Die CNS hat es bisher nicht an die große Glocke gehängt, doch schon seit dem 1. April übernimmt sie auch die Kosten für Gentests. Ein Anhang zu den Statuten der Kasse (www.cns.lu/files/statuts/Stat201405_.pdf) listet derzeit 101 dafür in Frage kommende Erkrankungen auf.
Das ist zwar auch ein Schritt, um Patienten zu den Analyse-Innovationen der modernen Biomedizin zu verhelfen, aber zugliech eine Abwehrmaßnahme. Bezahlt hatte die Kasse für Gentests auch vorher schon – inoffiziell. Doch die neuen Regeln sollen nicht zuletzt den Zugang zu so genannten prädiktiven Gentests bestimmen: Tests, die nicht die Diagnose bei einer kranken Person unterstützen. Sondern die bei Gesunden eine statistische Wahrscheinlichkeit bestimmen, eines Tages womöglich derselben Erkrankung anheimzufallen wie ein Elternteil. 2012 hatte die CNS beim damaligen Gesundheits- und Sozialminister Mars Di Bartolomeo (LSAP) Alarm geschlagen, weil ihr immer mehr Rechnungen für prädiktive Tests vorgelegt wurden, nicht selten zum Preis von jeweils 3 000 Euro. In ihrer Not erklärte die Kasse, solche Analysen bezahle sie erst einmal gar nicht mehr.
Seit 1. April ist das nicht mehr ganz so. Vielleicht auch, weil die Krebsstiftung, wie sie in ihrem diese Woche vorgestellten Jahresbericht 2013 hervorstrich, Lobbyarbeit für die „Rückerstattung von Gentests bei erblich bedingtem Krebs“ machte. Ausnahmsweise, und nur falls ein Elternteil daran schon erkrankt war oder ist, übernimmt die CNS nun auch die Kosten für Tests auf genetische Mutationen, die dazu prädestinieren können, an Brust- oder Eierstockkrebs, an Darmkrebs oder einem Augenkrebs zu erkranken, der besonders im Kindesalter auftritt.
So weit, so gut. Doch jeder Test bedarf nicht nur einer Vorabgenehmigung des ärztlichen Kontrolldiensts der Sozialversicherung. Ein Facharzt für genetische Medizin muss überdies einen „conseil génétique“ erteilt und der Patient erklärt haben, über die Natur des Tests und dessen Grenzen aufgeklärt worden zu sein.
Zu wünschen wäre, das sich daraus eine Gentest-Diskussion ergibt. Denn die Bestimmungen der CNS dürften kaum ausreichen, um für Gentests einen Rahmen zu setzen. Worin genau sollte beispielsweise ein Conseil génétique bestehen? Und wäre ein Patient, der vorab über einen Tests aufgeklärt wurde und ihm zugestimmt hat, tatsächlich noch als ebenso aufgeklärt zu betrachten, wenn er oder sie durch das Test-ergebnis unvermutet in eine psychische Krise gerät und von dem Resultat am liebsten nichts mehr wissen will? Das sind Fragen der öffentlichen Gesundheit, nicht allein der Sozialversicherung. Luxemburg benötigt ein Gentest-Gesetz, in den Nachbarländern gibt es dergleichen schon. Doch auf absehbare Zeit ist damit wohl nicht zu rechnen. Es gebe keine Arbeiten in diese Richtung, heißt es aus dem Gesundheitsministerium auf Anfrage.