Staatliche Erziehungsheime

Herzensangelegenheit

d'Lëtzebuerger Land vom 29.03.2013

Lydie Err hat Wort gehalten. Als sie im Oktober 2012 ihren ersten Prüfbericht über die Erziehungsheime in Schrassig und Dreiborn vorstellte, versprach sie, zu einem späteren Zeitpunkt auf die Situation der Jugendlichen zurückzukommen – und auf ihrer Pressekonferenz vergangene Woche tat sie genau das. Als die Mediateurin ihren Kontrollbericht über Zwangsmaßnahmen in der Psychiatrie präsentierte, ließ sie es sich nicht nehmen, weitere mahnende Worte über die Zustände in Dreiborn zu verlieren.

Anlass ist an sich eine gute Nachricht: Familien- und Jugendministerin Marie-Josée Jacobs (CSV)hatte der Ombudsfrau Ende Januar zwei Vorentwürfe zugeschickt, den zur Neuordnung der staatlichen Erziehungsheime, sowie einen zur Organisation der geschlossenen Abteilung in Dreiborn, auch Unisec genannt, und sie gebeten, diese unter Menschenrechtsaspekten zu prüfen. Es scheint, als sei der kritische Bericht der Mediateurin, in dem diese unhaltbare Zustände in den beiden Erziehungsheimen angeprangert hatte, nicht spurlos an den politisch Verantwortlichen vorübergegangen. Deshalb sollen die Strukturen überdacht und Prozeduren präziser gefasst werden. Ganz abgelegt ist das alte Denken allerdings offenbar noch nicht. Auf jeden Fall spart die Mediateurin in ihren zwei Stellungnahmen erneut nicht mit Kritik.

So soll beispielsweise die Prozedur der Körperdurchsuchungen neu geregelt werden, die Mediateurin hatte das Verfahren in ihrem Prüfbericht beanstandet. Err erinnert daher eindringlich daran, dass Körperkontrollen, also das Abtasten und Durchsuchen der Jungen und Mädchen, um beispielsweise Drogen, aber auch (bei Suizidgefährdeten) Gegenstände zu finden, nur als „absolute Ausnahme“ zulässig seien, und nur, wenn sie verhältnismäßig und begründet sind. Wichtig sei auch sicherzustellen, dass Körperkontrollen auf keinen Fall von den Erzieherinnen und Erziehern durchgeführt werden sollen, mahnt die Ombudsfrau, schon allein, um das besondere Vertrauensverhältnis, dass es für die Arbeit mit den Jugendlichen braucht, nicht zu beeinträchtigen.

Ähnliches gelte für Zimmerkontrollen. Schließlich seien die Jugendlichen nicht aus strafrechtlichen Gründen in Dreiborn und Schrassig untergebracht, sondern aus jugendschutzrechtlichen. Dass die Jungen in Dreiborn zum Teil zu dritt nachts in einem Zimmer eingesperrt werden, weil es nicht genügend Platz für alle gibt, in dem noch dazu die Fenster nicht geöffnet werden können, sei unmöglich, ebenso die Tatsache, dass noch immer Isolierzimmer genutzt würden, die nicht einmal über Toiletten verfügen.

Noch eindringlicher wird die Mediateurin in ihrer Stellungnahme zur geplanten geschlossenen Abteilung, die auf dem Gelände in Dreiborn untergerbacht ist und laut Gesetz Platz für zwölf Jugendliche vorsieht. Grundsätzlich sind die Vorgaben in vielen Punkten noch zu unpräzise, so die Mediateurin. So seien die Kontrollen im Eingangsbereich nicht näher definiert. Das Ministerium wollte diese in der Hausordnung festhalten, Err besteht darauf, diese in der Ausführungsbestimmung selbst zu regeln. Das Familienministerium will Jugendlichen, die unter Drogen stehen, grundsätzlich den Zugang zur Unisec verbieten. Lydie Err befürwortet hingegen, bei einer Einweisung eines Jugendlichen in die Unisec medizinische Untersuchung vorzuschreiben. So soll sichergestellt werden, dass der oder die Jugendliche auch gesundheitlich in der Lage ist, das Regime der Unisec mitzumachen. Der inzwischen verstorbene Abgeordnete und ehemaliger Beamter aus dem Familienministerium Mill Majerus (CSV) hatte die Unisec in einem Land-Interview unumwunden als „Gefängnis“ beschrieben.

Die medizinische Kontrolle soll künftig auch für den Fall gelten, dass ein Jugendlicher in eines der Isolierungszimmern in Dreiborn eingesperrt wird. Dabei scheint es allerdings noch immer keine klaren Regeln zu geben, wie die Überwachung der Isolierung organisiert werden soll. Die Familienministerin hat die Vorentwürfe selbst noch nicht publiziert, aber sollte das stimmen, was in Errs Bericht angedeutet wird, fiele Dreiborn mitsamt der Unisec weiterhin hinter die Praxis im Erwachsenen-Strafvollzug oder auf den Polizeistationen zurück. Dort werden Personen, die in Isolationshaft kommen oder beispielsweise zur Ausnüchterung in eine Polizeizelle eingesperrt werden, regelmäßig kontrolliert, schon um sicherzustellen, dass ihnen in diesem Zeitraum nichts geschieht. Die Mediateurin warnt in ihrer Stellungnahme vor „dem Risiko von Auto-Aggression“, die erfahrungsgemäß in Momenten der Isolierung auftreten könne. Eigentlich etwas, dass den Verantwortlichen in und für Dreiborn und Schrassig unbedingt bekannt sein müsste.

Ebenfalls hinter den Regeln des Erwachsenenstrafvollzugs fällt Dreiborn zurück, wenn es um so genannte „schwerwiegende Vorkommnisse“ geht. Während die Mediateurin, respektive ihr Team, im Falle eines Selbstmordes oder der Flucht eines Gefangenen aus dem Schrassiger Gefängnis unverzüglich informiert werden, fehlt ein entsprechender Passus in den Vorentwürfen des Familienministeriums. Dabei kann ihre Anwesenheit zum Schutz der Einrichtung beitragen: wenn nämlich die externe Kontrolle hilft, falschen Gerüchten vorzubeugen. Für Notfälle, so mahnt das Gutachten an, seien klaren Prozeduren und Kompetenzen unerlässlich. So müsse es möglich sein, dass nicht nur die Direktion, sondern auch präzise benannte Vertreter in gefährlichen Situationen die Polizei rufen können. .

Jugendliche, die per Gerichtsbeschluss in die Unisec eingewiesen werden, sollen bei Ankunft die Hausordnung erhalten, eigentlich eine Selbstverständlichkeit, allerdings besteht die Mediateurin darauf, dass dem Jugendlichen die Regeln „in einer ihm verständlichen Sprache“ schriftlich und mündlich erläutert werden, so wie das die Empfehlungen des Europäischen Parlaments zu den Haftbedingungen von Gefangenen vorsehen. Jugendliche in Schrassig und in Dreiborn hatten gegenüber den Prüfern wiederholt von unklaren Regeln und teils willkürlichen Disziplinarmaßnahmen berichtet. Die Mediateurin besteht darauf, bei jeder disziplinarischen Maßnahme Jugendlichen die Möglichkeit einzuräumen, ihre Sicht der Dinge zu erläutern.

Dass die Verantworlichen scheinbar noch immer nicht ganz verstanden haben, dass eingesperrte Jugendliche unveräußerliche Grundrechte haben, lässt sich am Umgang mit den Zwangsmaßnahmen ablesen. So soll Jugendlichen, die im Isolierzimmer sitzen, „jegliche Korrespondenz außerhalb der Zelle“ verwehrt bleiben. Die Prozedur der Körperkontrollen in der Unisec lässt scheinbar ebenfalls Fragen offen, dies in einem so sensiblen Bereich – und trotz der Kritiken, die die Mediateurin und ihr Prüfer-Team angeprangert hatten. Dass dort Röntgen-Scanner zum Einsatz kommen sollen, hält Err für bedenklich. Mindestens müssten Jugendliche die Möglichkeit haben, zwischen Scanner und einer manuellen Kontrolle zu wählen. Auch den Artikel, der Jugendlichen „dans la mesure possible“ erlauben soll, einen Mitarbeiter aufzusuchen und mit ihm oder ihr „frei und ohne Zeugen“ zu sprechen, akzeptiert die Mediateurin so nicht. Der Jugendliche müsse uneingeschränkt die Möglichkeit haben, mit Erziehern oder Psychologen zu reden, wenn dies für seine psychische und physische Gesundheit wichtig sei, so Err.

Allerlei nachzubessern also. Mitte April treffen sich Vertreter des Ministeriums und Mediateurin. Man darf gespannt sein, wie diese Begegnung verläuft und was schlussendlich im Reglemnt zurückbehalten wird. Err hatte kritisiert, dass auf ihren Bericht vom Oktober nur eine gemeinsame Stellungnahme von Kontrollkommission und Erziehungsheimleiter erfolgte. In der Tat eine merkwürdige Vorgehensweise, schließlich handelt es sich um unterschiedliche Funktionen. ik

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