D'Fräiheetspartei

Chancengleichheit

d'Lëtzebuerger Land vom 02.08.2013

Einen Monat vor dem Sturz der Regierung trafen sich ein halbes Dutzend junger Männer, die meisten Anfang zwanzig, in einer Weimerskircher Gaststätte und gründeten eine Partei, die sie inzwischen unter dem Namen Vox populi – d’Fräiheetspartei als Vereinigung ohne Gewinnzwecke eintragen ließen. Ihr Wortführer war vor einem Jahr wegen seiner allzu rechten Sprüche aus der ADR-Nachwuchsorganisation ausgeschlossen worden, andere waren bis dahin vor allem mit nationalistischen und stramm rechten Parolen im Internet aktiv. Nach der Wahl sämtlicher Parteimitglieder zu einem Vorsitzenden, einem Sekretär, einem Kassierer, einem Generaldirektor, einem Internetbeauftragten sowie Beigeordneten wurde ein aus der Asche der verkommenen Verhältnisse aufsteigender Phönix zum Parteilogo erklärt und ein erstes Flugblatt beschlossen, dessen vier Schwerpunkte der Vorrang der Luxemburger Sprache, der legale Cannabis-Konsum, die Förderung junger Imker und der Kampf gegen das Ausländerwahlrecht sind.

Ob die etwas wirren jungen Männer zu den Wahlen am 20. Oktober antreten können, ist derzeit offen. Denn sie haben gerade noch drei Wochen Zeit, um nicht bloß gleichgesinnte Nationalisten, Kiffer und Jungimker zur Kandidatur auf ihren Listen zu bewegen, sie müssen auch die Unterschriften von 100 Wahlberechtigten pro Wahlbezirk sammeln, um die Listen hinterlegen zu dürfen. Die Meinungen unter Demokraten dürften darüber auseinandergehen, ob es politisch zu begrüßen oder prinzipiell zu bedauern ist, wenn es einer Partei wie Vox populi nicht gelänge, die Bedingungen für eine Kandidatur bei den Wahlen zu erfüllen. Aber sicher ist, dass die Reform des Wahlgesetzes vor zehn Jahren es neuen, kleinen Parteien wesentlich erschwerte, Kandidatenlisten einzureichen, und es diesmal noch schwieriger ist.

Durch die Reform von 2003 wurde die Zahl der Wahlberechtigten, die eine Liste unterstützen müssen, vervierfacht. Statt 25 Unterschriften sind nunmehr 100 pro Wahlbezirk nötig oder die Unterschrift eines Abgeordneten oder von drei Gemeinderäten. Dadurch sollte vor allem eine Inflation von Kandidatenlisten verhindert werden, wie sie in den Achtzigerjahren entstanden war mit der Aufsplitterung der grünen Bewegung, allerlei rechtsradikalen Listen und Spaßparteien, die vom Zugang zu Wahlkampfsendungen profitieren wollten. Dieser Versuch, zum seit der Einführung des allgemeinen Wahlrechts 1919 üblichen Durchschnitt von sieben Listen pro Kammerwahl zurückzukehren, erwies sich inzwischen als Erfolg.

Doch bei den diesjährigen Kammerwahlen drohen die verschärften Zugangsbestimmungen zur Schikane zu werden. Denn vom Sturz der Regierung am 10. Juli bis zur letzten Frist für Kandidaturen am 21. August bleiben kaum mehr als einen Monat Zeit, um Kandidaten zu suchen, Listen aufzustellen und 100 Unterschriften pro Wahlbezirk zu sammeln. Erschwerend kommt hinzu, dass das alles während der Urlaubszeit geschehen muss, wenn viele Kandidaten, Mitglieder und Sympathisanten verreist sind. Das stellt sogar für die etablierten Parteien, die über einen erfahrenen und staatlich bezuschussten Apparat verfügen, eine Herausforderung dar, so dass manche den Prozeduren ihrer Parteistatuten etwas Gewalt antaten.

Für kleinere Parteien ist die Herausforderung um so größer, auch wenn déi Lénk und Jean Colomberas Pid auf die Unterschrift ihres Abgeordneten zurückgreifen können, die Kommunistische Partei auf diejenige von Gemeinderäten und die Piratenpartei zumindest über ein Sympathisantenumfeld verfügt. Aber andere neue Listen haben diesmal kaum eine Chance. Doch selbst wenn neue Listen meist Splitterparteien, griesgrämige Wahlvereine und wirre Einmannabenteuer sind, ist der gleichberechtigte Zugang zum passiven Wahlrecht die Grundlage des Parlamentarismus.

Romain Hilgert
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