ZUFALLSGESPRÄCH MIT DEM MANN IN DER EISENBAHN

Kreuzbänder

d'Lëtzebuerger Land vom 06.03.2026

Kreuzbänder sind zwei Faserbänder im Knie von Säugetieren. Sie verbinden über Kreuz Oberschenkel und Schienbein. Bei Bewegungen geben sie dem Gelenk Halt. Bei Überdehnung des Gelenks können sie reißen. Etwa bei Sport- oder Verkehrsunfällen.

Dann kann eine Knieoperation nötig werden. Im hauptstädtischen Centre hospitalier geschieht dies in Lohnarbeit: Die Ärzte sind Angestellte des Krankenhauses. Sie sind Teil einer Hierarchie.

In anderen Krankenhäusern operieren Chirurgen als Selbständige. Dazu unterschreiben sie mit dem Krankenhaus einen Contrat d’agrément. Eine Geschäftsvereinbarung über Naturalleistungen, keinen Arbeitsvertrag: Der Arzt arbeitet „en régime libéral, non salarié“. So die Präambel der Vereinbarung. „[S]ous sa propre responsabilité et en toute indépendance et autonomie professionnelles.“

„En régime libéral“ ist der Krankenhausarzt mittelständischer Kleinunternehmer. Anders als eine Friseurin, ein Schreiner braucht er kein Kapital aufzubringen. Konstantes Kapital (Operationssäle, medizinisches Gerät), variables Kapital (Assistentinnen, Pfleger) stellt das Krankenhaus. Artikel zwei der Vereinbarung bestimmt: „Le droit d’accès et l’activité du médecin à l’établissement hospitalier ne donnent lieu à aucun transfert d’argent au profit de l’établissement.“

Vor vier Jahren wunderte sich die Salariatskammer: Die Vereinbarung „n’oblige ni à un partage d’honoraires ni à une participation aux frais, ni ne prévoit un objectif qualitatif ou quantitatif défini“ (Gesetzentwurf 8013.02).

Um möglichst objektiv zu entscheiden, ob und wie operiert wird, gibt es Bewertungsverfahren, statistische Modelle auf der Grundlage klinischer Studien, der Forschungsliteratur. Zwischen Verwissenschaftlichung und Managerismus. Dagegen verteidigt der Ärzteverband AMMD „l’art médical“: den Arzt als Künstler. Sie stellt Kriterien, Standards, Bewertungen, Kontrollen als Angriffe auf die Therapiefreiheit dar.

„Le médecin est libre de ses prescriptions qui seront celles qu’il estime les plus appropriées en la circonstance“ (Code de déontologie médicale, Arrêté ministériel, 21.5.1991). Für den Arzt als Arzt ist Therapiefreiheit die freie Wahl der Behandlung. Für den Arzt als Privatunternehmer ist sie Handelsfreiheit. Therapiefreiheit in einer kostenfrei benutzten Krankenhausinfrastruktur fördert die Umsatzsteigerung. Auf Kosten der Krankenversicherung, der Patienten. Für eine Kreuzbandrekonstruktion verrechnet der Arzt je nach Verletzung, chirurgischem Verfahren bis zu 10 000 Euro.

Vergangene Woche kündigten die Hôpitaux Robert Schuman die Zulassungsvereinbarung eines Chirurgen. Patienten, Berufskollegen, Collège médical, Gesundheitsministerin werfen ihm vor, unnötige Kreuzbandoperationen vorgenommen zu haben. Eine Kreuzbandoperation bedeutet: wochenlange Schmerzen, Arbeitsunfähigkeit, monatelang eingeschränkte Bewegungsfreiheit, Knieschiene, Reha-Training. Nach eigenen Angaben nimmt Doktor Philippe Wilmes jährlich 80 Kreuzbandoperationen vor (RTL, 3.2.26). Das entspricht Einnahmen von weit über einer halben Million Euro vor Steuern.

Auf die Vorwürfe reagierte der Arzt als Unternehmer: Er kaufte bei einer Kommunikationsfirma eine Krisenstrategie. Stellte sich auf einer Web-Seite als Opfer von Geschäftsschädigung, Parteipolitik dar. Heuerte einen Rechtsanwalt an, um aus einem medizinischen einen prozeduralen Skandal zu machen.

Der Deontologiekodex besagt: „La médecine ne doit pas être pratiquée comme un commerce.“ Diese Woche eröffnete der Arzt seine Firma Findelclinic. Das Collège médical warnte: „[L]a financiarisation de la médecine, malgré les dérives connues, semble peu à peu dépeindre sur certains praticiens.“ Es klagte über eine „évolution perverse“, eine „financiarisation croissante de l’exercice professionnel“ zugunsten „des considérations économiques au détriment de la primauté de la santé publique“ (12.11.25). Aus der liberalen Medizin wird die neoliberale Medizin.

Romain Hilgert
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