Mit wie viel Geld der Staat die katholische Kirche und andere Glaubensgemeinschaften bezuschusst, war lange Zeit ein wohl gehütetes Geheimnis des CSV-Staats. Als der antiklerikale Verein Liberté de conscience 1997 Das Schwarzbuch zur Trennung von Kirche und Staat veröffentlichte, war es ihm, trotz der Nachforschungen eines grünen Abgeordneten bei der Regierung und der Rechnungskammer, nicht möglich, die Höhe der Zuschüsse zu schätzen.
Am 10. Juni 2011 hatte d’Lëtzebuerger Land erstmals eine Rechnung für das Jahr 2010 unter Zuhilfenahme von Zahlen von 2007 für die Gemeinden versucht:
Ein Jahr später versuchte die vom damaligen Kultusminister François Biltgen (CSV) eingesetzte Expertengruppe, die verfügbaren Haushaltsdaten für das Jahr 2012 unter Zuhilfenahme von Zahlen von 2010 für die Gemeinden und Pensionen zu sammeln. Rechnet man diese Angaben des im Oktober 2012 veröffentlichen Rapport du groupe d'experts chargé de réfléchir sur l'évolution future des relations entre les pouvoirs publics et les communautés religieuses ou philosophiques au Grand-Duché de Luxembourg zusammen, kommt man auf einen sehr ähnlichen Betrag:
Selbst unter Ausschluss der Kosten der Pensionen und des Religionsunterrichts kommen laut Berechnungen der Expertengruppe über 95 Prozent dieser Zuschüsse dem katholischen Erzbistum zugute.
Nach einer Übergangsphase, die laut Schätzung der Regierung 15 bis 20 Jahre dauern wird, bis der letzte verbeamtete Priester gestorben ist, soll diese Bezuschussung gesenkt werden auf frei verfügbare Pauschalzuwendungen:
Die Kosten für die Gemeinden werden laut Innenminister Dan Kersch (LSAP) „auf null“ gefallen sein, wenn die Immobilien der Kirchenfabriken einem Fonds des Erzbistums übertragen werden, der sich um ihren Unterhalt kümmern wird. Die Kosten für den Religionsunterricht verschwinden, wenn die Religionslehrer Werteunterricht lehren werden.
Damit sollen die öffentlichen Zuschüsse für die Religionen auf 15 Prozent der heutigen Summe gesenkt werden. Die finanzielle Trennung von Kirche und Staat soll innerhalb von 15 bis 20 Jahren zu 85 Prozent vollzogen werden.
Der Konventionsentwurf sieht vor, dass, anders als das Kindergeld, alle Zuschüsse an den automatischen Index angepasst werden. Die Konvention soll für 20 Jahre abgeschlossen werden, danach kann sie verlängert werden, aber das ist auch der Zeitpunkt, wenn die Übergangsbestimmungen auslaufen sollen.