Eine neue Chefin für die Ombuds-Verwaltung

Robin Hood im Verwaltungsdschungel

d'Lëtzebuerger Land du 27.01.2012

Zwar schwänzte die Abgeordnete laut Depuwatch ein Drittel aller Parlamentssitzungen, aber Ausdauer und Zielstrebigkeit sind Eigenschaften, die man der LSAP-Politkerin Lydie Err nicht absprechen soll. Am 9. Mai 2001 hatte sie während der Debatten über die Erklärung zur Lage der Na[-]tion eine „Proposition de loi 4798 sur l’instauration d’une ombudsper[-]sonne“ im Parlament eingebracht. Elf Jahre und acht Monate später, am Mittwoch dieser Woche, war sie am Ziel und legte den Beamteneid als neue Ombudsfrau ab.

2001 hatte Err als Oppositionsabgeordnete versucht, der CSV/DP-Koalition, die an einem Gesetzentwurf zur Schaffung des Ombudsamts arbeitete, den Wind aus den Segeln zu nehmen. Erwartungsgemäß war es aber der ein Jahr später hinterlegte Regierungstext, den das Parlament dann am 16. Juli 2003 verabschie[-]dete. Und zwar – trotz der Bedenken der CGFP – mit allen Stimmen von CSV, DP, LSAP, ADR, Grünen und Linke.

Bei der Wahl der ersten Ombudsperson durch das Parlament ging Lydie Err allerdings noch leer aus. Der CSV-Staat wollte im Dezember 2003 lieber auf Nummer sicher gehen und sich von einem der Seinigen kontrollieren lassen. Lydie Err unterlag mit elf Stimmen gegen Marc Fischbach, der auf 32 Stimmen kam.

Damals war es in Oppositionskreisen als Skandal angesehen worden, dass das neue, angeblich unabhängige Amt ausgerechnet von einem früheren Minister aus altem CSV-Adel bekleidet würde. Denn der Sohn des ehemaligen CSV-Ministers Marcel Fischbach war zuvor unter anderem Erziehungs-, Armee- und Justizminister. Nach der von der ADR inszenierten Valissenaffär zog er sich 1998 aus der nationalen Politik zurück und wurde Richter am Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte in Straßburg. Als einen „schwarzen Tag für die Demokratie“ hatten die Grünen in einer Stellungnahme seine Wahl bedauert; „beschädigt, ehe sie zu funktionieren beginnt“, hatte die ADR die Institution der Ombudsperson genannt.

Doch bei der Diskussion von Fischbachs Rechenschaftsbericht am 8. Juni vergangenen Jahres fand der grüne Abgeordnete Camille Gira, „dass es Herrn Fischbach gelungen ist, diese Institution zu einer unumgänglichen Institution in unserem Land zu machen“. Der ARD-Abgeordnete Jacques-Yves Henckes hatte ebenfalls seine Meinung gründlich geändert: „Es ist also eine ganz positive Arbeit, die hier im Interesse der Bürger geleistet wird.“

Denn keine andere in den letzten Jahrzehnten geschaffene Institution ist ein solcher Publikumserfolg, wie die Ombudsperson. Auch die Presse war die achtjährige Amtszeit lang von links bis rechts stets voll des Lobs für den Ombudsmann. Wenn er sich nicht gleich in festen Rubriken anhand ausgewählter Fallbeispiele selbst loben durfte. Zu dem positiven Apriori gegenüber der Ombuds-Verwaltung gehört auch, dass ihre Leistung nie an den gleichen strengen Maßstäben gemessen wird, die an andere Verwaltungen gelegt werden.

Die Begeisterung für den Ombudsmann ist leicht nachvollziehbar. Schließlich scheint seit dem Durchmarsch des Neoliberalismus in den Achtzigerjahren alles, was Staat und öffentlicher Dienst ist, suspekt, heißen die Losungen Privatisieren und Abspecken, sitzt im Parlament eine Partei, die ihre besten Wahlergebnisse mit den Neid auf die Staatsbeamten einfuhr.

Schon die linksliberale Reformkoali[-]tion hatte in ihrer Regierungserklärung 1974 die Schaffung des Amts eines Ombudsmanns angekündigt. Am 16. Dezember 1976 hatte Staatsminister Gaston Thorn sogar einen Gesetzentwurf „portant institution d’un commissaire général au contrôle de la gestion administrative de l’État et des Communes“ eingebracht. Doch das Vorhaben war unter anderem am Widerstand der Beamtenkammer gescheitert, die meinte, dass das Verwaltungsrecht ausreichend Kontroll- und Einspruchsmöglichkeiten vorsehe, so dass es in einem kleinen, überschaubaren Land nicht nötig sei, eine kostspielige neue Instanz zu schaffen, welche zur Diskreditierung des öffentlichen Dienstes beitragen könne.

Der Ombudsmann ist zwar – zusammen mit den Direktoren der Zentralbank, der Sparkasse, der Bankenaufsicht, der Post, der Eisenbahn und dem Präsidenten des Rechnungshofs – einer der sieben höchstbezahlten Beamten im Staat. Aber seine Funk[-]tion als Antibeamter macht ihn zum beliebtesten Beamten. Denn er erscheint als der Rächer des kleinen Manns und der kleinen Frau gegen den Leviathan Staat, als Robin Hood, der nicht durch den Sherwood Forest, sondern durch den Verwaltungs[-]dschungel prescht und Witwen und Waisen zu dem ihnen zustehenden Kranken- und Kindergeld verhilft.

Und über Nachfrage braucht sich die inzwischen zehnköpfige Ombuds-Verwaltung nicht zu beklagen. Im Geschäftsjahr zwischen Oktober 2010 und September 2011 gingen monatlich zwischen 80 und 100 Beschwerden ein. Am meisten beschwerten sich die Bürger über Steuerbescheide, Entscheidungen der Sozialversicherung und der Kindergeldkasse, Gemeindeangelegenheiten sowie Aufenthalts- und Arbeitserlaubnisse. Von den insgesamt 1 086 Beschwerden waren laut Rechenschaftsbericht des Ombudsmann:

abgewiesen 359 (33,1 %)zurückgezogen 98 (9,0 %)erfolgreich 234 (21,6 %)teilweise erfolgreich 45 (4,1 %)erfolglos 68 (6,3 %)noch bearbeitet 282 (26,0 %).

Danach konnte der Ombudsmann einem Viertel der Beschwerdeführer teilweise oder vollständige Genugtuung verschaffen, wobei die erreichte Änderung der beanstandeten Verwaltungsentscheidungen nicht unbedingt immer dem entsprach, das sich die Beschwerdeführer vorgestellt hatten. Sich selbst bescheinigt der Ombudsmann in seinem Rechenschaftsbericht einen „taux de correction: 80,40%“, in dem er von den abgewiesenen, zurückgezogenen und unbearbeiteten Beschwerden absieht.

Denn jede dritte Beschwerde wurde abgewiesen oder abgelehnt. Sei es, weil sich der Ombudsmann nicht für zuständig oder die Beschwerden für unbegründet hielt, sei es, weil die Justiz befasst war oder die Beschwerdeführer nicht die gesetzliche Vorgehensweise eingehalten hatten.

In einem Viertel der Fälle konnte die Beschwerde nicht im Laufe des Geschäftsjahrs abschließend behandelt werden. Davon wurden 33 Beschwerden auf Bitte der Beschwerdeführer provisorisch auf Eis gelegt. Der Ombudsmann liefert in seinem Rechenschaftsbericht keine Statistiken über die Bearbeitungsfristen seiner Verwaltung.

Jede zehnte Beschwerde wurde von den Beschwerdeführern zurückgezogen. Wobei unklar ist, ob sie anders zu ihrem Recht kamen oder die Hoffnung aufgaben, dass der Ombudsmann ihnen zu ihrem Recht verhelfen konnte.

Dass ein Drittel aller Beschwerden abgewiesen werden, hängt vor allem damit zusammen, dass die Zuständigkeit des Ombudsmanns sehr eng gefasst ist. Laut Gesetz von 2003 ist er nur für Konflikte zwischen Bürgern und staatlichen und kommunalen Verwaltungen sowie öffentlichen Einrichtungen zuständig. Ausgenommen sind zudem Industrie-, Finanz- und Handelsaktivitäten von Staat und Gemeinden. Was zu dem Paradox führt, dass immer mehr Verwaltungen modisch als Dienstleistungsanbieter auftreten sollen, aber sobald der Bürger zum Kunden wird, er an Rechten verliert. Auch Arbeitsverhältnisse sind tabu: Klagen von Beschäftigten gegen ihre Verwaltung werden als unzulässig abgewiesen.

Dass alle gewerblichen Aktivitäten über jeden Zweifel erhaben scheinen, führt dazu, dass der Ombudsmann beispielsweise für die Kontrolle öffentlicher Krankenhäuser zuständig ist, nicht aber für die ebenfalls von Staat und Krankenkassen finanzierten privaten Krankenhäuser. Das Gleiche gilt für den von den Steuerzahlern finanzierten und dem Gesundheits-, Familien- und Kulturministerium unterstellten konventionierten Sektor – darunter alleine 500 Kinderkrippen, wie Fischbach selbst Ende November vor dem Peti[-]tions[-]ausschuss des Parlaments klagte.

Wie politisch zufriedenstellend also der Ombudsmann in den acht Jahren seine Rolle erfüllt, zeigte vor sechs Wochen die Wahl der zweiten Ombudsperson seit Schaffung des Amtes. Der CSV-Staat hielt es nicht mehr für nötig, sich von einem der Seinigen kontrollieren zu lassen. Hatte es 2003 noch ein halbes Dutzend Bewerber gegeben, so schien diesmal außer ausgerechnet der in CSV-Kreisen wenig geschätzten Lydie Err niemand so richtig interessiert. Im letzen Augenblick kandierte zwar noch ADR-Generalsekretär Roy Reding, aber er erhielt nicht einmal die vier Stimmen seiner eigenen Partei. Err kam auf 44 Stimmen bei acht Enthaltungen.

Die 62-jährige Rechtsanwältin, die seit längerem im Zentrum wohnt und im Südbezirk kandidierte, gehörte dem Parlament während mehr als 22 Jahren an. Auf der hart umkämpften LSAP-Südliste war sie meist die Letzte, die direkt ins Parlament gewählt wurde. Bei den Wahlen 2009 erzielte sie als Sechstgewählte eines ihrer besten Ergebnisse, möglicherweise durch die Popularität, die sie als Mitautorin des Euthanasiegesetztes gewonnen hatte, eines Höhepunkts ihrer politischen Laufbahn.

Nach dem Rücktritt des über Dysfunktionen gestürzten Gesundheitsministers Johny Lahure und einer peinlichen Niederlage Jean Asselborns 1998 gehörte Err unter Außenminister Jacques Poos anderthalb Jahre lang als im Außenministerium oft kritisierte Staatssekretärin für Entwicklungshilfe der Regierung an. Sie war auch lange aktiv im Europarat und in der Westeuropäischen Union.

Als Politikerin setzte Err sich vor allem für die Gleichstellung der Frauen ein, stritt für ein liberales Familienrecht und für den Schutz gesellschaftlicher Randgruppen. Einkommenspolitik und Arbeitsrecht interessierten die Sozialistin dagegen weniger. Ihre Fraktionskollegen warfen ihr oft fehlenden Mannschaftsgeist vor. Lydie Err ist seit mehr als einem Jahrzehnt vom Justizministerium anerkannte Vermittlerin am Centre de médiation der Anwaltskammer und kritisierte in der Vergangenheit, dass der ehemalige Notar Fischbach lieber Schriftverkehr geführt habe als zwischen Menschen aus Fleisch und Blut zu vermitteln.

Romain Hilgert
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