Arbeitszeit

Zeit ist Geld

d'Lëtzebuerger Land vom 08.01.2016

Es gibt große und kleine politische Niederlagen. Eine davon ist, dass nun am 1. Januar das Gesetz über den Nationalen Beschäftigungsplan (Pan) unverändert um ein Jahr verlängert wurde. Dabei sollte das Arbeitszeitgesetz schon 2012 reformiert werden, als die vorgeschriebene Bewertung durch das Ceps erfolgte. Wer hätte damals gedacht, dass nun erst einmal das Ceps reformiert oder vielmehr abgeschafft wird?

Weil sie zu einer Reform des Nationalen Beschäftigungsplans unfähig waren, verlängerte die CSV/LSAP-Koalition das Gesetz ebenso stillschweigend wie die DP/LSAP/Grünen-Koalition. Anders als immer wieder behauptet, haben offenbar weder die CSV noch die Liberalen den politischen Immobilismus und die Reformzögerlichkeit gepachtet. Dabei war es druchaus absehbar, dass das Pan-Gesetz vor einer Woche auslief. Schon Anfang vergangenen Jahres hatte die Regierung versprochen, die Sozialpartner anzuhören und dann dem Parlament rechtzeitig eine ebenso mutige, wie innovative und ausgewogene Arbeitszeitreform vorzuliegen.

Dass die Reform des Arbeitszeitgesetzes wieder einmal zum 31. Dezember scheiterte, überrascht nicht allzu sehr. Denn die Arbeitszeit ist das Herzstück des Lohnverhältnisses, dem nun einmal die überwältigende Mehrheit der Erwerbstätigen hierzulande unterliegt. Die gesetzlich, tariflich und vertraglich festgesetzte Arbeitszeit bestimmt die Menge an Arbeit, die gegen einen entsprechenden Lohn zu leisten ist: Zeit ist Geld, und da hört der Spaß auf.

Aus heutiger Sicht scheint es vielmehr verwunderlich, dass es 1998 überhaupt gelungen war, sich auf einen Nationalen Beschäftigungsplan zu einigen. Aber das war damals ein Handel: eine Flexibilisierung der Arbeitszeit gegen eine Verkürzung der Arbeitszeit. Mit Rücksicht auf die internationale Wettbewerbsfähigkeit und angesichts der bevorstehenden Einführung des Euro wurde die gesetzliche und tarifliche Referenzzeit verlängert, während der die Unternehmen keine Überstundenzuschläge zahlen müssen. Im Gegenzug bekamen die Gewerkschaften Verhandlungen über eine Senkung der Arbeitszeit in Aussicht gestellt, da nur noch in wenigen europäischen Ländern so lange gearbeitet wird wie in Luxemburg.

Dass es bisher zu keiner Einigung über eine Reform des Pan-Gesetzes kam, hat damit zu tun, dass die Sozialpartner entschlossen aneinander vorbeireden. Die Unternehmer verlangen eine weitere Flexibilisierung, um sich in Zukunft schneller und kostengünstiger an die schwankende Nachfrage anzupassen. Die Gewerkschaften meinen dagegen, dass die Unternehmer noch eine Bringschuld aus der Vergangenheit einzulösen haben, weil die als Gegenleistung zur Flexibilisierung abgemachte Arbeitszeitverkürzung noch immer auf sich warten läßt. Weshalb zumindest ein Teil der Gewerkschaften nun die Einführung einer sechsten Urlaubswoche vorschlägt.

Wenn die Reform des Arbeitszeitgesetzes seit Jahren blockiert ist, heißt das am Ende, dass Unternehmer und Gewerkschaften derzeit gleich stark sind und keine Seite stark genug ist, um ihren Standpunkt durchzusetzen, oder schwach genug ist, um sich mit einem Kompromiss zufriedenzugeben. Und auch wenn das Koalitionsabkommen von 2013 noch einmal die Reform des Arbeitszeitgesetzes verspricht, ist die Regierung bisher ebenfalls keine große Hilfe. Die in dieser Frage offenbar ganz mittelständisch dominierte DP verwechselt den Nationalen Beschäftigungsplan mit den Ladenöffnungszeiten, die LSAP forcierte lieber ein Mitbestimmungsgesetz auf Kosten der christlichen OGBL-Konkurrenz und die Grünen fühlen sich sicherheitshalber wieder einmal nicht zuständig.

Romain Hilgert
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