Am 9. Januar veröffentlichten die Sozialisten eine Presseerklärung, laut der die internationale Wettbewerbsfähigkeit der Unternehmen ein ernstzunehmendes Problem darstelle, das aber nicht auf Kosten der Kaufkraft der Erwerbstätigen geregelt werden dürfe. Deshalb betonen sie, „qu’il n’est pas question de toucher à l’indexation automatique des salaires.“
Die Presseerklärung stammt von der Sozialistischen Partei Belgiens. Belgien und Luxemburg sind die derzeit einzigen Länder in der Europäischen Union, wo Löhne und Ersatzeinkommen indiziert sind. In Belgien wurden ab 1920 die Löhne in der Holz- und Möbelindustrie, im Bergbau und im Druckgewerbe durch Kollektivverträge automatisch an den Index der Lebenshaltungskosten angepasst, eine Regelung, die dann nach und nach auf alle Branchen ausgeweitet wurde. In der Privatwirtschaft ist je nach Branche durch Kollektivvertrag abgemacht, ob die Anpassungen regelmäßig jedes Trimester oder nach einer Preissteigerung von einem oder zwei Prozent erfolgen. Im öffentlichen Dienst und für Ersatzeinkommen bestimmt das Gesetz, dass die Anpassung nach zwei Prozent Teuerung erfolgt.
Ein Jahr nach Belgien wurden 1921 in Luxemburg die Gehälter und Pensionen der Eisenbahner und Staatsbeamten an den Index geknüpft. Das Prinzip wurde nach und nach in Kollektivverträgen übernommen, bis das Kollektivvertragsgesetz eine entsprechende Regelung für alle Tarifverträge vorschrieb. Nachdem die Renten in der Privatwirtschaft durch Gesetz von 1951 an den Index gebunden wurden, verallgemeinerte das Gesetz vom 27. Mai 1975 den Index für alle Löhne und Gehälter. Als Reaktion auf die „Stagflation“ und die Abwertung des belgisch-luxemburgischen Franken wurden von 1981 bis 1983 die Anpassung der Einkommen an den Index verzögert sowie Zahl und Umfang der Indextranchen begrenzt.
Zwei Wochen nach der Erklärung der belgischen PS trafen sich CSV und LSAP letzte Woch auf Schloss Senningen, um während drei Tagen das große Projekt ihrer Legislaturperiode zu diskutieren, den kostensparenden Umbau des Sozialstaats. Die dazu gehörende Reform der automatischen Indexanpassung der Löhne, Gehälter, Renten und Sozialzulagen ist eine besonders heikle Frage. Denn es ist noch nicht allzu lange her, dass OGB-L und LCGB drohten, das Indexsystem ungehend mit einem Generalstreik zu verteidigen, und in den Achtzigerjahren gewannen und verloren Parteien durch Indexmanipulationen und -modulationen Parlamentswahlen.
Deshalb dürften längst nicht alle in letzter Zeit verbreiteten Vorschläge zur Drosselung der automatischen Indexanpassung Wirklichkeit werden. Sie reichen von der Einführung einer Höchstindextranche, wie sie der Unternehmerverband UEL und zuvor verschiedene Gewerkschaften forderten, bis zur Ersetzung des Inflationsausgleichs durch ein „compte individuel d’épargne formation”, so Regierungsberater Lionel Fontaigné (Compétitivité du Luxembourg : une paille dans l’acier, S. 39). Die bis Ende April geplanten Tripartiteverhandlungen dürften sich deshalb in der Index-Frage vor allem auf zwei Punkte konzentrieren: die Indizierung verschiedener Sozialzulagen und die Zusammensetzung des Warenkorbs zur Berechnung der Preisentwicklung.
Die Unternehmen verlangen eine Drosselung der Indexanpassung der Löhne und Gehälter, um günstigere Gestehungspreise im Vergleich zu ihren Konkurrenten in den Nachbarländern bieten zu können, wo der Inflationsausgleich der Lohnmasse nicht automatisch erfolgt. Die Regierung scheint dagegen zuerst die Staatskasse entlasten zu wollen, indem verschiedene Zulagen nicht mehr im Anschluss an Preissteigerungen erhöht werden sollen. Dabei wird weniger an Ersatzeinkommen gedacht, die von beitragsfinanzierten Kassen gezahlt werden, aus denen der Staat sich sowieso schrittweise zurückziehen will, als an Zulagen, die zu Lasten der Familienzulagenkasse und des Familienministeriums gehen, also direkt die Staatsfinanzen berühren.
Daneben soll die Preisentwicklung von Alkohol und Tabak aus dem Preisindex ausgeklammert werden. Zu dieser Maßnahme haben einzelne Gewerkschaften bereits ihr Einverständnis signalisiert, möglicherweise, um tiefer greifende Einschnitte zu verhindern.
Die Idee stammt aus Belgien. In Belgien waren ab dem 1. Januar 1994 gegen den Widerstand der Gewerkschaften Tabak, Alkohol, Benzin und Diesel aus dem Warenkorb entfernt worden waren. Dieser abgespeckte Index wurde „index santé“ oder „gezondheidsindex” genannt. Dabei ging es aber weniger um die Volksgesundheit, als um die Gesundheit der Firmenbilanzen und der Staatskasse. Denn das Gesetz über die internationale Wettbewerbsfähigkeit sollte die Lohnerhöhungen nach den Hochkonjunkturjahren 1992 und 1993 wieder einfangen und die öffentlichen Ausgaben mit Blick auf den Maastrichter Vertrag drosseln.
Das belgische Centre de recherche et d’information des organisations de consommateurs (Crioc) veröffentlichte am 19. Januar eine Studie 96-05 10 ans de pouvoir d’achat. Sie kommt zu dem Schluss, dass der Gesundheitsindex langsamer wachse als der Preisindex, außer wenn die Erdölprodukte billiger würden. Dadurch verursache der für die Indexanpassung der Einkommen benutzte Gesundheitsindex einen Kaufkraftverlust, der bei einem sprunghaften konjunkturellen Preisanstieg der Erdölprodukte zunehme (S. 59).
Was die Erdölprodukte anbelangt, deren Preise in Belgien mit Ausnahme des Heizöls im Gesundheitsindex unberücksichtigt bleiben, so werden sie hierzulande seit dem 1. Januar 2000 nur zum Teil berücksichtigt. Seither wird nämlich der im Maastrichter Vertrag vorgesehene und 1998 vom europäischen Ministerrat beschlossene, europaweit harmonisierte Preisindex nicht für die Berechnung der Löhne, Gehälter und Renten benutzt, sondern ein „nationaler“ Index, der den Verbrauch von Konsumenten ausschließt, die nicht in Luxemburg wohnen. Dadurch sind vor allem die Erdölprodukte, aber auch schon Alkoholika und Zigaretten, die viel von Durchreisenden und Grenzpendlern gekauft werden, weniger stark gewichtet.
Spirituosen waren bereits einmal aus dem Index ausgeklammert worden, so dass alkoholische Getränke und Tabak mit 1,5 Prozent im Warenkorb gewichtet waren. Als 1996 die europäische Harmonisierung einen realistischeren Warenkorb verlangte, stieg ihr Anteil wieder auf drei Prozent. Heute machen Alkohol und Tabak 14 Prozent im harmonisierten Warenkorb, aber nur drei Prozent im nationalen Warenkorb aus. Aus demselben Grund machen die Transportkosten, das heißt vor allem Benzin- und Dieselpreise, 21 Prozent im harmonisierten und nur 13 Prozent im nationalen Warenkorb aus. Dieselkraftstoff wiegt 1,6 Prozent im harmonisierten und 0,2 Prozent im nationalen Warenkorb, Benzin sieben Prozent im harmonisierten und ein Prozent im nationalen Warenkorb.
Der Wirtschafts- und Sozialrat wies vergangene Woche in seinem Gutachten zur jährlichen Neugewichtung des Warenkorbs zur Indexberechnung darauf hin, dass die Gewichtung des nationalen Preisindexes dieses Jahr empfindlich gegenüber derjenigen von vergangenem Jahr steige (S. 2). Gemeint ist, dass der nationale Index, in dem Alkohol, Tabak und Erdölprodukten eine geringere Rolle spielen, letztes Jahr 72,6 Prozent des harmonisierten europäischen ausmachte, dieses Jahr aber 76 Prozent. Der Tabakkonsum der Tanktouristen sei rückläufig, so der Wirtschafts- und Sozialrat; die größten Unterschiede zwischen beiden Indizes machte er aber bei der Warengruppe Transport aus, das heißt vor allem bei Benzin und Diesel. Der Dieselkonsum der Einheimischen steige im Warenkorb um 161 Prozent, weil er in den Berechnungen der vergangenen Jahre unterschätzt worden sei (S. 6). Wäre die Neugewichtung des Index für 2006 bereits für das Jahr 2005 in Kraft gewesen, wäre der nationale Index vergangenes Jahr nicht um 2,67 Prozent, sondern um 2,94 Prozent gestiegen.
Alkohol und Tabak, wie nun geplant, aus dem Warenkorb zur Messung der Preisentwicklung zu streichen, ist aber nicht nur mit einer moralisierenden Rechtfertigung politisch einfacher durchzusetzen als andere Indexreformen. Es handelt sich auch um jene zwei Produktgruppen, auf denen der Staat besonders gerne die Steuern und Akzisen erhöht, wenn er zusätzliche Einnahmen benötigt.