Stehen Versicherungskunden dieses Jahr Weihnachtsgeschenke der besonderen Art ins Haus? Angesichts der derzeit in Deutschland stattfindenden Diskussionen könnte man das annehmen. Seitdem dort vor drei Wochen die Zeitschrift Finanztest die Ergebnisse einer Umfrage veröffentlichte, die ihre Redaktion unter großen Versicherungsunternehmen angestellt hat, berichten die Medien vom Spiegel bis zum Lokalradio von den neuen „Unisex-Tarifen“ der Versicherer und dem „horrenden Preis der Gleichmacherei“ (Manager Magazin vom 26.8.2012).
Je nach Versicherungstyp und Versicherer könnten die Prämientarife um bis zu 55 Prozent steigen, hatte die Erhebung von Finanztest ergeben. Etwa für Risikolebensversicherungen, die den Todesfall abdecken und beispielsweise als Kreditausfallschutz abgeschlossen werden. Private Pflegeversicherungen könnten sich um bis zu 40 Prozent verteuern, private Krankenversicherungen um fast ein Drittel und Rentenversicherungen um zehn Prozent. Und zwar immer dann, wenn nach dem 20. Dezember ein neuer Vertrag abgeschlossen wird.
Weil die Deadline „20. Dezember“ EU-weit gilt, ist das derzeit in Deutschland Diskutierte auch über dessen Grenzen hinaus interessant. Ab dem 21. Dezember dürfen Versicherungstarife und Versicherungsleistungen nicht mehr für Männer und Frauen unterschiedlich ausfallen, entschied der Europäische Gerichtshof Anfang März vergangenen Jahres (d’Land, 3.3.2011). Differenzierungen nach dem Geschlecht sind selbst dann nicht mehr erlaubt, wenn sie sich mit Statistiken und Versicherungsmathematik begründen lassen. Etwa mit dem Verweis darauf, dass laut Statistik in Luxemburg die mittlere Lebenserwartung von Frauen bei Geburt im Jahr 2010 bei 83,5 Jahren lag und die von Männern bei 77,9 Jahren. Was der Grund ist, weshalb Lebensversicherungen für den Todesfall bislang Männer teurer zu stehen kommen, während Frauen Lebensfallversicherungen und private Rentenversicherungen mehr kosten. Für private Zusatz-Krankenversicherungen zahlen sie bislang ebenfalls mehr, weil sie laut Statistik öfter zum Arzt gehen. In manchen Staaten, etwa in Frankreich, wird auch bei KFZ-Versicherungen differenziert. Denn Frauen verursachen nachweislich weniger schwere Unfälle als Männer. Ab 21. Dezember muss mit all dem Schluss sein. Dann gilt für sämtliche Tarife und Leistungen das „Unisex-Prinzip“.
Zu welchen Veränderungen es hierzulande voraussichtlich führen wird, scheint von unabhängiger Seite noch nicht erhoben worden zu sein. Der Verbraucherschutzverband ULC hatte auf eine Anfrage des Land dazu auch nach drei Tagen noch nicht reagiert. Dabei könnten die Auswirkungen der neuen Regelung eine Debatte wert sein: In Deutschland hatten die Versicherer freimütig eingeräumt, die Tarifänderungen würden nicht immer dem Prinzip der kommunizierenden Röhren gehorchen und die Preise sich nicht für Männer im selben Maße in die eine Richtung bewegen, wie das für Frauen in die andere Richtung der Fall sein müsste: Würden Frauen für Risikolebensversicherungen bis zu 55 Prozent mehr zahlen müssen, könnten Männer höchstens mit 22 Prozent Nachlass rechnen. Und während Männer ab 21. Dezember eine private Pflegeversicherung bis zu 40 Prozent mehr kosten könnte, würde sie für Frauen um höchstens 24 Prozent preiswerter, ermittelte Finanztest. Die Versicherer begründeten das mit eventuellen „Wanderungsbewegungen“ der Kundschaft nach Einführung des „Unisex-Prinzips“, die schwer abschätzbar seien und gegen die man sich wappnen müsse. Der Vorwurf, die Strategen in den Assekuranz-Zentralen würden die bevorstehende Umstellung nutzen, um die Ertragslage ihrer Unternehmen zu verbessern, folgte prompt. Und hatte nicht Anfang Juli auch der Luxemburger Versichererverband Aca in seiner Jahrespressekonferenz 2011 von einer „schwierigen Konjunktur“ und „besorgniserregenden Perspektiven“ berichtet?
Inwiefern die neuen Tarife, die ab dem 21. Dezember gelten werden, tatsächlich gerechtfertigt sind, wird das Commissariat aux assurances (CAA) ebenso wenig systematisch kontrollieren dürfen wie die deutsche Finanzmarktaufsicht Bafin das jenseits der Mosel darf oder irgendeine andere nationale Behörde in der EU: „Schon seit 1994 genehmigen wir die Tarife nicht mehr, nehmen nur noch Ex-post-Stichprobenkontrollen vor“, erklärt CAA-Generaldirektor Vic Rod. Und fügt an, dem CAA zufolge betrügen die aktuellen Unterschiede bei Prämien und Leistungen wegen der Differenzierung nach dem Geschlecht auf dem Luxemburger Markt „über alles um die zehn Prozent“. Was ein Versicherer ab 21. Dezember macht und ob er zusätzliche „Spielräume“ nutzt, hänge von seiner Unternehmensstrategie ab. Er rechne jedoch nicht mit „großen Verschiebungen“, sondern höchstens mit „ein paar Schwankungen“ ab dem 21. Dezember, sagt der CAA-Chef.
Mit Zurückhaltung oder Beschwichtigung reagieren die vom Land zum Thema kontaktierten großen Akteure auf dem heimischen Markt. Während in Deutschland im Grunde jeder Versicherer im Internet offensiv über die „Unisex-Tarife“ informiert und nicht selten damit geworben wird, noch rasch einen Vertrag abzuschließen, ehe im Dezember die Preise steigen, herrscht in Luxemburg dazu absolute Funkstille. Markantes Beispiel für den Unterschied im Marketing-Ansatz ist der Krankenversicherer DKV: Während die DKV Deutschland über ihre Homepage Merkblätter zum „Unisex-Vorteils-Check“ zum Download bereitstellt, in denen nicht nur davon die Rede ist, was sich bei privaten Krankenversicherungen ändert, sondern auch über Änderungen bei Produkten informiert wird, die die DKV gar nicht anbietet, wie etwa Kapitallebensversicherungen, ist auf der Internetseite der DKV Luxemburg nicht nur die „Unisex-Regelung“ kein Thema; der Versicherer beantwortet auch keine Anfragen dazu.
Bei Axa Luxemburg ist die Zurückhaltung nur ein wenig kleiner: „Wir werden uns den neuen Regeln natürlich anpassen, aber wie wir das tun, ist Gegenstand eines umfangreichen Reflexionsprozesses, der noch andauert“, gibt Unternehmenssprecherin Nathalie Hanck Bescheid. Fest stehe, dass nur Lebens- sowie die Krankenversicherungen, die Axa seit einem Jahr anbietet, von „Unisex“ betroffen sein werden. Wie groß dort die aktuellen Tarif- und Leitungsunterschiede aufgrund der Geschlechterdifferenzierung sind, möchte Hanck nicht sagen.
Dass die neue Regelung „beinah ein Non-Event“ sei, meint Philippe Bonte, Direktor der Lebensversicherungssparte der Foyer-Gruppe. Und betont: Änderungen bei Tarifen und Leistungen, über die auch bei Foyer noch nicht endgültig entschieden worden sei, würden „auf jeden Fall gleichmäßig“ auf männliche und weibliche Kunden umgelegt. „Alles andere wäre geradezu unethisch.“ Wenn in Deutschland vorgebracht wird, man müsse den Unwägbarkeiten, die das Wirksamwerden der neuen Regelung mit sich bringe, durch eine Sicherheits-Marge vorbauen, werde das bei Foyer „überhaupt nicht so gesehen. Wir kennen unsere Versicherten-Populationen genau“. Und ohnehin würden die Tarife Jahr für Jahr auf ihren Ertrag überprüft.
Solche Beschwörungen aber sind auch Ausdruck einer Furcht, dass es auf dem kleinen heimischen Markt doch zu Wanderungsbewegungen kommen könnte und die Kundschaft „Unisex“ zum Anlass nimmt, „shoppen“ zu gehen, um sich für das eine Risiko hier, für das andere dort zu versichern. Nicht umsonst wird mit Rabatten belohnt, wer Versicherungsverträge im Paket abschließt: Das hilft, Verwaltungs- und Marketingkosten zu senken. „Die letzte Erhebung von TNS-Ilres hat ergeben, dass die Kundschaft in Luxemburg ihren Versicherern bemerkenswert treu ist“, erinnert Jean-Paul Meyer, Unternehmenssprecher von La Luxembourgeoise. Offenbar ist das den großen Versicherern so viel wert, dass keiner um „Unisex“ viel Lärm macht und die bevorstehende Umstellung für Marketing-Aktionen nutzt, und dass alle sich mit Tarifankündigungen so zurückhalten. „Wer vorprescht, schafft nur Durcheinander“, sagt Bonte. „Niemand will einen Sturm im Wasserglas auslösen“, findet Meyer. Den hauptberuflichen Lalux-Agenten sei sehr wohl mitgeteilt worden, welche Änderungen es ab 21. Dezember geben wird. „Und wenn sich im Gespräch mit einem Kunden die Gelegenheit ergibt, werden sie auch darauf aufmerksam machen, welche Vor- und Nachteile es hätte, einen Vertrag vor oder nach dem Stichtag abzuschließen.“
Wie vergleichsweise klein der heimische Markt ist, drückt sich jedoch auch darin aus, dass es hierzulande private Pflegeversicherungen, für die bisher nach dem Geschlecht der Kundschaft differenziert worden wäre, ebenso wenig gibt wie etwa Vollkrankenversicherungen als Alternative zur Pflichtmitgliedschaft in der öffentlichen Gesundheitskasse CNS. Und obwohl das Versicherungsgesetz es zuließe, nicht nur bei KFZ-Versicherungen, sondern sogar bei Versicherungen gegen Schäden am Eigenheim nach dem Geschlecht zu differenzieren, wurde das in Luxemburg nie gemacht. „Auch bei Unfall- und bei Berufsunfähigkeitsversicherungen nicht“, ergänzt Lalux-Sprecher Meyer.
Hinzu kommt eine bemerkenswerte Ausgeglichenheit bei den wichtigen Lebensversicherungen, die unter die neue Regelung fallen: Sowohl bei Kapitallebensversicherungen als auch bei Restschuldversicherungen sei der Anteil von Männern und Frauen an der Versicherten-Population „nahezu 50/50“, sagt Philippe Bonte von Foyer. Und wenn ein Paar sich die Restschuld eines Kredits gegen das Todesfallrisiko versichern ließ, sei es „historisch schon immer so gewesen, dass in den allermeisten Fällen die Frau und der Mann jeweils für 100 Prozent der Restschuldsumme einen Vertrag unterschrieb“. Weil Foyer „ganz viele Restschuld-Verträge im Portfolio der Risikolebensversicherungen“ habe, werde die Umstellung auf „Unisex“ zum Nullsummenspiel – für den Versicherer wie auch für die Kunden, wie Bonte glaubt: „Die Nachfrage wird sich nicht ändern. Die Leute werden Restschuldversicherungen weiterhin ebenso nachfragen wie eine private Altersvorsorge oder eine Zusatz-Krankenversicherung.“
Bleibt jedoch zu hoffen, dass die Kundschaft im kleinen heimischen Markt den Überblick behält, wenn der Stichtag 20. Dezember naht und falls auch weiterhin von der neuen „Gleichmacherei“ kaum öffentlich die Rede sein sollte. Die EU-Kommission hat Anfang des Jahres eine mehrere Seiten lange „Interpretation“ zum Unisex-Urteil des Gerichtshofs herausgebracht. Sie soll unter anderem klären, wann die neue Regelung zutrifft. Generell gilt sie nur für neue Verträge, die ab dem 21. Dezember unterschrieben werden, sowie nur dann, wenn der Nutznießer der Versicherung ihn persönlich abschließt. Durch diese kleine Subtilität fallen betriebliche Zusatzrenten, die ein Arbeitgeber für seine Mitarbeiter kontraktiert, nicht unter das „Unisex-Prinzip“.
Ganz trivial aber ist vor allem die Unterscheidung zwischen Altvertrag und Neuvertrag nicht: Die EU-Kommission hat zu ihrer Erläuterung mehr als eine eng bedruckte Seite im EU-Amtsblatt vom 13. Januar benötigt. Und nur das einfachste Szenario lautet, dass, wer vor dem 21. Dezember ein Angebot für eine Versicherung einholte, aber erst an jenem Tag oder später zur Vertragsunterzeichnung schreitet, gut aufpassen sollte, was er unterschreibt. Der Verbraucherschutzverband sollte zumindest in dieser Hinsicht aufklärend tätig werden – damit es nicht doch ein unerwartetes Weihnachtsgeschenk vom langjährigen Versicherungsagenten gibt.
Véronique Poujol
Kategorien: Finanzplatz, Telekommunikation, Wirtschaftspolitik
Ausgabe: 14.09.2012