Über „ein verständliches und wirksames Maßnahmenpaket zur Verbesserung der Wettbewerbsfähigkeit“ freute sich Premier Jean-Claude Juncker am Mittwoch nach einer Einigung mit den Vertretern der Unternehmerverbänden. Denn die Regierung hatte ihr Angebot vom 29. Oktober bei der von verschiedenen Unternehmern als „Frechheit“ angesehenen Kompensation der Indexanpassungen deutlich nachgebessert. Mit Ausnahme der den Gewerkschaften mit weiten Abstrichen am Spar- und Steuerpaket abgerungenen kleinen Indexmanipulation hatte sie aber Forderungen nach Strukturreformen zur dauerhaften Senkung der Lohnstückkosten abgeblockt. So kommt die im Frühjahr begonnene Tripartite mit zwei Separatfrieden doch noch zu einem glücklichen Ende und die CSV/LSAP-Koalition zur Ruhe.
Es bleibt bei der bereits Ende Oktober abgemachten Kompensation der Mindestlohnerhöhung. UEL-Präsident Michel Wurth freute sich am Mittwoch, dass dadurch verhindert werde, dass höhere Mindestlohnkosten zu mehr Arbeitslosigkeit und Betriebsverlagerungen führten.
Der Gesetzentwurf der Regierung zur diese Woche im Parlament verabschiedeten Mindestlohnerhöhung um 1,9 Prozent ab 1. Januar beziffert die Erhöhung der Lohnmasse auf 18,59 Millionen Euro und die Kosten der Erhöhung der Sozialabgaben und der beitragspflichtigen Decke auf 4,46 Millionen. So dass die Mindestlohnerhöhung die Betriebe insgesamt 23,05 Millionen Euro kosten würde.
Laut Jean-Claude Juncker zahlt der Staat nun 25 Millionen Euro in die Mutualité des employeurs, die mit der Einführung des arbeitsrechtlichen Einheitsstatuts gegründete Versicherung der Betriebe für die Lohnfortzahlung im Krankheitsfall. An den Unternehmern, die diese Mutualität verwalten, ist es dann, das Geld zusammen mit dem Centre commun de la sécurité sociale unter den Betrieben aufzuteilen. Bereits in den Verhandlungen Ende Oktober waren die Möglichkeiten erörtert worden, entweder die Beiträge für alle versicherten Betriebe zu senken oder die Leistungen für jene Betriebe zu erhöhen, die Löhne im Krankheitsfall fortzahlen müssen.
Zur Finanzierung dieser Kosten sollen die rund 20 Millionen Euro herangezogen werden, die der Staat jährlich dadurch spart, dass die Krankenversicherungsbeiträge nächstes Jahr nicht, wie geplant, um 0,4 Prozent, sondern bloß um 0,2 Prozent und damit auch die staatlichen Zuschüsse weniger erhöht werden. Die Regierung versprach den Unternehmern, dass es bis zum Ende der Legislaturperiode weder zu einer Erhöhung der Krankenkassen-, noch der Rentenversicherungsbeiträge kommt.
Dass es bei der Kompensation der Mindestlohnerhöhung bleibt, ist insofern erstaunlich, als LSAP-Fraktionssprecher Lucien Lux noch vor einer Woche, während der Haushaltsdebatten im Parlament, bemängelt hatte: „Jedenfalls, und ich wiederhole das, was der Haushaltsberichterstatter gesagt hat, dass man Kompensation den Unternehmern gibt für die Erhöhung des Mindestlohns, ist jedenfalls ein Weg, sowohl in der Frage der Darstellung wie auch effektiv ein Weg, der mit uns nicht zu gehen ist. Denn wenn wir einmal anfangen, das zu tun, dann bekommen wir morgen bei jeder Mindestlohnerhöhung Diskussionen darüber.“
Nach der Einigung diese Woche meinte Lux nun: „Wir waren für einmalige finanzielle Hilfen im Rahmen der Krisenbewältigung, um die Wettbewerbsfähigkeit unserer Betriebe zu stärken und Arbeitsplätze abzusichern. Wir waren und bleiben aber gegen ein System der Kompensation der Indextranche und der Mindestlohnerhöhung, da dadurch ein Druck bei zukünftigen Lohnanpassungen entstehen würde. Wir sind zufrieden zu sehen, dass unsere Bedenken beachtet wurden.“
Die UEL bedauert dagegen, so Michel Wurth, dass sie mit ihrer Forderung nach einer zweijährigen Aussetzung des Indexsystems nicht durchkam. Aber sie hat wohl realistisch eingesehen, dass derzeit politisch nicht mehr durchzusetzen ist als die den Gewerkschaften abgerungene verzögerte Auszahlung von Indextranchen.
Im Gegensatz zur Kompensation der Mindestlohnerhöhung darf die Teilkompensation der Indexanpassung aber nicht mehr so heißen. Beziehungsweise wurde auf die Ende Oktober vorgeschlagene Kompensation mittels eines Steuernachlasses ab 2012 verzichtet. Denn sie wurde, so Michel Wurth, als schwierig in der praktischen Anwendung kritisiert. Unter anderem weil viele Klein- und Mittelbetriebe kaum oder überhaupt keine Steuern zahlen und jede Lösung zu Umverteilungen zwischen verschiedenen Gruppen von Betrieben geführt hätte.
Deshalb einigte man sich schließlich auf Zuschüsse bei der Unfallversicherung und der Fortbildung. Während die Regierung am Mittwochnachmittag noch mit den Unternehmern verhandelte, debattierte das Parlament drei Straßen weiter über die Einführung eines einheitlichen Beitragssatzes zur Unfallversicherung, und als das Parlament über einen Satz von 1,25 Prozent abstimmte, war man sich im Staatsministerium einig, den Satz um 0,10 Prozentpunkt auf 1,15 Prozent zu senken. Dadurch wird die Senkung des Beitragssatzes für Handwerksbetriebe mit gefährlichen Arbeitsbedingungen noch ein wenig größer und die Erhöhung des Satzes für Banken ein wenig geringer. Der Staat schießt dafür der Unfallversicherung 2011 und 2012 jeweils rund 20 Millionen Euro zu. OGB-L-Präsident Jean-Claude Reding ist gleich aufgefallen, dass diese Beitragssenkung um 0,10 Prozent jenen 0,10 Prozent entspricht, um welche die Krankenkassenbeiträge der Betriebe steigen.
Außerdem erhöht der Staat seine Beteiligung an der betrieblichen Weiterbildung. Durch das Gesetz über die Reform der Weiterbildung wurde der staatliche Zuschuss zu den Fortbildungskosten der Betriebe von zehn auf 14,4 Prozent erhöht. Nun soll der Beitrag beinahe verdoppelt und auf 25 Prozent erhöht werden. Bei einer unveränderten Zahl der sich weiterbildenden Beschäftigten macht das Mehrkosten von 20 Millionen jährlich aus. Michel Wurth zitierte die höhere Bezuschussung der Weiterbildung als Beispiel für die Weitsicht und das Verantwortungsbewusstsein der Unternehmen, denen es nicht kurzfristig um einen „Scheck“ gegangen sei, sondern um die langfristige Verbesserung der Qualifikation und Produktivität.
Der entscheidende Vorteil der nun beschlossenen Regelung für die Betriebe aber ist, dass die Ende Oktober vorgeschlagene Kompensation der Indexanpassung hypothetisch war: Sie sollte lediglich fällig werden, wenn eine Indextranche zwischen Oktober und Dezember 2011 oder 2012 ausgezahlt würde, und hätte dann theoretisch bis zu 100 Millionen Euro ausmachen können. Eine Indexanpassung nach Dezember wäre dagegen mit null Euro kompensiert worden, obwohl die Lohnkosten dann ab Januar ganz real gestiegen wären.
Deshalb hatten sich viele Unternehmer durch das als Mogelpackung angesehene Regierungsangebot vom Oktober zum Narren gehalten gefühlt, und die Regierung besserte deutlich nach, um eine Einigung zu erzielen. Die nun beschlossene Kompensation wird in jedem Fall und unabhängig von der Fälligkeit einer Indextranche gezahlt und dies schon nächstes Jahr, statt frühestens 2012. Die erhöhte staatliche Beteiligung an den Fortbildungskosten wird sogar nach 2012 weitergeführt und endgültig werden.
Auch wenn LSAP-Präsident Alex Bodry am Mittwoch meinte: „Wir waren von Anfang an der Ansicht, dass kein Präzedenzfall geschaffen werden darf, der zu einem Einstieg in eine dauerhafte, staatliche Lohnsubventionierung führen würde. Der finanzielle Impakt für das Staatsbudget muss einmalig bleiben.“
Die Unternehmer hatten in den vergangenen Wochen angekündigt, dass es ihnen nicht um einen Scheck, sondern um Strukturreformen gehe, mit denen die Wettbewerbsfähigkeit der Betriebe erhöht, das heißt die Entwicklung der Lohnstückkosten gestoppt oder gar umgekehrt würde. Aber die einmalige Kompensation der Mindestlohnerhöhung, die zeitlich begrenzte Senkung der Unfallversicherungsbeitäge und der höhere Zuschuss zu den Weiterbildungskosten können schwerlich als strukturelle Reformen bewertet werden. Die vereinfachten Prozeduren für Bebauungspläne und Betriebsniederlassungen oder der Kampf gegen das Krankfeiern sind dagegen Versprechen, die seit Jahren in jedem Tripartite-Abkommen auftauchen.
UEL-Präsdient Michel Wurth bewertete die Einigung deshalb eher als Etappensieg. Dadurch werde sich „2011 die Wettbewerbsfähigkeit nicht verschlechtert“. Aber die Strukturreformen sind nur aufgeschoben. „Wir sind noch nicht am Ende des Tunnels“.