Den Grundstein einer schönen Tradition sollte Großherzog Henri legen. Das hatte sich zumindest Premierminister Jean-Claude Juncker gewünscht. Denn am 9. Oktober 2001 hatte das Staats-oberhaupt nicht, wie gewöhnlich, seinem Premier durch einenim Memorial veröffentlichten Erlass die Vollmacht übertragen,die zu Ende gehende Parlamentssession zu schließen und eine neue zu eröffnen. Sondern der Großherzog war, zusammen mit Großherzogin Maria Teresa und seinen Leibwächtern, über einen roten Teppich aus dem Palais in die Kammer geschritten, um die Session für eröffnet zu erklären und eine Thronrede zu halten wie einst der Prinz-Statthalter des niederländischen Königs.
Mit dem gerade auf den Thron gekommenen Großherzog sollte damals ein neuer, bürgernaher Stil versucht und die Politik ein Stück symbolisch remonarchisiert, also konservativer und autoritärer werden. Allerdings warnten einige Politiker diskret, dies nicht zu übertreiben, so dass der Großherzog in seiner Ansprache nur versprechen konnte, „d’Ouvertür vun der éischter Session vun enger neier Legislaturperiod méi feierlech ze maachen“.
Nach den Wahlen eröffnete Großherzog Henri dann am 12. Okto-ber 2004 zum zweiten Mal eine Kammersession und Legislaturperiode. Kammerpräsident Lucien Weiler zählte in seiner Begrüßungsansprache stolz die engen Beziehungen zwischen dem Großherzog und dem Parlament auf, beispielsweise das Vorrecht, dass keine vom Parlament verabschiedeten Gesetze „a Kraaft trieden ouni Är ‚Sanktioun’“. Vier Jahre später wurde das Vorrecht der „Sanktioun“ überstürzt abgeschafft, als der Großherzog sich weigerte, der Regelung der Euthanasie Gesetzeskraft zu verleihen.
Auch die Eröffnung der Kammersession ist ein althergebrachtes Vorrecht, das während 124 Jahren in der Verfassung geschlummert hatte, ohne wörtlich genommen zu werden. Wie die meisten anderen, denen das wild entschlossene Parlament den Kampf angesagt hat, soll es mit Artikel 76 der großen Verfassungsrevision, die der CSV-Abgeordnete Paul-Henri Meyers im April auf den Instanzenweg schickte, ersatzlos abgeschafft werden.
Doch so lange hatte das Kammerbüro nicht warten wollen und hatte den Staatschef, der am Dienstag dieser Woche die neue Legislaturperiode eröffnen sollte, diskret wieder ausgeladen. Damit ist die schöne Tradition nach zwei Versuchen schon wieder beendet. Aber das Signal der Legislative an das Staatsoberhaupt überrascht in seiner Unmissverständlichkeit: Nach der von ihm ausgelösten Verfassungskrise ist der Großherzog nicht mehr gerne gesehen im Parlament. Statt dessen marschierten die Abgeordneten nach der Kammersitzung am Dienstag ebenso symbolträchtig nach nebenan zu einem Empfang in den großherzoglichen Palast: Der Schuster soll bei seinem Leisten, der Großherzog in seinem Palais bleiben.
In seiner Rede zur Eröffnung der Kammersession 2001 hatte der Großherzog daran erinnert: „Hu mir et vergiess, datt d’Vollek a sengem Fräiheetsdrang Revolutioune gemaach huet, fir iwwer e Parlament d’Recht op Selbstbestëmmong ze kréien?“ Dann vergaß er es selbst, und nun ist es zu spät.