BTS-Studiengang

"Diskussionsstoff"

d'Lëtzebuerger Land du 19.02.2009

Verglichen mit dem Hochschulgesetz von 2003, den er ergänzen soll, ist es kein sehr langer Text, noch dazu klingt er recht trocken und technisch. Und dennoch dürfte die Gesetzesvorlage Nr. 5876 aus dem Hochschulministerium schon bald für Diskussionen in der schwarz-roten Koalition sorgen. Auf 18 Seiten regelt der Entwurf den Kurzzeitstudiengang Brevet de technicien supérieur (BTS), der bisher lediglich in einem Nebensatz im Gesetz von 1990 über die technischen Lyzeen erwähnt ist. Mit dem Entwurf bekäme die Berufsfortbildung einen gesetzlichen Rahmen. Zudem wird die höhere Bildung insgesamt neu strukturiert und für weitere – auch private – Bildungsanbieter geöffnet.

„Enseignement supérieur ist mehr als nur die universitäre Ausbildung“, betont Hochschulminister François Biltgen (CSV) im Gespräch mit dem Land. Neben dem Bachelor, dem Master und dem Doktorat, die allesamt an der Uni erworben werden können, wird der BTS als kürzere berufsorientierte Weiterbildung unterhalb des Bachelors festgezurrt. Die von der Handwerkskammer geäußerte Sorge über eine mangelnde Abgrenzung zum Bachelor profes-sionnel teilt Biltgen nicht: „Der BTS ist praxisnäher ausgerichtet, der Bachelor akademischer“. Studienwillige können den Abschluss wie bisher an technischen und – das ist neu – auch an klassischen Lyzeen erwerben. Um die nötige Praxisnähe zu gewährleisten, sollen Schulen und Betriebe eng zusammenarbeiten: nach dem Prinzip der „alternance“ mit Praktika oder Lehrvertrag, ähnlich wie es bei den DAP- und Techniker-Ausbildungen der Fall ist. 

Mit der Initiative will der Gesetzgeber dem Mangel an hoch qualifizierten Fachkräften entgegenwirken. Zwischen elf und 45 Prozent je nach Sektor und Beruf beträgt in der Groß­region der Anteil der Arbeitsplätze, die von BTS-Absolventen belegt sind. Im Einwanderungsland Luxemburg verläuft die demographische Kurve nicht gar so drastisch wie in anderen Ländern, in den technischen und den Ingenieursberufen fehlt es aber heute schon an fähigen Leuten. Mit Hinweis auf die Wissensgesellschaft kommt aus Brüssel die ehrgeizige Empfehlung, bis 2014 den Anteil der Erwerbskräfte mit Hochschulstudien auf 50 Prozent anzuheben. Für das Jahr 2008/2009 sind in Luxemburg 237 Studenten in zehn BTS-Ausbildungen eingeschrieben. Mit den Bac+3-Abschlüssen sei man heute bereits bei 56 Prozent, rechnet Biltgen stolz vor. Der Großregion sei Dank. 

Aber Bac plus drei ist kein Bachelor, was nicht zuletzt der Hochschulminister selbst oft genug betont hat, und ob der zweijährige BTS den Bedarf an höherer Qualifizierung wird abdecken können, muss sich erst noch zeigen. Im Gesundheitssektor fordern die Gewerkschaften den Bachelor als Ausbildung fürs Pflegepersonal, mit der Begründung, die immer komplexer werdenden Arbeitsabläufe und der technologische Fortschritt machten eine Spezialisierung unumgänglich. Der Entwurf nennt neben kommerziellen und industriellen ausdrücklich die Krankenpflegeberufe als potenzielle BTS-Karrieren, da ist Streit vorprogrammiert.

Das ist aber nicht der einzige Punkt, der Zündstoff liefert: Der Entwurf sieht Studiengebühren vor. Was für Biltgen folgerichtig ist, weil dieselbe Regelung für andere Universitätsstudiengänge und zudem für den Meisterbrief gelte, ist für die ehemalige Privatangestelltenkammer ein Verstoß gegen geltendes Gewohnheitsrecht: Schüler, die am Lycée des Arts et Métiers ihren BTS im Bereich Medien oder am Lycée technique École de commerce et de gestion im Bereich Gestion oder Management absolvieren, müssen dafür nichts bezahlen. Noch nicht. Aus Sicht einer sozialistischen Bildungspolitik, die Chancengerechtigkeit ihr oberstes Ziel nennt, macht das Gratisangebot Sinn; die BTS-Studiengänge aber unterstehen dem Hochschulministerium. 

Biltgen hat Fürsprecher: Das Oberste Verwaltungsgericht Baden-Württem­burg hat in einem Grundsatzurteil festgestellt, Studiengebühren seien nicht per se unsozial und ungerecht. Eine Studie des Hochschulinformations-Systems, die das Bildungsministerium in Berlin unter Verschluss hielt, legt allerdings nahe, dass Studenten aus bildungsfernen Schichten von Gebühren abgeschreckt werden. Der linken Studentenorganisation Unel dürften die Pläne des christlich-sozialen Ministers daher sauer aufstoßen.Für noch mehr Streit und Verwirrung aber wird Artikel 14 von Biltgens Gesetzesvorschlag sorgen. Der sieht vor, dass BTS-Anwärter/innen mit dreijähriger Berufspraxis, die keine herkömmliche Hochschulberechtigung vorweisen können, also kein Bac und kein Technikerdiplom, sich ihre Berufserfahrung für das Zulassungsverfahren anrechnen lassen können. Europaweit firmiert diese Methode unter dem umständlichen Namen „validation des acquis de l’experience“ (VAE, im Unterschied zur „validation des acquis profession-nels“, VAP). Was wie eine großzügige Öffnung für Spätstarter oder berufliche Quereinsteiger und eine Fortsetzung der Philosophie der Berufsausbildungsreform klingt, ist es nur bedingt: Anders als das im Dezember verabschiedete Berufsausbildungsgesetz, das in Artikel 45 die Anerkennung von Berufserfahrung ausdrücklich für den Abschluss Brevet de technicien supérieur (Art. 46) erlaubt, will der Hochschulminister diese nur für den Zugang gestatten. 

„Les deux textes ne sont pas compatibles“, stellt die ehemalige Arbeiterkammer, in ihrem Gutachten vom November fest. Die Angestelltenkammer, mit der Arbeiterkammer inzwischen zur Chambre des salariés verschmolzen, klingt diplomatischer, wenngleich nicht minder entschieden: „L’article 3 du présent projet donne une définition restrictive de la procédure de validation  des acquis de l’expérience“. Sie lädt den Gesetzgeber ein, „à rendre plus claires les parties du texte qui traitent du dispositif en questions“. 

Noch mehr aber wundert man sich im Unterrichtsministerium über die neue Lesart des Hochschulministeriums, waren doch dem Berufsbildungsgesetz jahrelange Beratun­gen mit den Kammern, den Arbeitgebern und den Gewerkschaf­ten vorausgegangen, über deren Verlauf der Koalitionspartner stets informiert gewesen war. Reklamationen habe es aber „zu keinem Zeitpunkt“ gegeben, heißt es. Nun rächt es sich, dass der Gesetzgeber das komplizierte, von der EU gepushte Thema  der gegenseitigen Anerkennung von Berufsqualifikationen und -erfahrung nicht schon früher in einem eigenen Gesetz angegangen ist. Vielmehr gibt es Versatzstücke im Uni-Gesetz von 2003, in der Berufsausbildung und nun auch beim BTS. Das kann nicht gut gehen.

Was für Nicht-Eingeweihte wie ein unwichtiges Detail klingt, kann für Berufsplanung des Einzelnen weit reichende Folgen haben: Wenn jemand seine langjährige Berufserfahrung in Luxemburg per Validierungsverfahren nicht als dem BTS gleichwertig anerkannt bekommt, jenseits der Grenze aber schon. „Diese Leute werden dann nach Frankreich fahren, um dort den Abschluss sofort zu erhalten, für den sie in Luxemburg nochmals die Schulbank drücken müssten“, geben Insider zu bedenken. Das aber ist nicht nur eine Kostenfrage: Im Wettbewerb um die besten Köpfe ist es ein handfester Standortnachteil. 

Was auch erklärt, warum die Berufskammern sich öffentlich bislang zum komplizierten Validierungsverfahren eher abwartend bis positiv geäußert haben. Anders als beispielsweise in Deutschland, wo die Debatte um die Anerkennung sowohl von Berufsabschlüssen als auch von Berufserfahrung von teils heftigen Polemiken geprägt ist, weil einige Berufsverbände die Qualität des dualen Ausbildungssystems in Gefahr sehen, fällt die Reaktion hierzulande pragmatischer aus. Als das Unterrichtsministerium im Laufe der Beratungen zur Berufsausbildungsreform erstmals Pläne für das neue Anerkennungsverfahren für Berufsabschlüsse unterbreitete, waren es die Berufskammern, die sich dafür einsetzten, das Verfahren auf die Berufserfahrung auszudehnen – in der Hoffnung, mit einer großzügigeren Anerkennung mehr Leute für weiterführende Studien begeistern und somit das Sackgassen-Image der Berufsausbildung endlich abstreifen zu können.

Seine restriktivere Vorgehensweise will der Hochschulminister indes als Ausdruck eines anderen Ansatzes gelesen haben: Während für die Arbeiterkammer der BTS zur Berufsausbildung zählt, betont Biltgen den weiterführenden Charakter der Ausbildung als „Essenz“ des Gesetzentwurfes, der es erlaube, „an universitäre Diplome anzuknüpfen“. Dies habe die Privat­ange­stell­tenkam-mer verstanden. 

Die Einschätzung überrascht, denn auch wenn die Kammer in ihrem Gutachten weniger nörgelig als die Arbeiterkammer klingt, in der Sache ist die Kritik dieselbe. Puristisch trennscharf ist die Unterscheidung zwischen Berufsausbildung und weiterführendem BTS nicht zu haben. Auch vom Minister nicht, der davon spricht, die Welt des Akademikers und die des Praktikers einander näher  bringen zu wollen. Oder auch: die Berufsausbildung „von unten nach oben durchlässiger“ und anschlussfähig an die Universität zu machen, wie Parteikollege Marcel Oberweis es ausdrückt, der  Interesse angemeldet hat, den Gesetzentwurf als Berichterstatter zu begleiten. So dass Biltgens abweichende Definition eigentlich nur so zu verstehen ist: als späte, aber deutliche Warnung ans sozialistisch geführte Unterrichtsministerium, nicht in fremden Revieren  zu wildern. Es gebe „Diskussionsstoff“, räumt der CSV-Politiker freimütig ein.

In Fahrt kommen wird die Debatte wohl schon Anfang März, wenn das Gutachten des Staatsrates vorliegebn soll. Der hatte bereits bei der Berufsausbildungsreform moniert, dass bei der „validation des acquis“ nicht auch der „Secondaire générale“ einbezogen wurde. So dass die Chancen nicht schlecht stehen, dass am Ende doch noch ein kohärenter Text kommen wird. Dann wird vielleicht auch die Finanzierung geklärt; der Entwurf schweigt dazu, auf Land-Nachfrage veranschlagt das Hochschulministerium die Kosten pro BTS-Studienplatz auf 16 854 Euro.  

Ines Kurschat
© 2023 d’Lëtzebuerger Land