Nach zehn Jahren in einer Wohnung in Luxemburg-Stadt soll Schluss sein. Sie möge sich doch bitte demnächst eine andere Bleibe suchen, teilte der Vermieter der überraschten Mieterin mit. Er wolle das Vier-Parteien-Haus von Grund auf sanieren, die energietechnische Modernisierung, bestehend aus einer Thermofassade und das Wechseln der Einfachverglasung, machten einen Umzug unumgänglich, so der Eigentümer.
Ortswechsel. „Ein ausgewogenes Mietrecht muss nicht nur die Gewinne, sondern auch die Kosten energetischer Modernisierungen verteilen“, zitierte die Süddeutsche Zeitung vor zwei Wochen die deutsche Justizministerin Sabine Leutheusser-Schnarrenberger. Zuvor waren Pläne durchgesickert, wonach die Bundesregierung die Mieter stärker an Ökosanierungen beteiligen will. Die Koalition aus Christdemokraten und Liberalen hatte erst kurz zuvor ein Gesetz zur Gebäudesanierung beschlossen. Demnach sollen bis 2050 alle 18 Millionen Altbauten in Deutschland so saniert werden, dass sie 80 Prozent weniger Energie verbrauchen. Der Mieterschutzbund kündigte, bei grundsätzlicher Zustimmung zu mehr Energieeffizienz, Widerspruch an. Die Mieter würden zu stark belastet. Die Zeche für die Klimaziele müssten vor allem die Schwachen zahlen, fürchtet er.
In Luxemburg gibt es keinen Mieterschutzbund, aber der Konsumentenschutz (ULC), der auch in Fragen zum Mietrecht berät, teilt die Bedenken in punkto Altbausanierung: „Die Frage ist berechtigt, wer die Kosten, die bei Sanierungen von Altbauten anfallen, bezahlen kann“, findet ULC-Berater Philippe Zangerle. Die schwarz-rote Regierung hat ihr Werben um mehr Energieeffizienz verstärkt, beim Neubau ebenso wie bei der Altbausanierung. Die Richtung gibt Brüssel vor: Um die im Kioto-Protokoll gesteckten Klimaziele zu erreichen, hatte sich Luxemburg verpflichtet, bis 2012 um 28 Prozent weniger CO2 auszustoßen. Nun versucht CSV-Nachhaltigkeits- und Wohnungsbauminister, Marco Schank, vor allem mit Subventionen und Zertifikaten dem Endverbraucher die grüne Linie schmackhaft zu machen: Gebäudepass, grüne Hausnummer, Verbesserungsprämien und andere Maßnahmen sollen den energiebewussten Wohnungs(um)bau ankurbeln. Schwerpunktthema der diesjährigen Semaine de logement im Oktober war nachhaltiges Bauen.
Nur rund 30 Prozent der Privathaushalte leben in Wohnungen, die nach 1981 neu gebaut wurden. Das heißt, 60 Prozent des landesweiten Wohnungsbestandes ist laut Wohnungsbedarfsprognose älter. Sie hat der Minister im Blick, wenn er für die Altbausanierung wirbt. Bleibt die Frage: Wer soll das bezahlen? Denn wer einen Altbau modernisieren lassen will, muss mit erheblichen Kosten rechnen. Einfach neue Fenster einsetzen und Styropor auf die Fassade kleben, ist nicht ratsam: Nicht fachgerecht angebracht können so Kältebrücken entstehen. Aber eine gute Energieberatung kostet Geld.
„Es gibt keine Verpflichtung, Sanierungsarbeiten durchzuführen“, heißt es beschwichtigend aus dem Wohnungsbauministerium. Jeder kann selbst entscheiden, ob und um wie viel er den Energieverbrauch seines Hauses senken will. Das stimmt. Aber kürzlich kündigte Minister Schank an, die Wärmeschutzverordnung zu ändern. Dann müssten Neubauten dem Energiestandard B entsprechen. Beboachter fürchten nun, Energieeffizienz könnte bald auch bei Altbauten verpflichtend werden. Der Energieverbrauch von Altbauten spiele bei der Gesamtenergiebilanz eine „große Rolle“, so das Ministerium. Man setzt aber auf Subventionsanreize.
Eigentümer, die die Isolierung ihres Hauses verbessern wollen, können sich unter www.energy.lu und beraten lassen. Dort bekommen sie Hilfe, um sich in dem Prämiendschungel zurechtzufinden. 600 bis 700 Anrufe verzeichnet die dazugehörige Hotline pro Monat. Um 50 bis 70 Prozent, so steht es in einer Broschüre, lasse sich der Energieverbrauch bei Altbauten durch eine professionelle Isolierung senken. Wer sein Haus komplett saniert, kann mit Zuschüssen rechnen, aber auch für Teilsanierungen, wie neue Fassadenfenster in Verbindung mit einer fachgerechten Wärmedämmung, gibt es Bares. 111 Millionen Euro hat der Staat laut Wohnungsbauministerium an Fördergeldern ausgegeben. Ein großzügiges Paket, das sogar die stets krittelnde Umweltorganisation Mouvement écologique als „vorbildlich“ lobt. Die Umweltverwaltung hat seit 2009 700 Anträge auf die Haus-Energieprämien registriert. Die vielen Anfragen nicht mitgerechnet.
Doch was geschieht mit Hausbesitzern, die kein Geld haben, um kostenintensive Modernisierungen vorzustrecken? Sie haben vielleicht doppelt das Nachsehen: Wenn sie sich die teure Sanierung ihres Heims nicht leisten können, profitieren sie auch nicht von den Zuschüssen. Gleichzeitig treffen sie steigende Energiepreise umso härter: „Energie-Prekariat“ – wenn das Heizen zum Luxus wird – heißt das auf Neudeutsch. „Wird die Altbausanierung zur Pflicht, trifft es die Schwachen zuerst“, warnt Zangerle von der ULC. Offenbar kennt die Regierung das Problem: Sie hat die Allocation de vie chère (frühere Heizkostenzulage), die aus dem Fonds national de solidarité an einkommensschwache Haushalte gezahlt wird, von knapp 20 auf fast 35 Mil-lionen Euro für 2011 angehoben.
Um zu analysieren, wer von den „grünen“ Subventionen profitiert und wer nicht, haben der Mouvement und die Chambre des salariés eine Studie in Auftrag gegeben. Sie soll die sozialen Folgen der staatlichen Förderpraxis abschätzen helfen. „Wir gehen davon aus, dass die Hilfen bestimmte Personengruppen vielleicht nicht erreichen“, sagt Sylvain Hoffmann von der Arbeitnehmerkammer. Die Studie, die Februar 2011 erscheinen soll, soll auch die Situation der Mieter untersuchen und die Nationalitäten berücksichtigen. „Unsere ausländischen Mitbürger interessieren sich auch für nachhaltiges Bauen. Die Frage ist nur, ob die Hilfen sie erreichen“, sagt Blanche Weber vom Mouvement.
Gestiegenes Umweltbewusstsein spiegelt sich auch in der Untersuchung zur Wohnzufriedenheit wider, die Ceps/Instead kürzlich veröffentlichte. Geht es um die allgemeine Zufriedenheit von Eigentümern und Mietern mit ihrer Wohnsituation, so sei diese mit 98 Prozent im Jahr 2008 sehr hoch. Definiert man Zufriedenheit etwas weiter und nimmt Umweltaspekte und Qualität des Wohnraums hinzu, sinke der Anteil der Zufriedenen deutlich. Eigentümer waren zu 43 Prozent, Mieter aber nur zu 34 Prozent zufrieden.
Interessant wäre zu erfahren, ob die Mieter auch mit der Energiebilanz ihrer Wohnung zufrieden sind, und ob sie bereit wären, für Verbesserungen mehr Miete zu bezahlen. Einkommenschwache sind erfahrungsgemäß unter Mietern stärker vertreten als unter Eigentümern. Am Friedensgericht in der Hauptstadt, gibt ein Richter Auskunft, habe man noch keinen Anstieg von Klagen aufgrund von energiebezogenen Sanierungen verzeichnet.
Eine Kündigung aufgrund einer Modernisierung sei auch nicht so einfach. Zunächst müsse der Vermieter schriftlich darlegen, was er genau für Änderungen plant. Da bleibt Zeit für eine juristische Beratung. „Das Wechseln von Einfachfenstern reicht nicht“, so die Einschätzung des Friedensrichters. Solche Arbeiten seien heute in der Regel an einem oder zwei Tagen durchführbar. Um die im Art. 12 des Mietgesetz von 2006 aufgeführten „autres motifs graves et légitimes“ als Kündigungsgrund geltend machen zu können, müssten die Sanierungsarbeiten so umfangreich sein, „dass diese durch den Verbleib des Mieters erheblich gestört wären“. Dazu zähle zum Beispiel das Verlegen von Rohren oder Elektrik unter Putz oder das Umsetzen von Mauern sowie begründete Sicherheitsrisiken.
Auch die Frage der Kostenbeteiligung ist gesetzlich geregelt. Für das „Umlegen der Investitionskosten gibt es eine Obergrenze“, so der Richter. Diese berechnet sich aus dem Alter und dem Wert des Hauses und dem Umfang der Investitionen. „Malerarbeiten gehören nicht dazu“, mahnt er. Sie zählen zur Instandhaltung. Eine Mietminderung etwa durch Baulärm im Fall, dass der Mieter doch in der Wohnung verbleiben kann, sieht das Gesetz nicht vor. „Die beiden Parteien können sich aber darauf verständigen.“ Die ULC rät ihren Kunden, sich im Vorfeld schlau zu machen. Das würde die Chance erhöhen, manchen zunächst ausweglos scheinenden Fall doch noch zu einem guten Ende zu führen.