegesetz zurück. So wurde der Vorsitzende des europäischen Journalisten-Verbandes, Gustl Glattfelder, vor den Karren gespannt, die Ausarbeitung eines neuen Gesetzes wurde in Auftrag gegeben und Premier- und Medienminister Jean-Claude Juncker überreicht, zahlreiche Stellungnahmen wurden veröffentlicht.

Im Mittelpunkt standen zwei fundamentale Prinzipien, die im Moment im Luxemburger Presserecht nicht gewährleistet sind: das Zeugnisverweigerungsrecht und der Schutz der Redaktionen vor Hausdurchsuchungen. Zwei Prinzipien, die nicht nur in Luxemburg, sondern auch in anderen Ländern, so z.B. Deutschland, umstritten sind (siehe nebenstehenden Artikel).

Die Diskussion in Luxemburg wurde aber immer mehr in den Sog der sogenannten "Wolter/Roemen-Affäre" hineingezogen, so daß die grundsätzliche Debatte scheinbar in den Hintergrund geriet. Zu sehr wurde die eigentlich lapidare Affäre zwischen dem Journal-Chefredakteurs und dem überreagierenden Minister zum Herzstück der Reform des Pressegesetzes hochgespielt. Da diese Affäre sich aber sehr schnell auf andere Ebenen, als die rein gerichtliche verlagerte - das Parlament wurde mit der Anklage Roemens gegen Wolter befaßt -, rückte auch die Reform des Pressegesetzes zusehends in den Hintergrund. Hinzu kommt ein steigendes Desinteresse der Medienkonsumenten, die eigentlich als auf Information angewiesenes Publikum Anwalt des Journalisten sein müßten, so daß das "Wahlkampfthema" Reform des Pressegesetzes nur noch Insider zu beschäftigen scheint.

 

marc gerges
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