Am 30. Januar verabschiedete die belgische Abgeordnetenkammer ein Psychotherapeutengesetz. Weil wichtige Ausführungsbestimmungen noch fehlen, soll es erst 2016 in Kraft treten. Belgien wäre dann der elfte europäische Staat, in dem der Psychotherapeutenberuf und die Ausübung der Psychotherapie einen gesetzlichen Rahmen haben.
Oder könnte der elfte Staat Luxemburg heißen und Belgien würde der zwölfte? Im Juni vergangenen Jahres hatte der damalige LSAP-Gesundheitsminister Mars Di Bartolomeo einen Psychotherapie-Gesetzentwurf im Parlament eingereicht. Die neue blau-rot-grüne Koalition scheint voll dahinter zu stehen. Ihr Regierungsprogramm informiert knapp, die legislative Prozedur zum Psychotherapiegesetz „wird weitergeführt“. Der Staatsrat beschäftigt sich mit dem Text dem Vernehmen nach schon; der parlamentarische Gesundheitsausschuss wollte ihn Mitte Januar ein erstes Mal durchsehen, vertagte das dann aber. So dass man den Eindruck haben kann, bald schon sei Schluss mit dem, wovor im Motivenbericht zu Di Bartolomeos Gesetzentwurf an vorderer Stelle gewarnt wird: Weil sich auf dem völlig ungeregelten Psycho-Markt Therapeut nennen kann, wer will, seien die Klienten von „wenig oder nicht qualifizierten Personen“ potenziell „großen Gefahren“ ausgesetzt.
Aber vielleicht besteht die größte Gefahr für einen Verzweifelten, der sich einem Anbieter virtueller asiatischer Wiedergeburten anvertraut statt einem Psychologen mit PhD und therapeutischer Zusatzqualifikation eher in der Geldverschwendung als in der „Verschlimmerung seiner Leiden“, wie der Gesetzentwurf behauptet. Zu dem Text sind in den letzten Monaten die ersten Stellungnahmen geschrieben worden – und sie legen nahe, ausführlich und in aller Öffentlichkeit zu diskutieren, welche Psychotherapien unter welchen Bedingungen hierzulande praktiziert werden sollten.
Nicht zuletzt, weil der Gesundheits- und Sozialminister der vorigen Regierung dem Gesetzentwurf noch eine sozialpolitische Note gegeben hatte: Sollte ursprünglich nur der Berufstitel „Psychotherapeut“ geschützt und der Zugang zu ihm geregelt werden, ließ Di Bartolomeo kurzfristig einen Passus einfügen, der Psychotherapie zur Leistung der Krankenversicherung machen soll. Vorausgesetzt, es läge eine „mentale Erkrankung“ vor, die „psychiatrische Störungen“ verursacht.
Das wird den politischen Umgang mit dem Gesetzentwurf komplizierter machen, verlangt aber geradezu eine große Psychotherapiedebatte. Denn man kann den Gesetzentwurf zunächst auch als Kompromiss zwischen starken Einzelinteressen lesen. Versuche, Luxemburg zu einem Psychotherapeutengesetz zu verhelfen, gab es schon in den Neunzigerjahren. Sie scheiterten an den Psychia-tern, die für sich reklamierten, als Fachärzte zur Psychotherapie schon befugt zu sein, genauso wie an der Lobby der Psychologen, die einen eigenständigen und möglichst hohen Rang in der Hierarchie der nicht-ärztlichen medizinischen Berufe haben wollten. Der neue Text wird beiden Seiten gerecht. Er erklärt den Psychotherapeuten, der in Zukunft im Grundberuf Arzt oder Psychologe sein und eine therapeutische Zusatzqualifikation erworben haben muss, zu einem Gesundheitsberuf, für den der Collège médical zuständig würde. Psychologen-Psychotherapeuten gelangten damit auf Augenhöhe mit Ärzten, Zahnärzten, Veterinären, Apothekern – und natürlich Arzt-Psychotherapeuten. Psychiater dagegen verlören nichts: Selbst wenn sie über keine psychotherapeutische Zusatzqualifika-tion verfügten – und in der Facharztausbildung zum Psychiater ist psychologische Psychotherapie kein genereller Ausbildungsbestandteil –, garantiert der Gesetzentwurf ihnen weiterhin die Ausübung von „Psychotherapie“ aufgrund ihres Facharztstatuts. Wenngleich nicht klar ist, was für eine Psychotherapie damit gemeint sein soll.
Geholfen würde mit dem Text aber auch der Universität Luxemburg. Sie war es, die vor fünf Jahren den Anstoß gab, den Beruf Psychotherapeut schützen zu lassen. Das sollte die Grundlage liefern für einen Aufbaustudiengang in Psychotherapie. Seit diesem Wintersemester wird er für Psychologen, aber auch für Ärzte als dreijährige berufsbegleitende Weiterqualifikation angeboten. Elf Studierende nehmen daran teil, zehn Psychologen und eine Allgemeinmedizinerin. Wobei an die Psychologen noch die besondere Anforderung gestellt wird, in ihrem Studium einen Schwerpunkt in klinischer Psychologie belegt zu haben. Der von der Uni aktuell angebotene Master in „Evaluation und Assessment psychologischer Methoden“ berechtigt nicht zum Weiterstudieren in Psychotherapie.
Was die Humanwissenschaftliche Fakultät der Uni mit dieser akademischen Strenge verspricht, liest sich gut: Ausgebildet würden „wissenschaftliche Praktiker“, die „Praxis und Forschung nicht als Gegensätze, sondern als sich gegenseitig befruchtende und korrigierende Bereiche“ verstünden. Ist es nicht das, was man sich wünschen muss, wenn es um Qualität in der Psychotherapie geht: eine Ausbildung auf hohem Niveau, die sich mit wissenschaftlichen Mitteln immer wieder selbst in Frage stellt?
Der Psychotherapie-Gesetzentwurf meint offenbar, ja. Denn er schreibt nicht nur den Master in klinischer Psychologie oder den Medizinertitel als Grundqualifikation für einen Psychotherapeuten vor. Er zählt auch auf, was „insbesondere“ zur psychotherapeutischen Weiterbildung gehören soll, und diese Aufzählung ist ziemlich deckungsgleich mit den Schwerpunkten, die die Uni sich gegeben hat. Träte der Entwurf in Kraft, wie er geschrieben ist, würden die Prämissen der Uni sogar mit Gesetzeskraft zu einem Maßstab für die Spezialausbildung, die ein Psychotherapeut absolviert haben müsste, ehe er in Luxemburg unter dieser Berufsbezeichnung tätig werden dürfte.
Kein Wunder, dass die Gesellschaft der Psychoanalytiker das in einer langen Stellungnahme kritisiert. Denn Psychoanalytiker werden einerseits nirgendwo in Europa an Universitäten ausgebildet, sondern an unabhängigen Instituten. Ein weiteres hervorstechendes Merkmal ist die lange Eigenanalyse, der die angehenden Analytiker sich unterziehen müssen – weshalb ihre Ausbildung ohne weiteres zehn Jahre dauern kann. Und: Der Zugang zur Lehre nach Sigmund Freud oder Jacques Lacan steht nicht nur Psychologen und Ärzten offen, sondern auch Human- und Sozialwissenschaftlern und bisweilen sogar Naturwissenschaftlern. Wird an der Uni Luxemburg argumentiert, selbst ein Pädagoge sei ungeeignet, zum Psychotherapeuten weiterqualifiziert zu werden, da ihm das „systemische“ Verständnis fehle, das ein Psychologe hat und dem die Kenntnis der Körperfunktionen, die ein Arzt mitbringt, gerade noch entspreche, verstehen psychoanalytische Schulen es als Bereicherung, wenn auch Lehrer, Soziologen, Pastoren oder vielleicht sogar Physiker zu Analytikern ausgebildet werden möchten.
Natürlich kann man der Gesellschaft der Luxemburger Psychoanalytiker ebenfalls korporatistische Interessen unterstellen, wenn sie verlangt, auch Human-, Sozial- und Naturwissenschaftler mit entsprechender Weiterqualifizierung als Psychotherapeuten anzuerkennen. Aber auch dem Dachverband der Sozial- und Pflegedienstleister Copas ist die Beschränkung auf klinische Psychologen und Ärzte zu eng, ebenso der Association européenne de psychopathologie de l’enfant et de l’adolescent und dem Vorstand des Verbands Kanner- a Jugendpsychotherapie Lëtzebuerg. Und: Der Gesetzentwurf legt zwar noch nicht fest, welche therapeutischen Schulen hierzulande anerkannt werden sollen. Diese Entscheidung soll ein wissenschaftlicher Beirat treffen, der gegründet werden soll, sobald das Gesetz in Kraft ist. Im Motivenbericht zum Gesetzentwurf aber steht, als „wirksam“ hätten sich insbesondere vier Therapierichtungen erwiesen: die kognitive und Verhaltenstherapie; die systemische und Familientherapie; die personenzentrierte Therapie sowie Psychoanalyse und Psychodynamik. Das gehe aus einer Liste von Empirically supported treatments hervor. Allerdings enthält diese Liste derzeit nicht weniger als 140 Therapieformen. Weshalb wollte man hierzulande nur vier bevorzugen, wenn lediglich die Berufsbezeichnung geschützt werden soll? Folgte der wissenschaftliche Beirat am Ende dem, was der Motivenbericht suggeriert, würde beispielsweise Kunsttherapie illegal – zumindest wenn sie als „Psychotherapie“ angeboten würde und ganz gleich, ob der Anbieter auch einen Master in klinischer Psychologie vorweisen kann oder Zeichenlehrerin ist.
Vielleicht sind diese Beschränkungen auf besondere Schulen nicht so ernst gemeint – falls es um den Zugang zu einem freien Beruf an einem freien Markt mit freier Preisbildung geht. Immerhin stellt sich die Frage, ob Luxemburg mit seiner offenen und bunt zusammengewürfelten Gesellschaft es sich leisten könnte, nur eine knappe Handvoll Psychotherapieformen zur Ausübung freizugeben. Wie sich auch die Frage stellt, wie sinnvoll es wäre, Therapeuten, die ihren Abschluss im Ausland erworben haben und kein klinischer Psychologe oder Arzt im Grundberuf sind, die Berufsbezeichnung „Psychotherapeut“ zu versagen: So streng, wie Luxemburg werden soll mit der Auswahl der Grundberufe, sind nur noch Deutschland und die Schweiz. Das brandneue belgische Psychotherapeutengesetz zum Beispiel öffnet die Weiterbildung zum Psychotherapeuten bereits für Bachelor-Absolventen einer Hochschulausbildung in den Gesundheitsberufen, der Psychologie, der Erziehungs- oder der Sozialwissenschaften. Wer kein Psychologe ist, muss sich nur noch „Basisnotionen“ in Psychologie aneignen.
Allerdings ist in Belgien Psychotherapie als Krankenkassenleistung nur ein Fernziel, und in Deutschland rühren die strengen Maßstäbe an „psychologische Psychotherapeuten“ daher, dass das dort 1998 in Kraft getretene Psychotherapeutengesetz von Anfang an eine Kassen-Psychotherapie schaffen sollte. Soll das in Luxemburg nun auch so sein, stellt sich sofort die Kostenfrage und damit auch die nach Wirksamkeit und Wissenschaftlichkeit ganz neu. Die CNS hatte Mars Di Bartolomeo in einer sehr reservierten Note noch ihre Furcht mitgeteilt, es könnte „zu viel“ an Therapie zu bezahlen sein. Das Regierungsprogramm von Blau-Rot-Grün geht in eine ähnliche Richtung, wenn es im Kapitel „Gesundheit“ zwar verspricht, der Psychotherapie-Gesetzentwurf werde weitergetrieben, im Kapitel „Soziale Sicherheit“ aber ankündigt, „nennenswert ausgeweitet“ werde der Leistungskatalog der Krankenversicherung nicht.
Da könnte es durchaus sein, dass Luxemburg – der Kosten wegen und mit seiner „wissenschaftlich“ ausbildenden Uni, die zumindest derzeit einen starken Akzent auf die kognitive Verhaltenstherapie legt, die einen raschen Behandlungserfolg verspricht – Psychotherapie einengt auf einen Reparatur-Akt. Umso mehr, als laut Sozialversicherungsgesetzbuch die Krankenversicherung nur für das „Nützliche und Notwendige“ aufkommt, das dem „Stand der Wissenschaft“ entsprechen muss. Und weil im letzten Jahr in den USA eine Neuauflage des Manual für psychiatrische Störungen erschien. Es hat weltweiten Einfluss und erklärt Fälle für „psychiatrisch krank“, die das vorher noch nicht waren. Abnehmen werden die Kosten für Psychotherapien dadurch nicht.
Welche Therapieformen man als wirksam anerkennt und öffentlich bezahlt, erhält vor diesem Hintergrund eine eminente gesellschaftliche Bedeutung. Eine vielleicht jahrelang dauernde Psychoanalyse, die den Menschen nicht nur mit sich selber konfrontiert, sondern ihn auch zur Gesellschaft in Beziehung setzt und darüber womöglich zu ganz neuen Schlussfolgerungen gelangen lässt, kann nicht nur zu teuer erscheinen, sondern im neoliberalen Mainstream von Flexibilität und Produktivität unerwünscht werden. In Schweden wurde ermittelt, dass Leute, die eine Psychoanalyse absolviert haben, sich auffällig häufiger krank melden als der Durchschnitt der aktiven Bevölkerung. Nicht, weil sie gebrechlicher sind, sondern weil sie mehr auf sich selber achtgeben – und eine Erkältung lieber im Bett auskurieren, statt sich mit Fieber zur Arbeit zu schleppen. Das sind Zusammenhänge, die eine ganz ausführliche Psychotherapiedebatte wert sind, die nicht auf Politiker und Fachkreise beschränkt sein sollte.