Große Begeisterung wird bei Rosa Lëtzebuerg kaum aufkommen. Die Reform des Partenariatsgesetzes, zu der die parlamentarische Justizkommission vorige Woche ihren Abschlussbericht vorgelegt hat, erfüllt nur wenige der Forderungen des schwul-lesbischen Interessenvereins. Künftig kann, wer sich pacsen lässt, die Partnerschaft außer ins Melderegister auch in die Geburtsurkunde eintragen lassen. Einen Automatismus lehnten insbesondere Grüne und DP ab, die so möglichen Diskriminierungen vorbeugen wollen. Immerhin gibt es weltweit etliche Länder, in denen Homosexualität verboten ist oder sogar mit dem Tode bestraft wird.
Auch mit einer anderen Benachteiligung ist Schluss: Gepacste Beamte und Angestellte können auch vom Elternschaftsurlaub profitieren, es gelten dieselben steuerlichen Rechte sowie bei Eheleuten (Erbschaft, Schenkungen). Die Frage der Anerkennung ausländischer Partnerschaften regelt die Reform. Allerdings nicht ganz im Sinne der Schwulen und Lesben. So sollen künftig ausländische gleichgeschlechtliche Lebenspartnerschaf-ten grundsätzlich anerkannt werden – aber zu hiesigen Konditionen. Wer etwa in Deutschland eine Lebenspartnerschaft geschlossen hat und nach Luxemburg zieht, kann seine Verbindung offiziell anerkennen lassen, es gelten aber die Luxemburger Pacs-Bestimmungen. Das muss nicht per se schlecht sein, etwa wenn Luxemburg weiter gehende Rechte einräumt als das jeweilige Herkunftsland.
Einen schlechten Tausch machen dagegen lesbische oder schwule Paare, die in Belgien, Spanien oder Holland geheiratet haben und nach Luxemburg ziehen. Der sozialistische Abgeordnete Marc Angel brachte die absurde Rechtslage in seiner parlamentarischen Anfrage 2008 auf den Punkt: „... Étant donné que la reconnaissance ne vaut pas pour les mariages civils conclus à l’étranger entre partenaires du même sexe, le Luxembourg se retrouvera donc bientôt dans la situation cocasse de reconnaître les partenariats de droit étranger et d’appliquer à ces personnes les avantages et obligations prévus par la législation luxembourgeoise, alors que les personnes de même sexe ayant contracté mariage à l’étranger ne jouiront d’aucun droit similaire au Grand-Duché.“ Berichterstatterin und Präsidentin der Justizkommission Christine Doerner (CSV) betont im Land-Gespräch zwar, dass Luxemburg nicht Verbindungen legalisieren kann, die in anderen Ländern verboten sind: „Das würde gegen internationales Rechts verstoßen.“ Was nichts daran ändert, dass der Grundsatz der Gleichbehandlung offenbar nicht für alle europäischen Bürger gleichermaßen gilt.
Dabei täten die Gesetzgeber gut daran, sich zu erinnern, warum der Pacs 2004 eingeführt wurde. Ursprünglich sollte der Pacs homosexuellen Paaren, die bis dato keinerlei Möglichkeit hatten, ihrer Verbindung offiziell zu machen, eine gewisse Rechtssicherheit geben. Luxemburg war in dieser Hinsicht ein Spätzünder. Schon bald darauf wurde jedoch deutlich, dass von echter Anerkennung keine Rede sein konnte. Eine der wichtigsten Fragen beispielsweise, das Besuchsrecht, um dem Partner oder der Partnerin im Krankenhaus beizustehen, hat der Pacs bis heute nicht geklärt. Das gleiche gilt für das Sorgerecht oder die finanzielle Absicherung im Todesfall des Partners.
So ist es wenig überraschend, dass der Pacs fünf Jahre nach seiner Einführung sich wohl steigender Beliebtheit unter Heteros erfreut, homosexuelle Paare aber nur zögerlich davon Gebrauch machen. Im Jahr 2006 gab es vier eingetragene schwul-lesbische Partnerschaften gegenüber 38 heterosexuellen. Drei Jahre später waren es ebenfalls vier gleichgeschlechtliche, aber 146 heterosexuelle Paare. An der mangelnden Attraktivität haben auch so prominente Vorreiterinnen wie die DP-Abgeordnete Colette Flesch nichts geändert. Der Pacs in seiner jetzigen Form ist für gleichgeschlechtliche Paare, die mehr wollen als eine Urkunde und Steuererleichterungen, uninteressant.
Die Rechnung vor allem der CSV, mit dem kleinen Zugeständnis die Diskriminierung gleichgeschlechtlicher Lebensgemeinschaften aus der Diskussion herauszuhalten, ist also nicht aufgegangen. Dabei hatte sich Luc Frieden (CSV), Vorgänger von Justizminister François Biltgen, so darum bemüht: Anfragen der Opposition beantwortete er meist kurz angebunden, ein Brief von Rosa Lëtzebuerg, in der die Vereinigung Aufklärung über ausländische Partnerschaften verlangt, blieb bis heute ohne jede Antwort.
Dass die Regierung nun die Öffnung der Ehe für Homosexuelle verspricht, könnte bedeuten, dass sich bei Konservativen ein Sinneswandel vollzieht. Immerhin befürworteten laut Euro-Barometer 58 Prozent der befragten Luxemburger die Öffnung. So einfach ist es aber nicht: Eine völlige Gleichstellung von Schwulen und Lesben kann sich der rechte Flügel der CSV weiterhin nicht vorstellen. Der aus wissenschaftlicher Sicht fragwürdige Bericht der Ethikkommission, der Homosexuellen angeblich aus Gründen des Kindeswohls das Adop-tionsrecht verwehrt, wurde nicht umsonst vom Justizminister freudig begrüßt. Er passt gut in die Strategie der CSV, gesellschaftliche Fortschritte nur in Trippelschritten zuzulassen. Bewegt wird sich nur auf äußeren Druck. „La menace de ce recours (gemeint ist die EU-Kommission, d. Red. ) en manquement a finalement motivé le Gouvernement à déposer un amendement ...“, heißt es über den Anlass der Pacs-Reform von der Parlamentskommission. Das war wenigstens ehrlich.