Sektorielle Leitpläne

Kommunikationsoffensive

d'Lëtzebuerger Land vom 03.10.2014

„Ihre Bemerkung zeigt mir, wie schlecht es um die Streitkultur im Lande bestellt ist“, sagte Nachhaltigkeitsminister François Bausch (Grüne) am Mittwochabend. Da fand im Kirchberger Hémicycle die letzte von zwei Frage-und-Antwort-Runden zwischen Regierung und Gemeindevertretern über die Plans sectoriels statt, und ein Vertreter aus Kehlen hatte eingeworfen: „Jahrelang haben wir mit den Bürgern über eine Erweiterung unseres Gewerbegebiets debattiert. Nun können wir ihnen sagen, dass das von euch kommt!“

Wir hier, ihr dort: So sieht die politische Kon-stellation zwischen Regierung und Gemeinden um die Plans sectoriels über Transportwege, Wohnungsbau, Gewerbegebiete und Landschaftsschutz aus. Am Mittwoch stellte der Gemeindeverband Syvicol ein Gutachten zu den Plänen vor und beschwerte sich, dass die bald „zu rigide“ seien und die Gemeindeautonomie zu stark beschränken würden, bald „nicht präzise genug“, so dass den Gemeindepolitikern und vor allem den Bürgermeistern ein zu großer Ermessensspielraum entstehe, wenn staatliche Vorgaben in kommunale Planungen übernommen werden sollen.

Gemeint damit ist vor allem die Furcht vor Konfrontationen mit Grundeigentümern. Dass Plans sectoriels eine staatliche Planung von oben her mit sich bringen, überrascht ja niemanden. Das ist im Landesplanungsgesetz so vorgesehen, und die im Sommer vergangenen Jahres vom Parlament nach drei Jahre langen Diskussionen verabschiedete Reform dieses Gesetzes hat das Top-Down-Prinzip noch weiter verschärft.

Vor allem aber führte diese Reform ein Grundstücksvorkaufsrecht für den Staat, aber auch die Gemeinden ein, um, wie der damalige parlamentarische Berichterstatter zum Reformentwurf, der CSV-Abgeordnete Gilles Roth, sich ausdrückte, „d’Landesplanung elo besser op dem Terrain ëmzesetzen“. Und sollte ein Grundstückseigentümer mit dem ihm von der öffentlichen Hand angebotenen Preis nicht einverstanden sein, kann er enteignet werden. Denn sämtliche Plans sectoriels drücken ein intérêt général aus. Ganz gleich ob sie einen Korridor für eine noch zu bauende Eisenbahnlinie festlegen, oder Landschaftsräume, die nicht weiter zersiedelt werden sollen, oder mehrere -zig Hektar große Flächen, die die Regierung nun ganz rasch mobilisieren will, um mit projets d’envergure Wohnungsbau im großen Stil zu betreiben.

Dieser Paradigmenwechsel, der von der Abgeordnetenkammer am 9. Juli 2013 beschlossen wurde, aber erst jetzt Praxis werden könnte, ist es, der die Chambre immobilière, vor allem aber die von dem Rechtsanwalt Georges Krieger angeführte Union des propriétaires so aufregt. Seit vielen Wochen verlangen beide Organisationen „Rechtssicherheit“: Dass die Pläne der Regierung Vorschriften enthalten, die in fünf zeitlichen Phasen gestaffelt gelten sollen, verstoße gegen das Landesplanungsgesetz. Denn dort steht, sobald der Entwurf eines Plan sectoriel bei einer Gemeinde hinterlegt ist, gelten alle seine Vorschriften sofort.

Damit haben Immobilienkammer und Grundbesitzerverband völlig Recht. Auch der Präsident des Verwaltungsgerichts konnte das vor drei Wochen schwerlich anders sehen, als er mit einer einstweiligen Verfügung Pläne zum Ausbau eines Bauernbetriebs in Manternach erst einmal auf Eis legte, weil das betreffende Grundstück ein Stück weit in ein Landschaftsschutzgebiet hineinreicht, das der Plan sectoriel paysages festlegen will. Für die Regierung ist die Affäre peinlich, denn der Richterentscheid kann schon genehmigte Projekte blockieren. Aber immerhin: Der Widerspruch zwischen Landesplanungsgesetz und Sektorplänen war ihr schon bewusst, noch ehe sie die Entwürfe publik machte, und sie deponierte drei Wochen ehe die Pläne an die Gemeinden gingen im Parlament einen Text, der das Landesplanungsgesetz in dem strittigen Punkt abändern soll.

Mit „Rechtssicherheit“ meint die Union des propriétaires aber noch mehr. Das zeigt die Peti-tion, die Georges Krieger beim Parlament eingereicht hat und die nicht weniger verlangt als alle Sektorplanentwürfe zurückzuziehen und eine „öffentliche und demokratische Debatte“ über Ziele und Mittel der Raumplanung zu führen. Das zeigt auch ein Buch, das Kriegers Anwaltskanzlei im Eigenverlag herausgebracht hat und das aufzählt, was nach Ansicht der Anwälte an Landesplanungsgesetz und Sektorplanentwürfen potenziell verfassungswidrig, weil ein unzulässiger Übergriff auf Privatbesitz ist. Das Vorkaufsrecht für die öffentliche Hand ist sehr verdächtig, die Enteignungsregelung noch mehr. Und ganz besonders die „Spekulationsbremse“: Durch sie würde der Wert eines Grundstücks, das unter einen Plan sectoriel fällt, auf jenen Wert geschätzt, der ein Jahr vor Veröffentlichung des Planentwurfs bestand. Selbst Besitzer von Flächen, die noch lange nicht bebaut werden, könnten also bei Enteignungen nur mit dem Wert rechnen, der Ende Juni 2013 galt. Schätzungsweise.

Dass ein Grundbesitzerverband so etwas kaum unwidersprochen hinnehmen kann, muss selbst dem einleuchten, der meint, es sei höchste Zeit, dass Staat und Gemeinden endlich die Führung beim „Flächenmanagement“ im kleinen Lande übernehmen, und Promoteuren nicht länger gestattet werden dürfe, zu bauen was und wo sie wollen. Für die Regierung aber ist das ein diffiziles Problem. Das staatliche Durchplanen von oben her war Politik der CSV, aber nicht von LSAP, DP und Grünen. Die Sozialisten trugen die Reform des Landesplanungsgesetzes 2013 noch aus Koalitionsdisziplin mit. Die DP war dagegen wegen der Enteignungen und der Spekulationsbremse, und weil eine Planung bottom-up, auf regionaler Ebene und unter Beteiligung von Gemeinden und Bürgern, die es seit 1999 geben konnte, nun abgeschafft werden sollte. Wegen der Absage an diese Regionalplanung sagten auch die Grünen Nein zum neuen Landesplanungsgesetz.

Dass die blau-rot-grüne Koalition heute eine Landesplanungspolitik exekutieren muss, die im Ansatz gar nicht ihre ist, erklärt natürlich das Schweigen der größten Oppositionspartei zum Thema. CSV-Fraktionschef Claude Wiseler war vor 15 Monaten im Kammerplenum als damaliger Nachhaltigkeitsminister stolz darauf, dass schon das Depot von Sektorplanentwürfen in den Gemeinden zum „stand-still“ führen werde. Heute heißt das „Baustopp“ und „Blockade“, und das Luxemburger Wort fragt ernsthaft, wann die CSV sich endlich in die Debatte einschaltet.

Blau-Rot-Grün versucht nun eine Gratwanderung. Einerseits kann die Regierung es sich nicht erlauben, die Regeln der Raumplanung neu zu definieren: Das würde wieder Jahre dauern. Überdies dürften ihr die strengen Vorschriften auch nicht in jeder Hinsicht unwillkommen sein: Lassen sich damit in kurzer Zeit ein paar Wohnungsbau-Großprojekte realisieren, dann lässt sich politisch punkten – und der Plan sectoriel logement ist der ambitiöseste der vier Entwürfe. Andererseits will die Regierung den Gemeinden nicht derart viel von ihrer lokalen Planungshoheit wegnehmen, wie die CSV das wollte, und versucht sie nun ein wenig mit ins Boot zu nehmen. Sei es, durch die lange Konsulta-tionsphase, die „ergebnisoffen“ sein soll, wie François Bausch erst am Mittwoch wieder betonte, oder sei es durch Pläne, die absichtlich unpräzise gezeichnet sind. Im Landesplanungsgesetz steht, alle Plans sectoriels müssten katasterscharf ausgelegt sein, sodass die Regierung entschiede, was mit welchen Grundstücken geschehen soll. Katasterscharf aber sind die vier Pläne nicht – die Regierung nennt das „den Gemeinden einen Ermessensspielraum lassen“, wenn es darum geht, die staatlichen Planungen in die Bebauungspläne vor Ort zu übernehmen.

Ein Verstoß gegen das Landesplanungsgesetz dürfte das allemal sein. Für den Syvicol aber kommt es dem „Schwarzen Peter“ für die Gemeinden gegenüber Grundbesitzern gleich. Das ist leicht einzusehen und vor allem für kleine Gemeinden kaum nur eine Frage von „Streitkultur“.

So dass im wahrsten Sinne des Wortes abzuwarten bleibt, wie sich die Auseinandersetzung um die Sektorpläne entwickelt. Am heutigen Freitag berät das Kabinett über weitere Nachbesserungen am Landesplanungsgesetz. Die Gemeindevertreter am Mittwoch im Hémicycle schienen wie die am Montag bei einer Fragerunde in Belval recht zufrieden mit dem Gehörten und der Kommunikationsoffensive der Regierung. Klar scheint aber, dass über die Landesplanung „von oben“ wesentlich vor Gericht entschieden werden dürfte.

Peter Feist
© 2023 d’Lëtzebuerger Land