Das Koalitionsabkommen von 1999 sah vor, zwei neue Rentenstudien in Auftrag zu gaben: eine aktuarielle Berechnung – die BIT-Studie – und eine über die rentablere Anlage der Reserven. Seit kurzem liegt nun auch die Étude sur la politique de placement du régime général des pensions des Unternehmensberaters PricewaterhouseCoopers vor. Sie sollte Vorschläge machen, wie die immerhin 160 Milliarden Rücklagen der Pensionskassen gewinnbringender angelegt werden können, da sie bisher „zu vorsichtig“ verwaltet würden.
Doch gerade den ständigen Vorwurf der übertriebenen Vorsicht stellt die Studie in Frage und findet, dass die Pensionsreserven in Wirklichkeit nicht vorsichtig genug angelegt seien. Zwar sei das rein finanzielle Risiko gering, aber der Ertrag sei so niedrig, dass in Zeiten schlechter wirtschaftlicher Konjunktur das Ziel der Mindestreserven von zwei Jahren Rentenleistungen unterschritten werden könnte.
Deshalb rät die Studie, die kurzfristige Anlage, die derzeit immerhin 35 Prozent der Reserven betrifft, ganz abzuschaffen, weil der Zinsertrag dieser Bankkonten zu gering sei. Dafür sollen die Pensionskassen zu 20 Prozent auch in Aktien investieren, was derzeit gar nicht der Fall ist, und den Anteil ihrer Anleihen in Euro von elf auf 26 Prozent erhöhen. Das Betriebskapital und die ausstehenden Forderungen sollen bei jeweils 14 Prozent, die Darlehen bei 20 Prozent bleiben. Sechs Prozent der Reserven sollen auch in Immobilien angelegt bleiben, die zwar nicht weiter rentabel seien, aber beispielsweise als Büroräume an den Staat vermietet seien.
Auf diese Weise könnte der durchschnittliche Ertrag in guten Jahren 5,4 statt derzeit drei Prozent betragen, in schlechten immerhin noch fünf statt derzeit 2,7 Prozent. Innerhalb von fünf Jahren könnten die Pensionskassen so im Vergleich zu ihrem heutigen Portefeuille drei Milliarden mehr einnehmen. Drei Milliarden in fünf Jahren sind zwar nicht zu verwerfen, aber im Vergleich zur Gesamtrentenmasse stellen sie nicht die von manchen erhofften Mehreinnahmen dar, mit der sich eine neue Rentenpolitik finanzieren lässt.
PricewaterhouseCoopers schlägt vor, die Rentenreserven in einen eigens zu gründenden Investmentfonds nach dem Gesetz vom 19. Juli 1991 einzubringen, der unterschiedliche Abteilungen für die verschiedenen Wertpapier- und Vermögensformen enthalte, welche aber nicht zuletzt wegen der notwendigen Kontrolle und Transparenz von einer einzigen Bank verwahrt werden sollen. Weil der Aufbau einer eigenen Asset management-Abteilung bei den Rentenkassen lange dauere und die dafür benötigten Spezialisten sehr teuer seien, wird eine passive, nach genauen Vorgaben an Indizes ausgerichtete Vermögensverwaltung durch gewerbliche Vermögensverwalter mit unterschiedlichen Spezialisierungen nahegelegt.
Auf jeden Fall müssten die gesetzlichen Investitionsvorschriften für die Pensionsreserven geändert werden – was der Regierungsrat bereits am vergangenen Freitag beschloss.