Sagt ein Mieter zu seinem Vermieter, er finde die Miete für seine Wohnung zu hoch. Sagt der Vermieter: Dann zieh’ doch aus! Gibt der Mieter keine Ruhe und wendet sich an die kommunale Mietkommission. Die stellt Recherchen an und gelangt zu dem Schluss, dass nach den laut Mietgesetz geltenden Regeln der Mieter tatsächlich zu viel bezahlt. Also senkt der Vermieter den monatlichen Preis. Wenig später aber lässt er den Mieter wissen, er brauche die Wohnung für einen Eigenbedarf. Was vielleicht stimmt, vielleicht Vergeltung ist. Der Mieter begibt sich auf den freien Markt, den teuren, und verflucht seinen Leichtsinn, sich mit dem Vermieter angelegt zu haben.
Das Beispiel ist konstruiert, zeigt aber, worauf die von der Regierung angestrebte Mietgesetzänderung wahrscheinlich keine Antwort zu geben vermag oder nur eine unzureichende. Noch ist der Text des Änderungsentwurfs nicht publik. Wohnungsbauminister Henri Kox (Grüne) stellte am Mittwoch zunächst die „großen Linien“ vor, machte aber wichtige politische Aussagen: Nein, wie hoch das in eine Mietwohnung investierte Kapital ist, soll nicht im Mietvertrag festgehalten werden. Nein, die Einregistrierungs- und Domänenverwaltung soll nicht zur Anlaufstelle werden, bei der jeder Mieter sich nach dem investierten Kapital erkundigen kann. Und nein, es ist nicht beabsichtigt, dafür zu sorgen, dass Mietverträge massenhaft angefochten werden können. Henri Kox stellt sich vor, dass das nur bei „Missbräuchen“ geschehen soll. Missbrauch wäre zum Beispiel, wenn in einer Wohnung Schimmelpilze wachsen, aber der Vermieter statt fünf Prozent vom investierten Kapital das Zehn- oder Zwanzigfache an monatlicher Miete verlangt und obendrein keinen Abschlag wegen Alterung und Abnutzung der Wohnung gewährt.
Kapital, Abschlag, Rendite: Wer in Luxemburg auf dem freien Markt eine Wohnung mietet, sollte sich mit ökonomischen Zusammenhängen auskennen. Die „fünf Prozent vom investierten Kapital“ sind deshalb so wichtig, weil ein Vermieter aus seinem in eine Wohnung investierten Kapital nicht mehr als fünf Prozent an jährlicher Rendite beziehen darf. Eigentlich. Das ist eine Art Mieten-Deckel, das Prinzip gilt seit 1955. Bei ihm soll es bleiben, aber „transparenter und für alle nachvollziehbarer“, so der Minister. Das Problem ist nur, dass auf dem freien Markt die Preise vielleicht nicht nur deshalb so hoch sind, weil das Angebot knapp ist, Grundstücks- und Baukosten steigen. Sondern womöglich auch, weil „Missbräuche“ nicht selten sind, da der Markt sie hergibt. Der Wohnungsbauminister möchte, dass der Staat sich in dieser Frage möglichst raushält, dass Mieter und Vermieter Vertragsparteien bleiben. Streitfälle sollen die kommunalen Mietkommissionen „schlichten“, die Schlichtung soll zu ihrem Auftrag werden. Die Idee ist gut, die Frage ist nur, ob das viel ändert an dem Machtgefälle auf dem freien Mietmarkt zwischen denen, die haben, und denen, die nicht haben. Denn es gibt noch viele andere, die nicht haben, und alle suchen sie nach einer möglichst bezahlbaren Wohnung. Dass am Ende eines von einer Mietkommission geschlichteten Streits ein Vermieter den Mieter nicht doch vor die Tür setzt, bleibt noch zu zeigen. Solange werden Mieter sich fürchten.
Natürlich ginge es auch einfacher. Etwa, indem lokale Referenzmieten festgelegt würden, die nicht überschritten werden dürften. Wobei eine Rendite für den Besitzer garantiert bliebe. Doch solche Ideen, bei denen zugebenermaßen eine Verwaltung eine Rolle zu spielen bekäme, sind derart „linksextrem“, dass auch der grüne Wohnungsbauminister sie nicht nur aus Koalitionsräson nicht gut findet. Im Land der Besitzer ist das wenig erstaunlich. Erstaunlich wäre dagegen, wenn schon bald jener öffentliche „Parallelmarkt“ entsteht, der, wie Kox verspricht, für ganz viele bezahlbare Mietwohnungen sorgen wird. Daraus folgt, den freien Markt doch stärker zu regulieren.