Skepsis erntet häufig, wer sich in Luxemburg mit Menschenhandel auseinandersetzt: Gibt es das denn hier überhaupt?, ist eine oft gestellte Frage. „Luxemburg ist ein Zielland für Männer, Frauen und Kinder, die Opfer von Menschenhandel und Zwangsarbeit sind“, schreibt das US State Departements klipp und klar in seinem diesen Monat erschienenen Bericht zu Menschenhandel und Schlepperei. Opfer von Menschenhandel und sexueller Ausbeutung aus Europa, Afrika, Asien und Südamerika müssten sich in Luxemburger Cabarets, Privatwohnungen und auf der Straße zwangsprostituieren.
Was im Länderbericht auf knapp zwei Seiten zusammengestellt wurde, bedeutet für die polizeilichen Ermittler, die als einzige Menschenhandel identifizieren dürfen, eine mühselige Kleinstarbeit. „Wenn wir Prostituierte auf der Straße kontrollieren, wissen wir meist nicht, ob es sich um Selbständige handelt oder um Opfer von Menschenhandel“, sagt Steve Schmitz von der Police judiciaire. Allerdings gebe es eine „Reihe von Indikatoren“. „Wenn wir eine Nigerianerin in einem Cabaret finden, werden wir hellhörig. Kann sie zudem keine Papiere vorweisen, oder wirkt sie eingeschüchtert und zeigt womöglich Spuren von Gewalt, dann gehen wir der Sache nach.“ Wie, das hat der Kripobeamte in einer Liste schon vor fünf Jahren niedergeschrieben, auch wenn Länderberichte wie der der europäischen Greta (Group of experts on action against trafficking in human beings) kritisieren, es gebe in Luxemburg nur eine „informelle Prozedur“.
„Nigerianerinnen, vor allem aber Frauen aus Osteuropa – Albanien, Bulgarien, neuerdings viele aus Rumänien – tummeln sich viele in Luxemburger Cabarets“, weiß Joé Wissler vom Sittendezernat in der Hauptstadt. Nachzuweisen, dass sie Opfer von Menschenhandel sind, „ist schwierig, weil der materielle Beweis in der Regel fehlt“. Viele Frauen wollen nicht mit der Polizei reden, aus Angst von ihrem Zuhälter belangt zu werden, andere „sehen sich gar nicht als Opfer“, erklärt Wissler die Tücken der Ermittlungsarbeit. Das Gesetz gesteht Frauen eine Frist von 90 Tagen zu, um zu überlegen, ob sie aussagen und/oder therapeutische, medinzinische oder fianzielle Unterstützung durch Hilfsorganisationen wie Femmes en détresse oder das Drop-in annehmen wollen. Zwangsprostituierte aus Nicht-EU-Staaten können eine Aufenthaltsgenehmigung bis zu sechs Monate erhalten, was in der Praxis aber selten geschieht.
Legt man allein die Aktivitätsberichte der Nichtregierungsorganisationen zugrunde, dann hat der Menschenhandel hierzulande Seltenheitswert. In „maximal zwei bis drei Fällen pro Jahr“ seien Kinder betroffen, heißt es seitens Ecpat Luxemburg (End child prostitution, child pornography and trafficking of children for sexual purposes). Die Organisation widmet sich dem Kampf gegen sexuelle Ausbeutung von Kindern. Dabei handele es sich in der Regel „um minderjährige Prostituierte aus Nicht-EU-Staaten“, sagt Ecpat-Leiter Thomas Kauffmann.
Im Jahresbericht von Femmes en détresse von 2013 ist gerade mal von einer Frau die Rede, die von der Hilfe der Frauenorganisation profitiert hat. Die Polizei hatte eine junge Osteuropäerin bei einer Razzia auf dem Straßenstrich aufgegriffen. „Die junge Frau behauptete zunächst, sie sei volljährig, aber ein Knochentest deutete darauf hin, dass sie wesentlich jünger war, als angegeben“, erinnert sich Joëlle Legille. Die Mitarbeiterin kümmert sich 20 Stunden pro Woche um Opfer von Menschenhandel, von insgesamt 30 Stunden, die das Chancengleichheitsministerium finanziert. Das ist nicht viel.
Das sieht auch das US State Department so, das die Luxemburger Behörden in seinem aktuellen Bericht auffordert, mehr im Kampf gegen sexuelle Ausbeutung und Menschenhandel zu tun. Aber mit vier Personen, die sich bei der Kriminalpolizei um Menschenhandel kümmern, plus noch einmal fünf Beamten beim Sittendezernat, sind die Mittel, die die Polizei dem schwierigen Kampf widmen kann, ziemlich begrenzt. Das spiegelt sich in der Statistik wider: So wurden laut offiziellen Angaben 2013 14 Opfer von Menschenhandel polizeilich identifiziert, während es 2012 16 und 2011 25 waren.
„Das Dunkelfeld ist wesentlich größer“, ist Joëlle Schranck von Femmes en détresse überzeugt. Ihre Organisation unterstützt Jahr für Jahr Frauen, die aus dem Ausland, oft aus Osteuropa, nach Luxemburg kommen und eigenen Aussagen zufolge zur Prostitution gezwungen werden. Aber da es die Polizei alleine ist, die Menschenhandel identifizieren darf, die betroffenen Frauen aber häufig nicht mit der Polizei reden wollen, „tauchen diese Frauen nicht in der Statistik auf“, erklärt Schranck. Ohne die Aussagen der Betroffenen wird es für die Polizei jedoch extrem schwierig, überhaupt gegen Menschenhändler und Schlepperbanden zu agieren. „Nicht selten kommen Zuhälter und Opfer aus demselben Dorf. Oder die Frauen haben Kinder und andere Angehörige, mit denen die Täter sie unter Druck setzen können. Schon um sie nicht zu gefährden, gehen viele nicht zur Polizei“, sagt Joé Wissler.
Und dann sind da noch die administrativen Hürden, mit denen Beamte zu kämpfen haben, etwa die Übersetzung. „Das ist ein Riesenproblem. Was nützt es, wenn ich jemanden ohne Papiere und offensichtlich ausländischer Herkunft aufgreife, ich mich mit der Person aber nicht verständigen kann und kein Dolmetscher da ist?“ Erstaunlich: Obwohl Polizeibehörden in ganz Europa seit Jahren einen Anstieg der grenzüberschreitenden Kriminalität beobachten und gerade in Luxemburg die nächste Grenze nahe ist, fehlen Übersetzer, auf die die Polizei problemlos zugreifen können. Was ein Detail zu sein scheint, ist im Polizeialltag häufig Anlass dafür, dass sich Ermittlungen hinziehen. Anwälte und Gerichte kennen dasselbe Problem. Bloß: Einen Dolmetscherpool gibt es immer noch nicht.
Dass der Kampf gegen Menschenhandel unter zu knappen Ressourcen leidet, hat auch der Bericht der Expertengruppe Greta, der im Januar mit einiger Verspätung veröffentlicht wurde, moniert. Hilfsangebote sind da, aber es fehlt noch immer ein nationaler Aktionsplan. Vier geschulte Kripobeamte und fünf weitere Polizisten gegen international organisierte Schlepperbanden – das ist der berühmte Tropfen auf den heißen Stein. „Wir haben ja noch andere Ermittlungen und Einsätze“, betont Steve Schmitz. Sein Kollege Wissler findet deutliche Worte: „Das ist, als müssten wir mit einem Tretroller bei der Formel 1 antreten“, sagt er desillusioniert.
Inzwischen hat die Politik zwar das nötige Reglement verabschiedet, um das Steuerungskomitee zu bestimmen, in dem Justiz- und Chancengleichheitsministerium, Polizei und Justiz sowie Nichtregierungsorganisationen ihre Kräfte bündeln, aber die zwei Vertreter, die neuerdings von Nichtregierungsseite mit von der Partie sind, sind noch nicht nominiert. Im April erledigte die blau-rot-grüne Regierung eine weitere überfällige Hausaufgabe und setzte die EU-Richtlinie zum Kampf gegen Menschenhandel in nationales Recht um. Damit wurde die Definition von Menschenhandel erweitert: Nun zählt organisierte Bettelei dazu. Bettlerbanden prägen auch das Luxemburger Straßenbild, morgens können aufmerksame Beobachter Transporter an der Grenze sehen, mit denen Frauen, und nicht selten Kinder und Jugendliche, in die Hauptstadt gefahren werden. Betteln als Business, wobei die erschnorrten Millionen nicht bei den Bedürftigen landen, sondern bei den Hintermännern in Dörfern in Rumänien und Bulgarien.
Für die Polizei- und Justizbehörden bedeutet dies noch mehr Arbeit. Von der nicht immer gesagt ist, dass sich der enorme Aufwand strafrechtlich auszahlt. „Beim Remicher Zuhälter-Prozess waren wir überzeugt, gut ermittelt zu haben. Am Ende bekamen die Täter wenige Jahre Haft“, schildert Steve Schmitz den Frust mancher Kollegen. Die Beweise gegen den Betreiber des ehemaligen Paradise Club in Remich, die die Luxemburger Kripo zusammen mit Europol nach fast einjährigen Ermittlungen zusammengetragen hatten, schienen erdrückend: Dem Clubinhaber und seinen Komplizen wurde vorgeworfen, junge Frauen aus Estland in seinem Table-Dance-Club zu sexuellen Handlungen gezwungen und Geld gewaschen zu haben. Doch einige Frauen widerriefen ihre Aussagen, später hieß es, ein estnischer Polizist hätte einen der Verdächtigen mit Falschaussagen erpresst.
„Die Druckmittel, die die Zuhälter gegen die Frauen in der Hand haben, sind oft subtil, dafür aber sehr wirkungsvoll“, sagt Joé Wissler. Und welcher Freier gibt schon zu, dass er Sexdienste von verschleppten Frauen in Anspruch nimmt? Hat die Polizei dann doch eine Frau gefunden, die bereit ist, auszusagen, muss sie akribisch vorgehen. Fehlt eine Unterschrift unter einem Protokoll, wurden Telefonüberwachungen nicht ordnungsgemäß gemeldet, kann ein Verfahren wegen Formfehler angefochten werden. „In unserer Abteilung halten nicht viele Beamte durch. Der Kampf gegen Menschenhandel, Schlepperei und Prostitution ist einer der schwierigsten überhaupt“, schildert der Polizist.
Dass, wie mutmaßlich in Esch geschehen, Kollegen mit Zuhältern gemeinsame Sache machen, leistet der Sache keinen Dienst. Der Bericht des US State Department warnt besorgt vor „offizieller Komplizenschaft beim Menschenhandel“. Mehr Schulungen nicht nur der Polizei, sondern weiterer Stellen, wie der Einwandererbehörde und der Gewerbeinspektion, um bei Restaurantkontrollen und auf Baustellen Opfer von Schlepperbanden und Zwangsarbeit zu erkennen, seien dringend nötig, so die Greta-Experten und das US State Department einvernehmlich. Luxemburg ist nicht Katar, aber dass Arbeitskräfte über die Grenze ins Land kommen, die illegal auf Baustellen und in Küchen schuften und einen Großteil ihres ohnehin kläglichen Lohns für überteuerte Zimmer und Transportkosten abgeben müssen, ist bekannt. Doch wenn schon reguläre Kontrollen wegen Personalmangel schwer fallen, wie mühselig sind dann aufwändige Ermittlungen, um die Hintermänner aufzuspüren?
Möglicherweise könnten die Fahnder bald noch mehr zu tun bekommen: Eine Arbeitsgruppe von Justiz-, Gesundheits- und Chancengleichheitsministerium und Strafverfolgungsbehörden berät seit geraumer Zeit darüber, wie der Kampf gegen Zwangsprostitution verbessert werden kann, ohne die Frauen zu kriminalisieren. Hatte die ehemalige Chancengleichheitsministerin Marie-Josée Jacobs (CSV) noch mit dem schwedischen Modell geliebäugelt, dem völligen Verbot der Prostitution, das Kauf und Vermittlung von Sexdiensten unter Strafe stellt, plant die blau-rot-grüne Koalition neue Regeln für die „zwangsfreie“ Prostitution“, wie es im Regierungsprogramm heißt, ohne jedoch zu erläutern, was darunter genau zu verstehen ist. Premierminister Xavier Bettel (DP) hatte sich in der Vergangenheit gar für „Eros-Center“ ausgesprochen.
Doch auch das freizügige Modell hat seine Tücken: In Deutschland, wo Sexarbeit seit 2001 sozialversicherungspflichtig ist, waren zwölf Jahre später nur 44 Prostituierte gemeldet, obwohl die Einnahmen aus dem Sexgeschäft in die Milliarden gehen. Fahnder, die das Milieu seit Jahren kennen, kritisieren, das mit den Stimmen der damaligen rot-grünen Koalition verabschiedete Prostitutionsgesetz habe Deutschland erst recht zur Drehscheibe für organisierten Menschenhandel und Zwangsprostitution in Europa gemacht. Der Spiegel schrieb 2013 böse von einem „Förderprogramm für Zuhälter“. Noch ist nicht klar, welche Richtung die Regierung einschlagen wird, erste Beratungsergebnisse sollen nach der Sommerpause vorgestellt werden. „Sollte das Modell in Luxemburg kommen, werden die Ermittlungen noch schwieriger“, befürchtet Fahnder Joé Wissler. Das könnte die Lage der Betroffenen künftig noch aussichtsloser machen, als sie ohnehin schon ist.