Später gehen

d'Lëtzebuerger Land vom 28.03.2025

Zu den Anregungen an die Regierung aus der großen Rentendebatte im Parlament vorige Woche zählte die, das „tatsächliche“ Renteneintrittsalter näher an das legale von
65 zu bringen. Nicht nur von CSV und DP kam das, die meisten Oppositionsparteien argumentierten auch in diese Richtung. „Dacks fatzeg fréi“ werde der Ruhestand angetreten, fand Pirat Sven Clement. Entgegenwirken könne man mit „Anreizen“, länger zu arbeiten, und mit „Teilzeitmodellen“. Djuna Bernard von den Grünen deutete an, ein „Koeffizient körperliche Abnutzung“ könne erlauben, „eher in Pension zu gehen“. Was implizieren würde, dass es bei kleinem Koeffizient später würde, doch so deutlich wurden die Grünen nicht. Die LSAP auch nicht, die „travaux pénibles nach dem französischen Modell definieren“ würde, so Fraktionspräsidentin Taina Bofferding. Am Klarsten äußerte sich die ADR: Das Mindestalter, ab welchem eine vorgezogene Rente angetreten werden kann, sollte um ein Jahr erhöht werden. Über zwölf Jahre gestreckt und um je einen Monat pro Jahr. Ehe „langfristig“ zum Kapitaldeckungsverfahren übergegangen würde.

Zum Hintergrund haben diese Ideen, dass 2023 im Privatsektor eine Altersrente mit durchschnittlich 61,3 Jahren angetreten wurde. Im öffentlichen Dienst lag der Schnitt 2024 bei 60,67 Jahren, wenn man Polizist/innen und Berufsmilitärs ausklammert. Vergleiche mit dem öffentlichen Dienst sind wegen des Übergangsregimes, in das die meisten Pensionierten fallen, nicht leicht. Im

Politisch hätte es Konsequenzen, das tatsächliche Rentenalter näher ans legale bringen zu wollen. Denn die Frage wäre, wie. Extra Anreize, länger zu arbeiten, gibt es seit dem Rententischgesetz von 2002. Sie wirken aber nicht, wie die Generalinspektion der Sozialversicherung Ende vergangenen Jahres vorrechnete. Eine Kombination Teilrente-Teilzeit, wie sie im öffentlichen Dienst für drei Jahre beantragt werden kann, auch im Privatsektor einzuführen, geriete an die Herausforderung, das für möglichst viele, am besten alle Betriebe verbindlich zu machen. Vor zehn Jahren gelang das dem damaligen LSAP-Arbeitsminister Nicolas Schmit nicht. Und selbst wenn es anders liefe, wäre nicht garantiert, dass das gleitende Modell viel in Anspruch genommen würde. Beim Staat arbeiteten voriges Jahr 18 Bedienstete so, 2023 waren es 24. Und noch nie mehr als 38.

Die Wahrheit ist eben vor allem die, dass ältere Arbeitnehmer/innen abwägen, ob die Rente hoch genug wäre, wenn man ginge, sobald das möglich ist. Was der Politik zwei Optionen lässt: Entweder die Renten so stark kürzen, dass viele gezwungen würden, länger zu arbeiten. Oder die vorgezogene Rente nach 40 Beitrags- oder Ergänzungsjahren nicht mehr mit 60 zu erlauben, sondern vielleicht erst mit 62. „Aber die Auswirkungen auf die Ausgaben der Kasse wären wahrscheinlich klein“, hatte CSV-Sozialmisterin Martine Deprez, die Mathematikerin, dem Land vor 15 Monaten zu diesem Szenario gesagt. „Wirkung entfalten würden sie erst nach 40 Jahren, die einer vollen Beitragskarriere entsprechen” (d’Land, 5.1.2024).

Was sollen dann alle Reflexionen über das „tatsächliche“ Rentenalter? Entweder sie sind Verlegenheitsargumente und waren es vorige Woche im Parlament vor allem bei der Opposition. Oder sie sind, bei den Mehrheitsfraktionen jedenfalls, Ausdruck der Suche nach einer passenden Erzählung, mit der sich eine Rentenkürzung begründen ließe. Falls die Regierung nach Abschluss der „breiten Konsultation“ kürzen will. Und zum Beispiel sagt, die Rentenreform von 2012 biete „à la carte“ an, entweder drei Jahre länger zu arbeiten, oder eine Kürzung um bis zu 15 Prozent hinzunehmen. Das aber wirke sich erst 2052 voll aus und damit nicht früh genug, um der „Wachstumsfalle“ zu entgehen.

Peter Feist
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