Und wieder ein Plan: Am Montag stellten Landesplanungsminister Jean-Marie Halsdorf (CSV) und Wirtschaftsminister Jeannot Krecké (LSAP) den Vorentwurf zum Plan sectoriel „Zones d‘activités économiques“ vor. Es ist die dritte Ausarbeitung der Regierung zur „primären“ Raumplanung durch den Staat. Schon im Oktober letzten Jahres waren ein Sektorplan für Verkehrsinfrastukturen und einer für schützenswerte Landschaften veröffentlicht worden (d‘Land, 31.10.2008). Zum vollständigen Bild, wie die Ziele des im März 2004 vorgelegten IVL-Konzepts umgesetzt werden können, fehlt nur noch der Plan sectoriel logement. Laut Landesplanungsminister befindet sich dieser Planentwurf, bei dem Wohnungsbauminister Fernand Boden (CSV) federführend ist, „in der Endphase“.
Mit dem Gewerbezonenplan hat der über den Wohnungsbau ein Problem gemeinsam: Muss der eine klären, wo im kleinen Land bis 2020 und 2030 noch Flächen für Industrie, Bürodienstleister, Handel und Kleingewerbe angelegt werden dürfen, muss aus dem anderen hervorgehen, wo es bis dahin – über die kommunalen Wohnungsbaupakte hinaus – noch Wohnungsbau geben soll.
Nicht zuletzt Grundstücksbesitzer interessiert das. Noch ungelöst aber ist die Frage, wie man verhindern will, dass gleich nach der Preisgabe dieser Informationen die Spekulation auf den betreffenden Flächen anzieht. Krecké und Halsdorf umgingen das Problem am Montag, indem sie den Vorentwurf zum Gewerbezonenplan ohne Karten präsentierten und „Sag‘ ich nicht!“ antworteten, wann immer ein Journalist wissen wollte, wo denn bis 2020 die 330 Hektar zusätzlicher Gewerbefläche ausgewiesen werden sollen, die als Mehrbedarf erkannt wurden, und welche 60 Hektar bereits ausgewiesener Gewerbefläche wieder reklassiert werden sollen, weil sie „ungeeignet“ sind.
„Im Herbst“ aber würden mit allen vier Planentwürfen „die Bürger befasst“, kündigte Halsdorf an. Dann sollen alle Vorentwürfe miteinander abgeglichen sein und eine Umweltprüfung absolviert haben. Anschließend würde die eigentliche Prozedur beginnen, wie im Landesplanungsgesetz vorgesehen, und die Gemeinden offiziell erfahren, wie sie ihre Bebauungspläne an die Sektorpläne anpassen sollen.
Zwangsläufig müsste bis dahin auch das spekulationsbremsende Instrument zur Hand sein, nach welchem die Suche jedoch „schwieriger als gedacht“ verläuft, wie der Wirtschaftsminister am Montag einräumte. Noch im Herbst letzten Jahres wollte Krecké ohne Spekulationsbremse den Gewerbezonenplan nicht publizieren (d‘Land, 24.10.2008). Inzwischen aber drängten UEL und Handwerkskammer auf Resultaten in der Gewerbeflächenfrage, und das Studium ausländischer Rechtsprechungen zu staatlichen Preisdeckelungsversuchen habe gezeigte, „wie komplex das ist“, so Krecké. Deshalb die Rumpf-Publikation vom Montag.
Aber ob im Herbst ein Instrument zur Wertfestsetzung einer Immobilie vorliegen wird, ist zweifelhaft. Die aktuelle Regierung kann es terminlich kaum schaffen, einen Gesetzentwurf, der verfassungsrechtlich bedenklich wäre, noch vor den Wahlen durch die Instanzen zu bringen. Ihre Wähler mit einer Attacke auf das Privateigentum zu überraschen, kann vor allem die CSV nicht wollen. Folglich müsste die nächste Regierung sich einer Debatte stellen, die mindestens ähnlich bewegt sein wird wie die um das staatliche Vorkaufsrecht im Wohnungsbaupakt.
Ein Glück, dass Halsdorf sich vorstellen kann, den Gemeinden die Frist zur Überarbeitung ihrer Bebauungspläne anhand der Sektorpläne zu verlängern. Eigentlich sollte sie bis Ende 2010 abgeschlossen sein. Falls sein Nachfolger das auch so sieht, könnte die neue Regierung sich Zeit lassen mit der Spekulationsbremse. Zwar kann sie dann im Herbst den Bürger nicht konsultieren, aber vorgeschrieben ist das im Landesplanungsgesetz ohnehin nicht. Vor den Wahlen klingt es einfach gut.