Keine Minderjährigen ins Gefängnis hatte der Justizminister François Biltgen (CSV) im Dezember versprochen. Mit der Reform des Strafvollzugs und des Jugendschutzgesetzes sollte der Schlussstrich gezogen werden unter eines der unrühmlichsten Kapitel im Luxemburger Strafvollzug: das Wegsperren Minderjähriger in der Schrassiger Regelvollzugsanstalt. Immer wieder prangerten Antifolterkomitee, Ombudsfrau für Kinderrechte, Kinderpsychologen und Pädagogen die rechtswidrige Praxis an – jahrelang, Jahrzehnte gar, stießen sie auf taube Ohren.
Doch auch mit der geplanten Vollzugsreform ist nicht garantiert, dass Minderjährige nicht länger im Erwachsenenstrafvollzug eingesperrt werden. Mit dem Bau der Unité de sécurité, kurz Unisec, wird die geschlossene Heimunterbringung möglich. Dass diese einem Gefängnis ähneln würde, daraus hatte der damalige zuständige Kontrolleur Mill Majerus (CSV) nie ein Hel gemacht, ein inhaltliches Konzept gab es da noch nicht.
Viele Jahre später ist die Unisec im Bau, ein Konzept angeblich in der Mache (wenngleich es niemand offiziell gesehen hat) – aber die leidige Debatte um eingesperrte Minderjährige riskiert fortzudauern. Der CSV-Abgeordnete Gilles Roth, Berichtererstatter der Strafvollzugsreform, meinte im Gespräch mit dem Land zwar, auch diese Frage werde bald geregelt. Fakt ist aber, dass der Entwurf für eine Reform des Jugendschutzes des damaligen Justizministers Luc Frieden (CSV) eine Unterbringung von Minderjährigen im Erwachsenengefängnis im Ausnahmefall weiter möglich macht. Ohne präzise zu regeln, in welchen Einzelfällen genau. Etwas, dass die Menschenrechtsliga in ihrem Gutachten bemängelt, geradeso wie die Ombudsfrau für Kinderrechter, Marie-Anne Rodesch-Hengesch, die wiederholt auf die unwürdige Situation von Jugendlichen in der Erwachsenenhaftanstalt hingewiesen hat. Das ist typisch für Luxemburg: Kaum wird eine Tür geschlossen, wird gleich wieder die nächste – vage gehaltene – Ausnahme geschaffen. So als wollte man die alte Praxis doch nicht ganz aufgeben. Zugleich sind offenbar weder die Justiz noch die Politik bereit, über eine zeitgemäße Reform des Jugendschutzes nachzudenken. Wenn es tatsächlich minderjährige Straftäter/innen gibt, die nur mit einer Unterbringung im Jugendvollzug zur Räson gebracht werden können und vor der die Gesellschaft geschützt werden muss, warum definiert die Politik dann nicht ein Jugendstrafrecht, das den Namen verdient und wenigstens klare Spielregeln für den Vollzug aufstellt? Und setzt dieses dann auch um?
Dass die Unterbringung Jugendlicher unter 18 Jahren im Erwachsenenvollzug mehr als fragwürdig ist, hat die Ombudsfrau für Kinderrechte mehrfach betont. Dabei geht es nicht nur um fehlende Infrastrukturen oder eingeschränkte Möglichkeiten, Sport zu treiben oder sich auszubilden. Minderjährige erhalten Schulunterricht, allerdings kann bezweifelt werden, ob ein Unterricht, der sich an der Regelschule und Lehrplänen orientiert, für die schwierige Klientel überhaupt geeignet ist. Im Ausland kommen längst Kombinationen von sonder- und heilpädagogischen Ansätzen mit Verhaltenstherapien zum Einsatz, es gibt Jugenddrogenprogramme, Konflikttrainings, und angesichts einer immer heterogener werdenden Population in Heim- und Jugendstrafanstalten ist das Personal interkulturell geschult– ausgerechnet im Einwandererland par excellence Luxemburg herrscht diesbezüglich Fehlanzeige.
Wenn nun im Kontext der Strafvollzugsreform endlich die Rechte und Rechtswege von erwachsenen Häftlingen Thema werden, wird es höchste Zeit, das Bewusstsein auch für die Rechte der Minderjährigen zu schärfen. Wann kann ein Jugendlicher respektive seine Eltern gegen Haft- oder Heimauflagen Einspruch erheben? Wie gerecht ist die Regelung der Vormundschaft? Wie häufig und wie gerecht sind intern praktizierte Disziplinarstrafen? Wird der/die Jugendliche im Falle einer drohenden Unterbringung, und sei sie temporär, vom Richter angehört? Wie steht es um seine/ihre medizinische Versorgung? Wie um das Besuchs- und das Postrecht? Stimmen Berichte über Polizisten, die konträr zu allen internationalen (Jugend-)Schutznormen Minderjährige zur Einweisung ins Heim mit Handschellen aus Klassenzimmern abführen?
Auf die Minderjährigen in den staatlichen (!) Heimen trifft leider dasselbe zu, was für die Schrassiger Haftanstalt gilt: Außenstehende haben kaum Einblick, was hinter den Mauern abläuft. Die Berichte der Kontrollkommissionen der Kinderheime in Schrassig und Dreiborn sind nicht öffentlich, tatsächlich erfährt die Öffentlichkeit über Regelverstöße, wie etwa die beschämende Unterbringung von zwölfjährigen Roma-Kindern in der Erwachsenenhaftanstalt im Winter vergangenen Jahres, meist nur informell oder wenn die Ombudsfrau für Kinderrechte diese offen anprangert.
Man darf gespannt sein auf den ersten Bericht von Mediatorin Lydie Err, der die Bedingungen in Dreiborn unter die Lupe nimmt und sich auch mit der geplanten Jugendschutzreform auseinandersetzen soll. Vielleicht entsteht ja dann der nötige Druck auf die Politik, hier transparente, zeitgemäße und vor allem rechtlich angemessene Lösungen zu finden. So wie es beim Erwachsenenvollzug der Fall war, für den der Bericht von Ombudsmann Fischbach die nötige Aufmerksamkeit schuf.
Ines Kurschat
Catégories: Politique judiciaire, Prison
Édition: 17.08.2012