Handelskammer und Handwerkskammer sind zufrieden: „In Zukunft ist es wichtiger als je zuvor, die Wettbewerbsfähigkeit unserer Betriebe zu unterstützen, die einer sich rasch wandelnden Welt ausgesetzt sind, und die Zahl der nicht-aktiven Personen durch effiziente Prozeduren zu senken, die alle Akteure einschließen und die Finanzlast für die Allgemeinheit in Grenzen halten.“ In diesem Sinne sei Gesetzentwurf Nummer 6656 zu begrüßen, wenngleich er noch „Fragen aufwirft“.
Gesetzentwurf 6656 will die Zuständigkeiten der Kontrolldokteren ausweiten, wie der Medizinische Kontrolldienst der Sozialversicherung im Volksmund genannt wird. Sein Personal soll erheblich aufgestockt werden, sieht ein Vierjahresplan vor, der dem Gesetzentwurf anhängt. Nicht nur sollen zu den derzeit 25 beamteten Ärzten 13 hinzukommen; geplant ist unter anderem auch, fünf Psychologen einzustellen. Rund 2,5 Millionen Euro sollen, über die vier Jahre verteilt, dafür bereitstehen. In der Ära des „Staatshaushalts der neuen Generation“, in der die Staatskasse nur noch sinnvolle Ausgaben tätigen soll, müsste der Contrôle médical de la sécurité sociale folglich entweder katastrophal unterbesetzt sein oder die Regierung Großes mit ihm vorhaben. Oder es trifft mehr oder weniger beides zu.
Dass die dem Sozialminister unterstehende Staatsverwaltung Contrôle médical zu wenig Leute habe, sagt die Regierung. Zwischen 1994 und 2011 sei die „sozialversicherte Bevölkerung“, womit nicht nur die Einwohner des Landes, sondern auch die Grenzpendler und ihre eventuell mitversicherten Familien gemeint sind, um 59 Prozent gewachsen. Die Zahl der Ärzte, die Behandlungen verschreiben und Krankenscheine ausstellen, habe im selben Zeitraum um 63 Prozent zugenommen, die „Kontrollaktivität“ des Contrôle médical um 49 Prozent, sein Ärztepersonal nur um 35 Prozent. Die „Änderungen“, die das neue Gesetz mit sich brächte, würden „die Arbeitsbelastung des Medizinischen Kontrolldienstes noch erhöhen“, schreibt die Regierung in der Begründung des Gesetzentwurfs. „Nicht nur wird die Zahl der Kontrollen beträchtlich zunehmen, sondern auch die Dauer der Konsultationen im Rahmen der aktuellen und künftigen Missionen des Kontrolldienstes.“ Anscheinend hat die Regierung mit den Kontrolldokteren tatsächlich Großes vor.
Allerdings ist Gesetzentwurf 6656 nicht das Werk der blau-rot-grünen Koalition, sondern der vorigen Regierung. Die neue Regierung stimmte ihm am 24. Januar 2014 zu, nachdem sie nur knapp zwei Monate im Amt war. Die vielen „Änderungen“ an den Missionen des Kontrolldienstes sind offenbar über die parteipolitischen Grenzen hinweg konsensfähig.
Was letzten Endes vor allem heißt: Der Staat lässt es sich eine Stange Geld kosten, das Einheitsstatut im Privatsektor mit den Unternehmerverbänden politisch zu vollenden zu versuchen. Die wichtigste Innovation, die das neue Gesetz mit sich brächte, bestünde darin, dass die Kontrolldokteren auch „Kurzzeitkranke“ zur Überprüfung einbestellen könnten – theoretisch gleich nach der Krankschreibung. Die zusätzlichen 13 Ärzte sind nicht nur, aber in erster Linie für die Überprüfung Kurzzeitkranker gedacht. Gemeint damit ist der Zeitraum bis zum 77. Krankheitstag. So lange zahlt seit dem Einheitsstatut jeder Betrieb einem krankgeschriebenen Mitarbeiter den Lohn fort und die Mutualité des employeurs erstattet den Betrieben 80 Prozent davon zurück.
Man könnte meinen, die blau-rot-grüne Regierung gehe davon aus, der Kontrolldienst werde nicht wenige Krankenschein-Missbräuche aufdecken und bald schon keine Auseinandersetzung mit den Unternehmerverbänden über den absentéisme mehr nötig sein: Als vor einem Jahr der definitive Staatshaushalt 2014 eine Kürzung des Zuschusses an die Mutualité des employeurs um 45 Millionen Euro vorsah und ausgerechnet der frühere Handelskammer-Direktor als neuer Finanzminister diesen Schritt der Union des entreprises luxembourgeoises erklären musste, versuchte Pierre Gramegna (DP) zu beruhigen: Immerhin werde ja der Contrôle médical reformiert.
Aber vielleicht war das auch nur Rhetorik oder eine vorschnelle Äußerung des neuen, im politischen Geschäft noch unerfahreren Ministers gewesen. Die Vorstellung, mit einer Mehrausgabe von ein paar hunderttausend Euro pro Jahr für die Gehälter neuer Kontrollärzte würden sich bald schon Millionenzuschüsse an die Mutualité des employeurs einsparen lassen, weil es viel weniger Kurzzeitkranke gibt, war schon Anfang dieses Jahres ziemlich hinfällig: Die Zustimmung der UEL für den Zukunftspak sicherte die Regierung sich vor allem durch einen doch erhöhten Staatsbeitrag an die Krankengeld-Mutualität der Betriebe und das Versprechen, bis zum Ende der Legislaturperiode übernehme der Staat eventuelle Defizite der Mutualität.
Und wie die Dinge liegen, ist es weder gewollt, noch wirklich möglich, dass die Kontrollärzte zum Schreckgespenst jedes Krankgeschriebenen werden, etwa weil sie massenhaft Erkältete zur Überprüfung einbestellen: Dem Gesetzentwurf nach könnte kein Arbeitgeber einen krank geschriebenen Mitarbeiter zum Kontrolldienst schicken, sondern nur die CNS das veranlassen. So, wie das heute schon für über den 77. Tag hinaus krank Geschriebene gilt, für die der Betrieb nicht mehr den Lohn fortzahlt, sondern die CNS Krankengeld gewährt. In Zukunft würde die CNS, auch wenn es nicht um ihr Geld geht, auf das Gutachten des Kontrollarztes hin anordnen, dass der Betrieb die Lohnfortzahlung einstellen soll, falls die betreffende Person bei der Kontrolle für arbeitsfähig eingeschätzt wurde: Der Kontroll-arzt gibt ein Gutachten ab, die Entscheidung fällt die Kasse.
Die kompliziert anmutende Befehlskette soll einerseits den Contrôle médical als unabhängige Instanz schützen, deren Ärzte als Mediziner objektiv urteilen. Andererseits soll sie eventuelle Konflikte über die Kontrollen in den Vorstand der CNS lenken, wo Unternehmer und Gewerkschaftler sich in der paritätischen Führung der Kasse begegnen.
Und Konflikte zeichnen sich schon ab. Während Handelskammer und Handwerkskammer recht zufrieden mit der Kontrolldienst-Reform sind, hat die Salariatskammer den Gesetzentwurf abgelehnt. In Wirklichkeit aber könnten die Gewerkschaften mit den neuen Regeln leben, sofern noch offene Fragen in ihrem Sinne beantwortet würden und nicht in dem der Unternehmer. Letztere wollen natürlich das Gegenteil.
Eine offene Frage betrifft die „administrativen Kontrollen“, die auf Druck des Patronats eingeführt wurden. Dabei schauen Agenten der CNS nach, ob Krankgeschriebene sich in ihrer Wohnung aufhalten. Sie kontrollieren auch krankgeschriebene Grenzpendler an ihrem Wohnsitz im Ausland – in gewissen Grenzen, denn der Abschluss von Konventionen mit den Nachbarländern, die der CNS Kontrollen im großen Stil erlaubt hätten, erwies sich als komplizierter als gedacht. Weil auch den Unternehmern einleuchtet, dass die administrativen Kontrollen albern und blanke Schikane sein können – etwa wenn ein wegen eines gebrochenen Arms Krankgeschrie-bener bestraft wird, weil er im Freien spazieren ging –, haben die Patronatsvertreter in der CNS signalisiert, diese Kontrollen könne man zumindest einschränken, falls es wirksamere Überprüfungen an anderer Stelle gibt.
Konfliktträchtiger ist, dass die Unternehmerseite, selbst wenn der Contrôle médical demnächst Kurzzeitkranke kontrolliert, die Möglichkeit behalten will, sie durch einen „Vetrauensarzt“ des Betriebs überprüfen zu lassen. Oder durch zwei Vertrauensärzte: Der bisherigen Rechtssprechung der Arbeitsgerichte zufolge verliert ein Krankenschein seine Gültigkeit, wenn zwei ärztliche Befunde zum gegenteiligen Schluss kommen. Dass der Gesetzentwurf über den Contrôle médical darüber kein Wort verliert und genauso wenig klärt, ob das Verdikt eines beamteten Kontrollmediziners am Ende schwerer wöge als das eines frei praktizierenden Arztes, der das „Vertrauen“ einer Betriebsleitung genießt, ist Handels- und Handwerkskammer aufgefallen. Und sie bekräftigen, auf die Vertrauensärzte könne schon deshalb nicht verzichtet werden, weil die Kontrollärzte der Sozialversicherung Kurzzeitkranke nicht unbedingt rasch einbestellen werden.
Würden die Vertrauensärzte weiterhin bemüht, wäre das sehr wahrscheinlich für die Gewerkschaften schwerlich akzeptabel, die außerdem ihre nicht neue Forderung erheben, die Staatsverwaltung Contrôle médical müsse einer Mitsprache der Sozialpartner unterworfen werden – was die Patronatsseite allerdings strikt ablehnt.
Dass mit der Reform des ärztlichen Kontrolldienstes die CNS dafür zuständig würde, einen Stopp der Lohnfortzahlung anzuordnen, hat aber noch andere Implikationen: Bislang fällt die Lohnfortzahlung im Krankheitsfall genau wie der Kündigungsschutz während 26 aufeinanderfolgenden Krankheitswochen unter das Arbeitsrecht. Mit der Reform des Contrôle médical würden Arbeits- und Sozialversicherungsrecht in diesem Punkt angeglichen. Ein Arbeitnehmer, der auf den Befund des Kontrollmediziners und die Entscheidung der CNS hin gesundgeschrieben würde, verlöre zwar seine Lohnfortzahlung. Er hätte jedoch die Möglichkeit, dagegen innerhalb von 40 Tagen beim CNS-Präsidenten Widerspruch einzulegen, ohne dass sein Kündigungsschutz verfällt. Wäre er mit der erneuten Entscheidung ebenfalls nicht einverstanden, könnte er innerhalb von weiteren 40 Tagen vor dem Schiedsrat der Sozialversicherung klagen.
Handelskammer und Handwerkskammer finden das problematisch: Es suggeriere bis zu zwei Mal 40 Tage Kündigungsschutz außer der Reihe. Der parlamentarische Sozialausschuss fand auf die offenen Fragen ebenfalls noch keine abschließendenAntworten. Anfang März reichte er einen ersten abgeänderten Gesetzentwurf an den Staatsrat, in der Hoffnung, der habe zu den letztlich auch politisch brisanten Themen ein paar gute Ideen. Und eigentlich soll der Reformentwurf noch vor der Sommerpause verabschiedet werden.