Über das Ruling der Tochtergesellschaft Capital at Work spart Foyer Steuern

An der Heimatfront

d'Lëtzebuerger Land vom 01.05.2015

14 Millionen plus-minus, soviel Steuern spart Foyer über die Tochtergesellschaft Capital at Work zwischen 2010 und 2020 durch das Ruling, das 2009 ausgestellt wurde. Seit die Luxleaks-Affäre losbrach, liegt das Augenmerk der Diskussionen auf den Giganten des internationalen Handels und der Industrie, die via Steuerbüro 6 in Luxemburg Milliarden an Abgaben in anderen Ländern umgangen haben sollen. Das Foyer-Ruling, das zwischen denen von Amazon und Co. vergangenen November vom ICIJ auf seiner Webseite veröffentlicht wurde, ist hingegen ein Beispiel dafür, wie Luxemburger Traditionsunternehmen Rulings genutzt haben, um in Luxemburg weniger Steuern abzugeben.

Im Zentrum des Foyer-Rulings steht das Tochterunternehmen Capital at Work, das in der Vermögensverwaltung tätig ist. 1996 wurde Capital at Work International (CAWI) von belgischen Aktionären als Luxemburger Filiale von Capital at Work Belgien gegründet. Drei Jahre später übertrug ihr die belgische Gesellschaft CAWI die Verwaltung von Investmentfonds. Dabei wurde kein Verkaufspreis für die Übertragung der Aktivitäten ausgemacht, bezahlt werden sollte über die Rückerstattung zukünftiger Kommissionen. So entstanden in den Büchern von CAWI ein Goodwill und unkörperliche Aktiva in Höhe von 8,49 Millionen Euro, die über zehn Jahre abgeschrieben wurden. Dafür holte sich die Firma bereits 2002 ein Ruling für die Jahre 2000 bis 2009. Jedes Jahr konnten demnach 850 000 Euro vom versteuerbaren Einkommen abgesetzt werden, was bei einem theoretischen Steuersatz von 30 Prozent einer jährlichen Steuererleichterung von 254 000 Euro entspricht, über zehn Jahre konnte die Firma so 2,5 Millionen Euro an Steuern sparen.

2009 erhöhte Foyer die Beteiligung an Capital at Work in Luxemburg auf 99,95 Prozent. Der Verkaufspreis wurde auf der Grundlage der von der Gesellschaft verwalteten Kundenaktiva berechnet. Seit 1999 hatte sich CAWI in Luxemburg stark entwickelt. Verwaltete die Firma in den Jahren 1999 und 2000 im Schnitt 137 Millionen Euro Kundengelder, waren es 2007 und 2008 im Schnitt 2,054 Milliarden Euro, wie im Ruling von 2009 nachzulesen steht, eine Steigerung von 1 500 Prozent. Davon gehörten 1,6 Milliarden Euro Privatkunden, der Rest institutionellen Anlegern. Um den Kaufpreis von Capital at Work zu ermitteln, wurden die Aktiva mit einem Prozentsatz von 3,55 multipliziert, die der institu­tionellen Anleger mit einem Satz von 0,75 Prozent. Unter dem Strich ergab das einen Erwerbspreis von 56 Millionen Euro. Weil in der Firma fast zehn Millionen Kapital lagerten, entstand ein Nettokaufpreis von 47 Millionen Euro, die Foyer für Capital at Work zahlte. Dieser Betrag ist es, den die Steuerberater von PWC – in Anerkennung der guten Geschäftsentwicklung in Luxemburg – als neuen steuerlich anerkannten, unkörperlichen Aktivposten in der Bilanz von CAWI vorschlugen, und der 2009 vom Steuerbüro 6 anerkannt wurde.

Über zehn Jahre, bis 2020, wird demnach der Betrag von 47 Millionen Euro abgeschrieben. Jedes Jahr können 4,7 Millionen Euro vom versteuerbaren Gewinn abgesetzt werden. Würden diese 4,7 Millionen Euro mit einem Satz von 30 Prozent besteuert, müsste Foyer – nach dem Ruling werden die Steuern auf Ebene des Mutterhauses konsolidiert – 1,4 Millionen Euro Steuern bezahlen. Durch das Ruling muss die Gesellschaft das nicht und spart über die Dauer von zehn Jahren insgesamt ungefähr 14 Millionen Euro an Steuern.

Als Foyer vergangene Woche seine Ergebnisse für 2014 vorstellte – die von Capital at Work Foyer verwalteten Kundenaktiva beliefen sich nach der Fu­sion mit Foyer Patrimonium 2009 vergangenes Jahr auf 5,8 Milliarden Euro – unterstrich CEO Marc Lauer, im Bemühen transparent zu sein, wie viel Steuern Foyer bezahlt hatte. Ein Vorgang, der zeigt, dass steuerlich „clean“ sein, immer wichtiger fürs Firmenimage wird. Bei einem Umsatz von 949,5 Millionen und einem Vorsteuergewinn von 103,9 Millionen Euro zahlte Foyer 2014 27,2 Millionen Euro Steuern, was einem effektiven Steuersatz von 26,4 Prozent entsprach. Dafür lachten ihn die anwesenden Journalisten ein wenig aus und fragten, ob sich Foyer keinen besseren Steuerberater leisten könne. Daraufhin betonte Lauer, gleichzeitig Vorsitzender der Vereinigung der Versicherungsgesellschaften ACA, die Versicherungsgesellschaften würden nicht im Steuerbüro 6 besteuert und erhielten keine steuerlichen Vorteile via Ruling. Die Vermögensverwaltungssparte der Foyer Gruppe hingegen schon. Das Ruling vom 19. Oktober 2009 mit dem Stempel „Bureau Sociétés 6“ trägt die Unterschrift von Marius Kohl.

Michèle Sinner
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