Privatlabors

Auf dem Krebsmarkt

d'Lëtzebuerger Land vom 13.01.2012

Neue Runde in den Auseinandersetzungen zwischen Gesundheitskasse und Gesundheitsministerium mit den Privatlabors im Lande: Kurz vor Weihnachten ließ CNS-Präsident Paul Schmit sie wissen, die Kasse zahle ab 1. Januar nicht mehr dafür, wenn die Labors in Luxemburg Proben für Krebsanalysen einsammeln, um sie von Partnerlabors im Ausland testen zu lassen. Die Rote Karte ging vor allem an Ketterthill, das größte der drei Privatlabors, das für seinen neuen Dienst „LLAP – Laboratoire luxembourgeois d‘anatomo-pathologie“ seit Anfang 2011 auch auf seiner Webseite warb. Für Analysen dieser Art besitzt jedoch keines der Privatlabors eine Zulassung. Das gelte auch, schrieb im Dezember Gesundheitsminister Mars Di Bartolomeo (LSAP) persönlich in einem Gutachten an die CNS, für die Phase vor der eigentlichen Analyse – das Einsammeln und Konservieren der Proben.

Das ministerliche Gutachten, auf das die CNS sich stützt, ist schon der zweite Schritt gegen die Geschäftsidee, bei heimischen Ärzten Proben auf Krebsverdacht einzusammeln und sie im Ausland testen zu lassen. Im Mai vergangenen Jahres hatte Di Bartolomeo verlangt, diese Aktivitäten innerhalb eines Monats einzustellen. Jean-Luc Dourson, Direktor von Ketterthill, teilte dem Minister aber ungerührt mit, er mache weiter: Es handle sich nur um Logistik; für die Vorbereitung von Proben zur anatomo-pathologischen Analyse hätten auch die Krankenhäuser keine Zulassung. Dafür sei sein Betrieb ebenso ISO-zertifiziert wie das Partnerlabor der Cerba-Gruppe bei Paris. Dem Laboratoire national de santé (LNS) dagegen, das in Luxemburg allein zuständig ist für Krebsanalysen, fehle ein solches Qualitätszertifikat.

Heute dreht die Auseinandersetzung sich auch um die Bezahlung jener Krebsanalysen durch die CNS, die die Privatlabors letztes Jahr im Ausland erledigen ließen und dies vorfinanziert haben: Da für solche Untersuchungen nur das LNS als Staatsverwaltung zuständig ist, gibt es dafür keine Gebührenordnung. Als Ketterthill vor einem Jahr sein Angebot startete, spekulierte Dourson auch darauf, dass solche Tarife bald eingeführt würden. Monate vorher hatten sich Ärzte, aber auch Spitäler beim Gesundheitsminister beschwert: Die Analysen durch das Staatslabo dauerten zu oft zu lange (d‘Land, 30.07.2010).

Dem sei noch immer so, sagt Dourson dem Land, sein Angebot sei daher „komplementär“ zum LNS: „Sie brauchen vier Wochen, wir und unser Partner im Schnitt nur zwei Tage.“ Müsste er die Krebsanalysen einstellen, entstünde „ein Problem für die öffentliche Gesundheit“. Der Verband der Privatlabors werde notfalls bei der EU-Kommission dagegen klagen, dass das „Monopol des LNS“ die Dienstleistungsfreiheit einschränke.

Doch heute kann nicht nur LNS-Direktor René Scheiden bilanzieren: „95 Prozent unserer Analysen in Anatomo-Pathologie dauern höchstens eine Woche.“ Vom Land kontaktierte Krankenhausdirektoren stellen fest, das Staatslabo arbeite nun innerhalb akzeptabler Fristen, und Guy Berchem, der Präsident der Onkologischen Gesellschaft, meint: „Das LNS hat sich seit Monaten verbessert. Kleinere Fälle analysiert es in zwei bis drei Tagen.“ Lediglich für „größere Analysen, die viele zusätzliche Tests erfordern“, vergehe „manchmal“ mehr als eine Woche.

Damit aber könnte die Beibehaltung des Status quo der öffentlichen Gesundheit am Ende mehr nützen als eine Liberalisierung der Krebsanalysen. So viele Krebsverdachtsfälle gibt es in Luxemburg nun auch wieder nicht – durch den Export von Analyseaufträgen aber verlöre das LNS an Routine. Im nationalen Tumorregister, das vom LNS geführt wird, entstünden überdies immer größere Lücken. Zwar hält Jean-Luc Dourson dagegen: „Ich habe dem LNS angeboten, die Resultate aller Tests, die wir im Ausland vornehmen lassen, in anonymisierter Form weiterzugeben.“ Das sei „ausreichend“. Der Widerspruch des LNS-Direktors aber ist plausibel: „Ein Krebsverdacht muss sich rückverfolgen lassen. Wie soll man wissen, ob ein Patient nicht schon früher erkrankt war, wenn Ergebnisse anonymisiert vorliegen?“

Der Gesundheitsminister bekräftigt gegenüber dem Land, kein Privatlabor sei zur Verbringung der Proben ins Ausland befugt. Was die Qualität angeht, sei die ISO-Zertifizierung aller Abteilungen des LNS nach und nach im Gange. Sollte der Privatlaborverband tatsächlich Klage bei der EU-Kommission führen, werde die berücksichtigen müssen, dass in den EU-Verträgen nicht nur die Dienstleistungsfreiheit verankert ist, sondern auch das Vorrecht der Staaten, ihre Gesundheitssysteme zu ordnen.

Peter Feist
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