30 Milliarden, alles gut?

d'Lëtzebuerger Land vom 22.11.2024

Die Rentenreserve im Allgemeinen Regime könnte bis Jahresende auf 30 Milliarden Euro steigen. Diese Information des Land bestätigte der Kompensationsfonds (FDC) der Pensionskasse CNAP – im Prinzip: „Wie sich die Finanzmärkte bis dahin entwickeln, können wir natürlich nicht voraussehen. Beim aktuellen Stand der Investitionen gehen wir aber davon aus, dass die Sicav des FDC ein ähnlich gutes Resultat erzielt wie 2023.“ Dann werde „die Gesamtreserve sich höchstwahrscheinlich auf +/- 30 Milliarden Euro belaufen“. 2023 betrug der Erlös der Sicav 2,29 Milliarden. Weitere 300 Millionen Euro verdiente der FDC auf Investitionen in Luxemburg. Was die Rentenreserve auf 27,39 Milliarden hob.

30 Milliarden werden in den Diskussionen um die Renten ein Argument gegen eine Reform liefern. Doch die Rentenreserve ist nur ein Puffer, wenngleich ein großer. Und nicht immer erzielt die Sicav einen taux de rendement von 10,4 Prozent wie 2023 und vielleicht auch 2024. In den Wirren des Jahres 2022 hatte sie auf ihre Investionen 3,1 Milliarden Euro verloren. Die Rentenreserve ging dadurch auf 24,5 Milliarden Euro zurück.

Politisch relevanter wird sein, was der Mehrjahreshaushalt 2024-2028 andeutet: Schon 2026 könnte auf die Reserve zurückgegriffen werden müssen, um die Ausgaben der CNAP zu bestreiten. Nicht 2027, wie die Generalinspektion der Sozialversicherung (IGSS) 2022 geschätzt hatte, und nicht 2028, wie sie es im Juni für absehbar hielt. Letzten Endes hängt das von der Entwicklung der Beschäftigung und damit der Beitragszahler ab. Die Schätzung der IGSS vom Sommer beruhte auf Statec-Zahlen vom April. Mittlerweile schätzt das Statec den Zuwachs im emploi pessimistischer ein. Die IGSS griff das für den Mehrjahreshaushalt auf.

Für Spannung sorgt, dass die genaue Finanzlage der Rentenkasse stets mit Verspätung klar wird. Derzeit ist ein Verordnungsentwurf unterwegs, der die prime de répartition pure – das Verhältnis der Ausgaben der CNAP gegenüber ihren Beitragseinnahmen – für 2023 festlegt. Am 1. Januar tritt die Verordnung in Kraft; so geht das jedes Jahr. Mit 22,33 Prozent ist die prime für 2023 noch weit entfernt von den 24 Prozent, bei deren Erreichen laut Rentenreformgesetz von 2012 die Anpassung der schon bestehenden Renten (und der Pensionen im öffentlichen Sektor) an die Reallohnentwicklung um mindestens die Hälfte gekürzt würde. Würden die 24 Prozent bereits 2026 erreicht, würde das im Sommer 2027 klar und Anfang 2028 amtlich. Erst dann könnte die Regierung einen Gesetzentwurf schreiben, um die Rentenanpassung zu kürzen. Dass dazu ein Spezialgesetz nötig ist, war Teil des Kompromisses von 2012. Sodass eine Mini-Rentenreform, mit allen Konflikten, mitten in den Wahlkampf 2028 fiele. Oder die nächste Regierung bekäme es damit zu tun, kaum dass sie im Amt ist – falls die Beschäftigung stärker wächst. Um solchen Aussichten zuvorzukommen, dürfte die CSV-DP-Regierung eine große Rentenreform noch in dieser Legislaturperiode für umso nötiger erklären. Die Oppositionsparteien könnten sich dem anschließen. Mit der Höhe der Reserve hätte das nichts zu tun.

Peter Feist
© 2025 d’Lëtzebuerger Land