Ticker du 6 decembre 2024

d'Lëtzebuerger Land vom 06.12.2024

Elektrisch leasen

Die im House of Automobile zusammengeschlossene Autolobby bedauerte am Montag, dass Firmenwagen mit Hybridantrieb ab Januar gegenüber reinen Elektroautos steuerlich stark benachteiligt werden. Mit viel mehr Worten aber würdigte sie die Verlängerung der sehr günstigen Besteuerung von E-Autos als „Schlüsseletappe bei der Umsetzung des Energiewandels“ und „starken Anreiz für den Markt“. Was stimmt: Der avantage en nature (ATN) eines Firmenwagens, den die Nutzer auf ihr Bruttogehalt aufgeschlagen bekommen und so mehr Steuern und Sécu entrichten müssen, lag bis 2016 für alle Motorisierungen bei 1,5 Prozent vom Neupreis des Autos. 2017 wurden daraus mehrere CO2-abhängige ATN-Sätze. Seit 2021 gelten 0,5 Prozent für kleine bis mittlere Elektroautos und 0,6 Prozent für große. Für Verbrennerautos gilt ein Prozent, immerhin weniger als bis 2016.

Weil Firmenwagen in der Regel die Hälfte der jährlichen PKW-Neuzulassungen ausmachen, ist dieser Markt Händlern und Leasingfirmen wichtig. Weil auf Batterie-Firmenwagen dieses Jahr voraussichtlich 61 Prozent der Elektro-Neuzulassungen entfallen werden, beschloss der Regierungsrat vorigen Freitag, die sehr günstigen Elektro-ATN bis Ende 2026 zu verlängern. Die ATN für Verbrenner dagegen auf zwei Prozent zu verdoppeln – Hybridautos inklusive. Das wollte schon die vorige Regierung und ging davon aus, „qu’un leasing d’une voiture de fonction à une telle motorisation soit financièrement désavantageux pour le salarié“. Die vorige Regierung aber wollte ab 2025 auch die ATN-Sätze für Elektroautos verdoppeln. Womit ihre Nachfolgerin lieber wartet und die Boni für „Talente“ (die Verbindung stellte der Premier am Freitag gegenüber paparjam.lu her) mit einem Extra-Anreiz versieht. Mit einem grüneren Anreiz als die im Koalitionsvertrag häufig erwähnte Technologieoppenheet vermuten lässt. pf

Apropos Tabak

Sagt die Handelskammer Tabaksteuern, meint sie nicht unbedingt die Interessen des einzigen Luxemburger Produzenten Heintz van Landewyck. Vorige Woche schlug sie vor, die Struktur der Tabakakzisen zu überdenken. Die haben zwei Bestandteile: Eine Akzise ad valorem wird auf dem gewichteten Durchschnitt der Ladenverkaufspreise erhoben, eine zweite auf der Menge – pro 1 000 Zigaretten oder pro Kilo Rolltabak. Die Handelskammer würde den Steuersatz ad valorem senken und dies durch höhere Besteuerung der Menge ausgleichen. Das Steueraufkommen würde sich nicht ändern, aber der Markt. Stärker belastet würden Billigzigaretten, deren Besteuerung auf dem Preis relativ wenig einbringt. Hierzulande werden solche Zigaretten aber nicht verkauft. Die „Handelsmarken“ deutscher Discounter-Ketten hinter der Grenze zu halten, ist ein wichtiger Anhaltspunkt für die Luxemburger Politik: Die Akzisen werden so ausgelegt, dass die Endpreise für Markenware in hiesigen Läden die deutscher Discounter-Zigaretten noch unterbieten. Im unteren Preisbereich der Markenware aber operiert Heintz van Landewyck vornehmlich. „Deshalb passt der Vorschlag der Handelskammer nicht zu unserer Philosophie“, sagt HvL-Verkaufsdirektor Georges Krombach. Die Handelskammer beantwortete die Anfrage, worauf ihre Idee abzielt, nicht. Möglicherweise ist sie von ausländischen Produzenten inspiriert, die einer Konkurrenz durch besonders billige Zigaretten aus Bulgarien vorbauen wollen, dem Billig-Tabakland der EU. In Belgien, wo 25 Zigaretten mittlerweile 12,50 Euro kosten, hat der Verkauf bulgarischer Zigaretten auf der Straße im ersten Halbjahr 2024 elf Prozent erreicht. pf

Peter Feist
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