Je peux voter Nun soll sie also Einzug halten in Luxemburg, die Gleichberechtigung, die das Clae, Cefis und die Asti seit Jahren fordern. Vergangenen Freitag haben sie sich in einem Presseschreiben mit den Änderungen am Wahlgesetz bei zukünftigen Gemeindewahlen zufrieden erklärt. Als einen „Schritt in Richtung Bürgerbeteiligung“ bezeichnete das Clae den Vorstoß der Regierung, war das Großherzogtum doch das einzige EU-Land, das für die Gemeindewahlen eine fünfjährige Residenzklausel vorsah.
„Ein beträchtlicher Teil der Bevölkerung Luxemburgs zahlt Kommunalsteuern und hat doch aber keine Möglichkeit, an der Zusammensetzung seiner Gemeinde mitzuwirken“, so Antonio Valente am Mittwoch gegenüber dem Land. Der Vizepräsident des Clae spricht deshalb von einem „mutigen Akt der Koalition“. Es sei nun Aufgabe der Kommunen, ihre Bürger zu informieren und aufzuklären und Zugezogene bereits bei ihrer Anmeldung in der neuen Heimat auf ihr zukünftiges Wahlrecht hinzuweisen. Auch die Parteien müssten jetzt mitziehen und ziemlich kräftig die Werbetrommel rühren. Sonst ändert sich im Superwahljahr 2023 am Ende nämlich gar nichts.
Die Änderungen betreffen die Abschaffung der Wohnsitzklausel von fünf Jahren für alle nicht-luxemburgischen Bürger und die Verkürzung der Wartezeit für die Eintragung auf die kommunalen Wahllisten. Der Gesetzentwurf wurde am Donnerstag vergangener Woche von Innenministerin Taina Bofferding (LSAP), Integra-
tionsministerin Corinne Cahen (DP) und Justizministerin Sam Tanson (Déi Gréng) vorgestellt. Nicht-Luxemburger sollen künftig stimmberechtigt sein – unabhängig davon, wie lange sie schon im Großherzogtum wohnen, ob sie Europäer sind oder aus einem Drittland kommen, wie es in der Regierungsmitteilung heißt. Jeder Bürger solle in Zukunft an den Kommunal- (und Europa-) Wahlen teilnehmen können. Die Innenministerin Corinne Cahen bestätigte den Termin für die nächsten Kommunalwahlen am 11. Juni 2023. Da die Parlamentswahlen im Oktober 2023 stattfinden werden, werden die Kommunalwahlen vorgezogen. Eine Residenzklausel für das passive Wahlrecht bleibt bestehen, die aber für alle Einwohner gilt: Wer Kandidat bei den Gemeindewahlen sein will, muss sechs Monate in der Gemeinde angemeldet gewesen sein.
Nach Angaben des Ministeriums für Familie, Integration und Großregion und des Cefis konnten sich 33 Prozent (75 226 Personen) vor den Wahlen 2017 nicht in das Wählerverzeichnis eintragen lassen, weil sie nicht seit mindestens fünf Jahren im Großherzogtum lebten. Genau das soll sich jetzt ändern. „Die Menschen erhalten das Wahlrecht, sobald sie in ihrer Gemeinde ankommen. Sie können unmittelbar am politischen Leben teilnehmen und sich leichter integrieren, indem sie sich für die politischen Entscheidungen interessieren, die ihr Leben betreffen“, betonte Corinne Cahen vergangenen Donnerstag. Auch die Frist für die Eintragung in das Wählerverzeichnis für Nicht-Luxemburger wird verlängert, um 32 Tage. So wird der letzte Tag der Registrierung in das Wählerverzeichnis vom 87. auf den 55. Tag verschoben. Damit mehr Nicht-Luxemburger an den Kommunalwahlen teilnehmen. Tun sie es, müssen sie allerdings auch wählen gehen, denn in Luxemburg gilt Wahlpflicht.
Améliorer la participation Bisher war die Prozedur bei den Gemeindewahlen eigentlich einfach: Wenn man seit mindestens fünf Jahren im Land wohnt, genügte es, sich mit seinem Ausweis bei der Gemeindeverwaltung zu melden. Trotzdem hat bei vergangenen Kommunalwahlen bloß eine Minderheit von ihrem Recht Gebrauch gemacht. 2011 haben sich bei den Kommunalwahlen rund 17 Prozent der Ausländer eingeschrieben, 2017 waren es rund 23 Prozent (34 638 Menschen mit 134 Nationalitäten). Die groß angelegte Aufklärungskampagne „Je peux voter“ des Integrationsministeriums, die für die Gemeindewahlen 2017 (und später auch die Europawahlen 2019) organisiert wurde, trug demnach nur bedingt Früchte. Dass die Abschaffung der Residenzklausel bei Gemeindewahlen gerade jetzt kommt, hängt mit der Demokratie-Debatte zusammen, die in Luxemburg seit dem Referendum über das Ausländerwahlrecht bei den Kammerwahlen am 7. Juni 2015 immer noch im Raum steht. Damals wollte die Regierung ein Wahlrecht für Ausländer bei den Parlamentswahlen einführen, was aber von der wahlberechtigten Bevölkerung klar abgelehnt wurde. 78 Prozent der Wähler stimmten mit „nein“. Befürworter wiesen darauf hin, dass inzwischen fast 50 Prozent der Einwohner Ausländer sind, und dass es problematisch ist, wenn nur die Hälfte der Bevölkerung das Wahlrecht besitzt. Gegner argumentierten, dass das Wahlrecht für Parlamentswahlen in anderen Staaten auch immer an die Staatsbürgerschaft geknüpft ist. Auch hatte die Regierung keine Bedingungen in puncto Integration gestellt, zum Beispiel, dass Ausländer Sprachkompetenzen vorweisen müssen. So etwas hätte vielleicht die Luxemburger beruhigt, die Angst vor einer Verschiebung der politischen Sprachkultur weg vom Luxemburgischen hatten. Da das Referendum aber gescheitert ist, stand das Problem der niedrigen politischen Integration der ausländischen Hälfte der Bevölkerung immer noch zur Debatte. Normalerweise sollten EU-Bürger seit dem Vertrag von Maastricht unter den gleichen Bedingungen an Europa- und Kommunalwahlen teilnehmen dürfen, wie Einheimische. Allerdings durften Länder mit einem Ausländeranteil von mehr als 20 Prozent das Wahlrecht zusätzlich an eine Aufenthaltsdauer knüpfen. Luxemburg ist das einzige EU-Land, das eine solche Klausel eingeführt hat. Die Ausweitung des Wahlrechts für Kommunalwahlen durch die Abschaffung der Residenzklausel erscheint daher als eine einfache und logische Lösung. Die Abschaffung einer Ausnahme in der Europäischen Union bringt gleichzeitig mehr Gleichberechtigung für EU-Ausländer.
Auch das Koalitionsabkommen 2018-2023 sieht diese Maßnahme indirekt vor: „(…) les moyens tendant à améliorer la participation des citoyens étrangers aux élections locales seront étudiés (…).“ Auf Anfrage heißt es seitens der Regierung: „Da im Jahr 2023 sowohl Gemeindewahlen als auch nationale Wahlen stattfinden, mussten ohnehin Änderungen vorgenommen werden, um die Gemeindewahlen von Oktober auf Juni 2023 vorzuverlegen. Die Regierung hat daher beschlossen, im Zuge dieser Anpassung auch diesen Teil des Koalitionsabkommens umzusetzen.“ Déi Gréng freuen sich „über die längst überfällige Änderung“, aber natürlich erhofft sich Ko-Vorsitzender Meris Sehovic auch mehr Stimmen für seine Partei. „Demokratie funktioniert nur dann, wenn die Wahlbeteiligung hoch ist.“ Für Sehovic ist die Abschaffung der Residenzklausel zudem noch nicht „das Ende der Geschichte“. Eine große Verantwortung sieht er nun bei den Kommunen. „Ich appelliere an die Gemeindemitarbeiter, die Neuankömmlinge sofort bei ihrer Anmeldung auf das Wahlrecht anzusprechen.“ Aber wie sinn-voll ist das Recht, dass Ausländer sofort nach ihrer Ankunft in Luxemburg wählen dürfen? „Kommunalpolitik betrifft den Zugezogenen ab dem ersten Tag, sei es in Form von Abfall-wirtschaft, Parkplätzen oder Kinderbetreuung. Ich habe Vertrauen, dass die Menschen mündig genug sind, über Dinge entscheiden zu können, die ihren Alltag betreffen.“ Zum unveränderten passiven Wahlrecht sagt Sehovic, dass es hierfür nun mal „ein Mindestmaß an Kenntnissen des politischen Geschehens“ brauche.
Einige Luxemburger äußerten in diesen Tagen auf Facebook ihren Unmut darüber, dass „wir wählen gehen müssen und die anderen dürfen es sich aussuchen“. Für LSAP-Präsident Yves Cruchten geht es hierbei um eine „Bürgerpflicht“ und er sei auch „kein Fan davon“, diese Pflicht abschaffen zu lassen, wie es einige User fordern. Tatsache ist, dass in Luxemburg noch niemals jemand bestraft worden ist, weil er unentschuldigt bei einer Wahl gefehlt hat. „Bei den Parlamentswahlen wählt nur die Hälfte der Bevölkerung. Würden wir die Wahlpflicht gänzlich abschaffen, hätten wir auf kommunaler Ebene ein echtes Problem.“ Cruchten ist eher dafür, Geldstrafen auch wirklich umzusetzen, statt nur zu drohen. „Als Parlamentarier macht es mich wütend, dass das so schwammig ist.“ Dass sich die politischen Fronten nun wie nach 2015 verhärten könnten, sieht Yves Cruchten nicht. „Das Referendum war etwas völlig anderes. Damals ging es um die Beteiligung an den nationalen Wahlen, in diesem Fall steht die Mehrheit der Bevölkerung hinter der Entscheidung.“
Laut einer Umfrage des Luxemburger Wort sieht das ganz anders aus. Die Frage des Tages vom 3. September (Abschaffung der Residenzklausel?) beantworteten 62 Prozent der Leser mit „nein“. „Die Kritik, dass sich neue Einwohner weniger gut in der Kommunalpolitik auskennen, ist durchaus berechtigt. Allerdings könnte man das gleiche über Luxemburger sagen, die gerade erst umgezogen sind“, sagt Anna-Lena Högenauer, Professorin am Institute of Political Science an der Universität Luxemburg. „Wie gut versteht denn der Vincent aus Wincrange, der gerade für eine neue Stelle nach Esch gezogen ist, die Probleme der industrialisierten und dicht besiedelten Südgemeinden? Was weiß die Caroline aus Luxemburg-Stadt, die Kultur, eine Vielfalt an Schulen und gute Verkehrsanbindungen gewohnt ist, über ihre neue ländliche Gemeinde? Und kennen die beiden automatisch die Lokalpolitiker in ihren neuen Gemeinden, nur weil sie Luxemburger sind?“ Ginge es nach Högenauer, müsste dieser Punkt einheitlich geregelt werden: Keine Residenzpflicht oder eben eine allgemeine Residenzpflicht, die dann dazu führt, dass auch Luxemburger nach einem Umzug nicht direkt an Kommunalwahlen teilnehmen können.
Dass die ADR den Gesetzentwurf ablehnt, ist nicht weiter überraschend. Die CSV wolle sich erst in der kommenden Woche, nach ihrer Fraktionssitzung am Dienstag, zum neuen Ausländerwahlrecht äußern, so Claude Wiseler gegenüber dem Land. Priorität müsse aber sein, diejenigen Ausländer zu erreichen, „die schon länger hier leben und bisher noch nicht wählen gegangen sind“, so der CSV-Präsident.
Je veux partir Angesprochen auf die Änderungen am Wahlgesetz fallen die Reaktionen unter frisch Zugezogenen und jenen, die schon länger in Luxemburg leben, eher düster aus. Silvia, 51, ist im August 2020 mit ihrem Ehemann Eric und den beiden Söhnen aus São Paulo nach Merl gezogen. Der gebürtige Brasilianer Eric hat die luxemburgische Staatsbürgerschaft erworben, weil seine Großeltern Luxemburger waren. Silvia spricht Portugiesisch und Englisch, Eric hat zudem rudimentäre Deutschkenntnisse. Arbeit hat der Marketingexperte noch keine gefunden, Silvia ist Anwältin und vertritt im Homeoffice Mandanten in ihrem Heimatland. Würden die beiden wählen gehen? „Nein“, sagt Silvia. „Wir kennen uns noch gar nicht aus in Luxemburg, weder politisch noch sprachlich. Wir sehen darin, zumindest zum jetzigen Zeitpunkt, keinen Sinn.“ Auch wissen sie noch nicht, wie lange sie in Luxemburg bleiben werden, „deshalb wollen wir uns nicht durch das Eintragen in die Wahllisten zu etwas verpflichten“.
Die 27-jährige Narisara aus Thailand ist im Oktober 2020 nach Esch gezogen. Auf der Arbeit bei Deloitte spricht sie ausschließlich Englisch mit ihren Kolleg/innen, deutsch, französisch oder luxemburgisch beherrscht sie nicht. „Dass ich im Juni 2023 wählen gehe, sehe ich momentan nicht“, sagt sie. „Vielleicht, wenn ich bis dahin zumindest eine der Landessprachen gelernt habe, aber ehrlich gesagt glaube ich nicht, dass meine Stimme groß was bewirken wird.“
Ritesh, 32 und aus Pakistan, arbeitet seit drei Jahren bei Arcelor-Mittal, zuvor hat er sein Masterstudium als Ingenieur an der Uni Luxemburg abgeschlossen. Ein paar Jahre wolle er hier noch Erfahrung sammeln, dann aber wieder nach Lahore zurück, sich selbstständig machen und dort eine Familie gründen.
Andere Einwanderer, die schon fünf Jahre oder länger in Luxemburg leben, geben zu, sie waren bisher nie wählen, weil sie eigentlich gar nicht vorhatten, so lange zu bleiben, „aber jetzt sind doch schon so viele Jahre ins Land gezogen“.
Und dann gibt es noch die, die nur einen Zwischenstop auf dem Kirchberg machen und manchmal schon nach sechs Monaten das Großherzogtum wieder verlassen. Stefan ist EU-Bediensteter beim Europäischen Gerichtshof. „Ich persönlich finde das Gesetz toll, denn es verwirklicht das Kommunalwahlrecht, das vom EU-Recht gewährleistet ist“, sagt er. „Ich selbst werde aber von dieser Möglichkeit nicht Gebrauch machen, denn die Kommunalpolitik interessiert mich nicht. Ich bin Expat und kein Einwanderer.“ Der Einwanderer hat die Absicht, sich in die Gesellschaft des Aufnahmelandes zu integrieren und eventuell sogar Staatsbürger zu werden. Ein Expat wird aus beruflichen Gründen vorübergehend in ein Land entsandt. Nach getaner Arbeit zieht er weiter.
Kann die Abschaffung der Wohnsitzklausel am Ende gar keine handfeste Veränderung bewirken? In der Theorie könnte der Verzicht auf die Residenzpflicht mehr Ausländer dazu bringen, wählen zu gehen. „Wahrscheinlich wird sich aber nur ein kleiner Teil der Neuzugezogenen ins Wählerverzeichnis eintragen lassen“, sagt Anna-Lena Högenauer. Gerade die frisch angekommenen Leute dürften sich noch zu unerfahren fühlen. „Aber es kann schon sein, dass sich Ausländer nach zwei oder drei Jahren für ihre Gemeinde zu interessieren beginnen und eben nicht erst nach fünf Jahren.“ Trotzdem, einen Ansturm auf die Wahlurnen sieht Högenauer für das Jahr 2023 nicht. „Ich denke, dass wir mit der Maßnahme jetzt vielleicht auf über 25 Prozent kommen (statt 23 Prozent im Jahr 2017), ein Teil der Ausländer ist nur für ein paar Jahre da und beabsichtigt nicht, länger zu bleiben. Diese Leute haben nur ein begrenztes Interesse, die Kommunalpolitik zu beeinflussen, weil sie die Veränderungen oft nicht mehr sehen würden.“
Was schlägt die Politikwissenschaftlerin vor? „Aus meiner Sicht besteht die größte Herausforderung darin, die Ausländer besser zu integrieren, die am Ende tatsächlich viele Jahre in Luxemburg bleiben. Man könnte diese Menschen eventuell durch Seminare zur luxemburgischen Politik sensibilisieren. Auch die Parteien stehen hier in der Verantwortung.“
Im Frühjahr 2022 sollen die Kampagnen offiziell starten und „sowohl auf klassischem wie auch auf digitalem Wege helfen, Nicht-Luxemburger noch gezielter zu informieren und an die Politik und das Wahlsystem heranzuführen“, heißt es aus dem Staatsministerium. Dass die Mehrheit der Ausländ er auf eine Teilnahme an den Gemeindewahlen verzichtet, hat aber möglicherweise wenig mit mangelhaften Sensibilisierungskampagnen zu tun. Sie stammen vielmehr meist aus Ländern, in denen kein Wahlzwang herrscht und die Wahlbeteiligung entsprechend niedrig ist. „Corinne Cahen hat in der Vergangenheit vorbildliche Arbeit geleistet, um mehr Menschen an die Wahlurnen zu locken, das Ergebnis war ernüchternd“, sagt Clae-Vizepräsident Antonio Valente. „Ich weiß, was das für ein Kraftakt ist, ich selbst bin von Tür zu Tür gegangen, um die Leute davon zu überzeugen, sich in die Wählerlisten eintragen zu lassen. Am schwierigsten ist es, Menschen aus Portugal, Spanien und Italien zu überzeugen. Die haben in ihren Heimatländern nie gewählt, weil sie den Politikern nicht vertrauen. Dort interessiert sich niemand für Kommunalpolitik, Wahlkampagnen erregen dort keinerlei Aufmerksamkeit.“
Hinzu komme die Angst vor der Wahlpflicht, sobald sie sich in die Listen eintragen lassen. „Sie denken an Urlaub und dass sie nicht zur Wahl gehen können, was nicht stimmt, weil sie im Voraus per Post wählen können, aber das wissen nicht alle.“ Und sie hegen den Verdacht, dass eine Stimmabgabe kaum Probleme löst: Wahlberechtigte Eingeborene suchen ebenso lang nach einer Wohnung in ihrer Gemeinde wie Zugezogene. 2017 hat Valente vor den Kommunalwahlen zwei Informationsveranstaltungen im Müllerthal organisiert. „Ich habe Einladungen an zehntausend Familien verschickt, aus Larochette waren drei Bürger, aus Echternach zwei anwesend. Vielleicht muss man so weit gehen und die Zugezogenen bei ihrer Anmeldung in der Gemeinde automatisch in die Wählerliste eintragen. Wer nicht wählen will, muss die Streichung aus der Liste beantragen.“ In einem Land, in dem Wahlzwang herrscht, wäre es normal, dass jemand, der von Lissabon nach Düdelingen zieht, ebenso automatisch in die Düdelinger Wählerliste eingetragen wird und wählen muss wie jemand, der von Vianden nach Düdelingen zieht. Weil es bei den Gemeindewahlen gar nicht um die nationale Souveränität, sondern um Bürgersteige und Spielplätze geht.